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Nur die Reifenkante also nicht die Reifenlauffläche aber nach EU-Recht zählt wohl der Reifen und nicht wie füher nach Deutschem Recht die Reifenlauffläche. Ich habe 225x40 R18 ET 35 mit 10mm Spurplatten vorne und da ist nur 5mm Platz zwischem dem Gewinde. |
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Hier nochmal ein Bild wenn das Fahrzeug auf der Bühne angehoben ist und die Federn nicht direkt auf dem Gewinde Aufliegen wie es laut Prüfer eigentlich sein müßte ![]() ![]() ![]() Hinweis: Fahrzeug auf der Tüv-Bühne Feder liegt nicht gerade auf dem Gewinde. |
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Es geht aber gar nicht andersrum einzubauen, weil die engen Windungen passen gar nicht auf das Gewinde ![]() ![]() Geändert von kiju (27.04.2010 um 09:19 Uhr) |
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