Nutzungsausfall nach Unfall
Hallo,
ich schreibe hier mal im Auftrag eines Freundes. Im Januar wurde sein Auto angefahren. Fahrersitze Defekt. Also Kotflügel, Spiegel komplett und Fahrertür. Gegenpartei hat sich gleich gemeldet und Schuld eingestanden. Schaden wurde reguliert und Auto fährt wieder. Nun stellt sich die frage nach dem Nutzungsausfall. Der schaden wurde am nächsten Tag von einem Gutachter beschaut , daraufhin Gutachten erstellt. Der Wagen konnte 13 Tage nicht Gefahren werden. Da der fahrerspiegel ab war ist das Auto unseren Erachtens nicht verkehrssicher gewesen. Somit Düfte das Auto nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Für welchen Zeitraum bekommt man nun nutzungsausfall von den Gegenpartei? Meines Erachtens musste das doch die vollen 13 Tage sein, weil das Auto nicht verkehrssicher war. Ein Mietwagen wurde nicht genommen.
Kennt sich jemand aus? Was ist wenn die Versicherung nur die Tage bezahlen will, in der das Kfz in Rep. War? Was ist mit der restlichen zeit? Erstellung Gutachten, zuschicken Gutachten zur Versicherung, Zusage von Versicherung, dass Schaden beglichen wird? Insgesamt wie gesagt 13 Tage vom Unfalltag bis zum Erhalt des Rep. Kfz.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Danke und Gruß
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