Fahrwerkshöhe richtig messen und Hilfe bei TÜV Eintragungstext
Ich brauch mal eure Hilfe, wie misst man den nun an einem Fahrwerk die höhe am Federbein richtig, ich hab das Gewindefahrwerk von Weitec drin und blick nicht so recht durch mit den mindest und maximal angaben im Gutachten. Ich häng den ausschnitt vom Gutachten mal an.
Wenn ich messe komm ich auf 260mm, dabei hab ich den Zollstock im Radhauskasten an die Karosserie (da wo das Domlager ist) ran gehalten und dann bis zum Verstellring gemessen. Aber diese Maße stehen doch so im Gutachten nicht drin oder hab ich falsch gemessen?
Dann schreib ich mal den TÜV-Eintragungstext dazu:
"durch Weitec-Fahrwerk tiefergel.Federn VA/HA 60-170/1010,Farbe gelb;Abst.Federaufl./erste FZ-Bef. VA220mm/HA42mm;"
So und nun was sagt mir der Tüvtext hier aus, ist das mein jetziger Tieflegungsstand oder das was man max. runterschrauben darf lt. Weitec (Wenn wie letzteres wäre dann könnte man ja nach lust und laune eigentlich das Fahrwerk schrauben in den angegebenen Richtlinien)?
Hoffe ich könnt mir das Gutachten etwas erklären wie ich mit den Werten umzugehen habe.
Dann noch eine Frage, in der Begutachtung steht drinnen: "Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erteilen" Was hab ich den damit zu verstehen, muss ich die Änderungen jetzt noch umtragen lassen in den Fahrzeugschein oder langt es wenn ich nur die Begutachtung mit den ganzen Eintragungen mitführe? Wenn ich wirklich umtragen lassen muss (wobei ich nicht verstehe warum ich das machen sollte wenn ich alles auf einem extra zettel stehen hab) kostet mich das dann was?
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