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Alt 15.04.2010, 18:17
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Standard frage zur eintragung

servus, hab mir gestern mein ap-gewindefahrwerk und sturzkorrekturstreben eintragen lassen und blick da im moment nicht ganz durch. auf dem tüv-protokoll steht folgendes:

zu 20: höhenverstellbares Sonderfahrwerk, Tieferlegung 50mm, Herst: AP Gaildorf, VA Vorfeder:VSF81028 D/W:8/5.2, Hauptfeder: RSF81047 D/W:11/6.4, Federbein VA AP02346, HA Feder: FOF81010 D/W:14.75/4, Federbein: AP80216, Schneeketten nicht gepr. * zu 22: Sonderquerlenker, Herst: KW, Typ/Kennz: 685 10.061, Abstand Anlagepunkte 33mm*

Was heißt das jetzt für mich, wieviel tiefer darf ich gehen bzw. was kontrolliert die polizei bei einer kontrolle? in dem text steht ja nichts von abstand von kotflügelkante bis radmitte oder ähnliches...


rp88 ist offline  

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Alt 15.04.2010, 18:40      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Theoretisch müßten sie dann die Fahrzeughöhe aus dem Papieren nehmen und davon die "Tieferlegung 50mm" abziehen.
XM-Syncro ist offline  

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Alt 15.04.2010, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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das heißt, sie müssten dann vom dach bis zum boden messen oder wie? aber eigentlich müsste ich ja für vorder- und hinterachse unterschiedliche maße haben oder nicht?
rp88 ist offline  

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Alt 17.04.2010, 14:16      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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weiß des niemand? bzw was steht bei euch im schein?
rp88 ist offline  

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Alt 18.04.2010, 11:32      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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In den Gutachten stehen ja immer "Empfehlungen" drin, wie der Text dann in der Eintragung ungefähr lauten könnte. Dort wird eigentlich immer geschrieben "Abstand Radmitte-Radhauskannte" oder halt das Restgewinde. Bei festen Fahrwerken wir das so wie bei dir gemacht gemacht - z.B. "Tieferlegung 50mm". Ist aber nicht weiter wild, denn so kann man deine tatsächliche Tieferlegung wenigstens nicht so einfach nachvollziehen


XM-Syncro ist offline  

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