Wieviel du als Nutzungsausfallentschädigung (Ersatzleistung für den Mietwagen) bekommst hängt wie schon gesagt einmal von deinem Auto ab (da gibt es festgelegte Sätze wieviel man für welche Fahrzeugklasse bekommt und auch welches Fahrzeug zu welcher Klasse gehört) und wie lange der Gutachter für die Reparatur veranschlagt (maximal 14 Tage, auch im Falle eines Totalschadens).
Ich würde mir erstmal das Gutachten anschauen, daß der Gutachter den die Versicherung schickt macht. Grundsätzlich hast du als Geschädigter das Recht SELBER einen Gutachter auszuwählen. Wenn du also der Meinung bist, daß der Gutachter da zu wenig berechnet hat, dann kannst du immer noch einen eigenen beauftragen (Kosten dafür gehen zu lasten der Versicherung des Verursachers und werden dir in der Regel vorab gar nicht erst vom Gutachter berechnet, sondern der rechnet normalerweise direkt mit der gegnerischen Versicherung ab).
Hatte selber schon den Fall, daß der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt niedriger war als der begutachtete Schaden den der Gutachter der Versicherung später festgehalten hat (weil ihnen der Kostenvoranschlag zu teuer vorkam

).
Pauschal 25€ extra gibt es übrigens nochmal als Entschädigung für Telefonate, Schriftverkehr, etc., in der Regel natürlich nur nach Forderung
Ob schlachten, verkaufen oder aufbauen ist immer eine Frage des Gutachtens. Dort wird nämlich auch ein Restwert des Wagens im Ist-Zustand aufgeführt, der dir natürlich abgezogen wird.
Willst du selber schlachten ist die Frage ob du diesen Restwert wirklich rein kriegst durch Teileverkauf (oder eben entsprechenden Nutzen hast indem du Teile für ein neues Fahrzeug behälst).
Gleiche Frage stellt sich beim Verauf: Bekommst du wirklich den Erlös er dort als Restwert aufgeführt ist? Oder vielleicht sogar mehr?
Und beim Wiederaufbau: Rechne die Kohle zusammen die du wirklich reinstecken musst bis er wieder so dasteht wie du es willst, und überlege ob du für das Geld besser nen neuen nimmst. bedenke, daß deiner auch nach der Rep. ein Unfallwagen ist!
Andersrum: Wolltest du vielleicht schon immer mal eine BoraFront haben und nun bezahlt die Versicherung eh ne komplette Front? Oder statt der normalo-Stange ne R32, etc., etc.
Du siehst es gibt 1000 Varianten und für jeden ist eine andere die beste Lösung!
Mit den ganzen möglichen

-Varianten fange ich mal gar nicht an
Vorsicht: Du hast zwar auf vieles Anspruch, ALLE Ausgaben werden aber so verteilt wie die Schuldfrage ausfält. Solltest du also im Nachhinein doch eine Teilschuld bekommen (bisher wurde ja zum Unfallhergang nichs weiter geschildert und die Frage nach einem Polizeibericht auch nicht beantwortet), z.B. weil die Unfallgegnerin nun behauptet du warst zu schnell (und das auch noch stimmt und nachgewiesen wird natürlich), dann wird sich die Gegnerische Versicherung nach Schuldaufteilung ihren Anteil zurückholen.