Folgender Benutzer sagt Danke zu TDI-GTI-4-Motion für den nützlichen Beitrag: | Kain88 (04.02.2012) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Schnorchel für den nützlichen Beitrag: | Kain88 (04.02.2012) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu BlackPitcher für den nützlichen Beitrag: | Kain88 (04.02.2012) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Hempdiscs für den nützlichen Beitrag: | 2.3 (05.07.2012) |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Xenon hat keine doppelblinker! Es ist nur 1 leuchtmittel verbaut und die kammern sind verbunden. Umbauten an der lichtanlage sind nicht legal |
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu ding0 für den nützlichen Beitrag: | EnglischGolf (05.02.2012) |
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Erfahrener Benutzer | ![]() Zwei Blinkerhülsen sind für muich Doppelblinker, egal ob 1 verbundene oder 2 getrennte Kammern.
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu BlackPitcher für den nützlichen Beitrag: | Stefan@Golf (05.02.2012) |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 05.02.2012 VW Golf IV Ort: Pfaffengrün / Sachs. V-***** Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Also ich hab auch doppelblinker werkseitig (da xenon), aber kein R 32, ganz normaler 1.6 pacific. auch schon oft von der polizei angehalten worden wegen diversen sachen (zu dicht auf zivilstreife aufgefahren, schnee aufn dach, etc.) Meine blinker wurden nie beanstandet. Und mein arbeitskolleg hat doppelblinker obwohl er kein xenon hat und wurde auch nie belangt. Wobei er nicht weiß obs werkseitig oder vom vorgänger ist. Aber ich würd mir da keine sorgen machen |
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Gast
Beiträge: n/a
| ![]() Zitat:
Wie schon erwähnt sind sämtliche Änderungen am Scheinwerfer nicht legal, wenn man den Scheinwerfer öffnet, die Blindkappe rausdremelt und noch auf Jubi-Look lackiert, erlischt die Zulassung der Scheinwerfer und somit des ganzen Autos. Rein theoretisch kann dir die TÜV Plakette verwehr werden, oder du bekommst eine Mängelkarte von der Polizei. Im Falle eines Unfalls kann es auch Ärger geben. Das sind die theoretischen Komplikationen. In der Praxis treten sie meist nicht auf. | |
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Cooler Typ! Registriert seit: 08.07.2010 VW Bora Variant Verbrauch: 4,5 Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
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| ![]() Zitat:
![]() Nur weil es alle im Forum haben, heißt es nicht das es erlaubt. | |
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Kaltumformer | ![]() Zitat:
![]() Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis, denn Doppelblinker im Normalscheinwerfer sind, wie meine Vorschreiber schon sagte, nicht vom TÜV geprüft. Ab Werk, und somit mit Deutscher Prüfung, gab es NUR Doppelblinker im Xenon ODER Blinker+(option) Nebel im Normalscheinwerfer. Ihr müßt nur an den richtigen Polizisten kommen, der eventuell frisch von der Schule ist, oder sich mit den Golf 4 "Tuning" auskennt. Übrigens, Ihr habt doch alle einen Führerschein: Was habt Ihr denn noch gelernt, damals in der Fahrschule? Wann erlischt noch die Betriebserlaubnis: a) beim Außenspiegeltausch b) beim Lenkradtausch ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() weitere Infos | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie schon oben von mir beschrieben, nicht legal. Je nach Region und dort ansässiger Polizei/TÜV wird es zum Problem. Bei einem Unfall kann es dir auch zum verhängnis werden. Man sollte aber wissen, das TÜVer und Polizisten auch nur Menschen sind. Ich habe aber schon sowohl "dumme" Beamte bzw. Prüfer als auch Pingel vom Dienst erlebt. Diese Erfahrungen beziehen sich nicht auf Doppelblinker, aber eine Streife hat mich mit dem Motorrad weiterfahren lassen obwohl sämtliche Verkleidungen beim Lackieren waren, man konnte den Rahmen, alle möglichen Kabel und Schläuche irgendwie rumhängen sehen. Es waren zwar Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen dran aber die Polizisten hatten echt Tomaten auf den Augen |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.03.2010 Bora Variant Ort: Nähe Chemnitz Verbrauch: 5.4 Motor: 1.9 AJM 85KW/115PS 05/99 - 07/01
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will jetzt nicht rumkotzen aber, ... was an diesem gesamten fred ist den da jetzt neu? wenn man sich die freds zu umbau/nachrüsten/sonstwas zu scheinwerfern ansieht wird das in ca. jedem 2. besprochen. versteh ich grad nicht. das is jetzt echt nicht böse gemeint aber den fred hätten wir doch auch sparen können. |
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