Also es gibts ja nur eine Mindesthöhe, also 20 cm vom Boden gemessen aber nach oben hin habe ich noch keinen Gesetzesauszug gefunden. Hinten klar beleuchtet und 30 cm über Boden und nicht höher als 120 cm aber vorne spricht laut Gesetz nix dagegen, dass es zb. auch am Lastenträger gemacht werden kann.
Außer das das Vorne nur für Fahrzeugfront und nich Lastenträger gilt

würde mal beim TÜV anrufen!
Wäre interessant zu wissen, weil dann mach ichs auch an meine Dachreling dran! Sieht die Front gleich viel bulliger aus ohne des scheiß Blech^^