frage zur eintragung
servus, hab mir gestern mein ap-gewindefahrwerk und sturzkorrekturstreben eintragen lassen und blick da im moment nicht ganz durch. auf dem tüv-protokoll steht folgendes:
zu 20: höhenverstellbares Sonderfahrwerk, Tieferlegung 50mm, Herst: AP Gaildorf, VA Vorfeder:VSF81028 D/W:8/5.2, Hauptfeder: RSF81047 D/W:11/6.4, Federbein VA AP02346, HA Feder: FOF81010 D/W:14.75/4, Federbein: AP80216, Schneeketten nicht gepr. * zu 22: Sonderquerlenker, Herst: KW, Typ/Kennz: 685 10.061, Abstand Anlagepunkte 33mm*
Was heißt das jetzt für mich, wieviel tiefer darf ich gehen bzw. was kontrolliert die polizei bei einer kontrolle? in dem text steht ja nichts von abstand von kotflügelkante bis radmitte oder ähnliches...
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