Da die Felgen serienmäßig sind müssen sie nicht mehr eingetragen werden. Die sollten dann in der Zulassung stehen (nicht unbedingt mehr im neuen Schein).
Das Fahrwerk + Spurplatten muss abgenommen werden. Einzelabnahme oder nicht, da kommt es auf die vorliegenden Gutachten und den
Prüfer drauf an.
(Wenn du aber aus dem Gutachtenbereich beim Fahrwerk raus bist, sollte es eine Einzelabnahme sein.)
Laut dem TÜV bei dem ich mein Fahrwerk und Felgen hab eintragen lassen, ist der technische Aufwand bei Einzelabnahme oder normaler Abnahme der Gleiche (Verschränken etc.), jedoch die vorliegenden Gutachten bzw. Papiere machen den Unterschied.
P.S.: Noch was zu Serienfelgen eintragen, wenn sie im Schein o.ä. stehen passt die Sache. Ansonsten müsste man auch 15" Stahlfelgen nochmal abnehmen lassen.
Zitat:
Zitat von PfeiLe mich wundert allesdings das sie nicht gleich dein auto still gelegt haben.haste wohl glück gehabt |
Dazu müsste eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit gegeben sein. (Wäre dem nicht so, müsste jedes Fahrzeug mit überzogenem TÜV sofort stillgelegt werden.)