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Erfahrener Benutzer | ![]()
das mit der 40 % einkommensteuer ist so ne sache. kann man so pauschal nicht sagen. die betriebsausgaben (=felgen, die ja hier eigentlich keine betriebsausgaben sind ![]() das hängt also von so vielen faktoren ab, dass man hier nicht einfach von 40% einkommensteuer-ermäßigung sprechen kann. so ne rechnung geht vielleicht irgendwann mal auf, wenn die einkommensteuererklärung auf den viel zitierten bierdeckel passt ![]() |
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was du da beschreibst ist ja eine personenbezogene Steuer, genauer der Spitzen- oder besser Grenzsteuersatz. im übriegen startet die bei irgendwas von 8000 Euro mit 15% und geht hoch auf 45% bei 60T€ pro Jahr (glaub ich). ab 250T€ sind es dann 47%, die sogenannte Reichensteuer. Aber was hat das alles damit zu tun, das er die Felgen über dei Firma kaufen will ![]() | |
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also wir haben in der uni bilanzierung. 1. die felgen gelten als erhaltungskosten des autos. das bedeutet sie gehen gewinnmindernd in die Bilanz ein. Man Bezahlt also am Jahresende 40%x1200€ weniger Steuern(Bei Felgen im Wert von 1200) Mit Alufelgen geht das auch. Man muss sie nur zur Not als Stahlfelgen auf der Rechnung haben. Wurde bei meinen 15 Zoll Alus auch so gemacht. 2. Mwst. fällt weg, egal ob das Wirtschaftsgut nachher weiterverkauft wird oder nicht. (weil hier einige was von umsatzsteuer geschrieben haben) 3. Ja quasi ist es schon ne Art Steuerhinterziehen wenn nur ich damit fahre. Aber wer will sowas schon genau nachweisen...Das mach mit sicherheit genug leute |
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Na dann versuche ich das mal auch ,bei der nächsten steuererklärung
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Leider sind die Felgen für sich nicht selbst nutzbar. Daher geht auch keine Vollabschreibung als GWG Liegt die Körperschaftssteuer nicht eigentlich bei 15%, anstatt bei 40% seit 2008 ??? Mir ist so, weiß es aber nicht genau. Zitat:
Jepp, da haste recht | ||
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