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Alt 15.08.2010, 12:30
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Standard Fahrwerkshöhe richtig messen und Hilfe bei TÜV Eintragungstext

Ich brauch mal eure Hilfe, wie misst man den nun an einem Fahrwerk die höhe am Federbein richtig, ich hab das Gewindefahrwerk von Weitec drin und blick nicht so recht durch mit den mindest und maximal angaben im Gutachten. Ich häng den ausschnitt vom Gutachten mal an.

Wenn ich messe komm ich auf 260mm, dabei hab ich den Zollstock im Radhauskasten an die Karosserie (da wo das Domlager ist) ran gehalten und dann bis zum Verstellring gemessen. Aber diese Maße stehen doch so im Gutachten nicht drin oder hab ich falsch gemessen?

Dann schreib ich mal den TÜV-Eintragungstext dazu:

"durch Weitec-Fahrwerk tiefergel.Federn VA/HA 60-170/1010,Farbe gelb;Abst.Federaufl./erste FZ-Bef. VA220mm/HA42mm;"

So und nun was sagt mir der Tüvtext hier aus, ist das mein jetziger Tieflegungsstand oder das was man max. runterschrauben darf lt. Weitec (Wenn wie letzteres wäre dann könnte man ja nach lust und laune eigentlich das Fahrwerk schrauben in den angegebenen Richtlinien)?

Hoffe ich könnt mir das Gutachten etwas erklären wie ich mit den Werten umzugehen habe.

Dann noch eine Frage, in der Begutachtung steht drinnen: "Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen" Was hab ich den damit zu verstehen, muss ich die Änderungen jetzt noch umtragen lassen in den Fahrzeugschein oder langt es wenn ich nur die Begutachtung mit den ganzen Eintragungen mitführe? Wenn ich wirklich umtragen lassen muss (wobei ich nicht verstehe warum ich das machen sollte wenn ich alles auf einem extra zettel stehen hab) kostet mich das dann was?
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Alt 15.08.2010, 14:54      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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gibt 2 möglichkeiten zu messen einmal den abstand der federauflage bis zur nächsten gehäuseseitigen befestigungsschraube was so viel heisst wie, von der der unteren federauflage bis zu oberen stossdämpferbefestigungsschraube.


als alternative dazu kannste auch sowohl vorne als auch hinten den abstand von radmitte bis zu kotflügelkante messen (senkrecht nach ob wie ein pendel)

und ja du musst es eintragen lassen, je nach dem ob nur ein neuer schein oder auch ein neuer brief fällig ist, sind bei uns zwischen 10 und 22 euro zu zahlen. ausserdem kommt ja die eigentliche eintragung beim tüv dazu die sich auf etwa 40 euro beläuft.
 

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Alt 15.08.2010, 17:56      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Tüv hab ich alles schon hinter mir, geht ja eigentlich nur darum wie der tüv das bei mir nun eingetragen hat, ob das die aktuelle Einstellung ist oder ob die Maximal mögliche Tieferlegung eingetragen wurde.

Dann muss ich wohl nächste woche das ganze noch in den schein nachtragen lassen.
drdiablo ist offline  

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Alt 16.08.2010, 16:17      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Der TÜV trägt immer den IST-Zustand ein. So und nicht anders darf es sein. D.h. weder hoch -noch runterschrauben.

Zitat:
"Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen"
Heißt so viel wie "in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen". Also neuer Schein und evtl. neuer Brief. Hat mich vor kurzem 14 € gekostet.
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Alt 16.08.2010, 20:58      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Danke für die Antworten, dann werde ich das die Woche noch machen lassen. Wobei es schon etwas doof ist wenn ich im Winter die ganze Prozedur nochmal machen darf damit die Spurplatten mit den Winteralus eingetragen sind


drdiablo ist offline  

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