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Alt 12.01.2013, 00:56
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Standard Tüv eintragung

hi,#was wird alles für die tüvabnahme benötigt ?
geilegutachten oder auch fahrzeugbrief und schein ?


mexzx ist offline  

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Alt 12.01.2013, 01:06      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Was für eine abnahme ?

Im normalfall reicht der Schein sowie das Gutachten.
~Golf~4~ ist offline  

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Alt 12.01.2013, 01:13      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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BRIEF NEVER!!!

ein bzw das dazugehörige teilegutachten und dein fahrzeugschein!

- bei ner abe brauchste nix machen, so lange wie du alles so belässt wie es da drin steht und
- bei nem materialgutachten gehts vorher erstma zur dekra abklären ob eine eintragung überhaupt durchgeführt werden kann...
discostue84 ist offline  

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Alt 12.01.2013, 01:20      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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teilegutachten, und bei mir wollten sie damals brief und schein haben! hatte das Große davon ( ich bring das immer durcheinander) nicht dabei, deswegen haben sie mir ein ABE für mein fahrwerk ausgestellt, hat aber extra gekostet ...
marcvandan ist offline  

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Alt 12.01.2013, 01:23      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Wat haben die.. Ne ABE ausgestellt.. Wohl kaum..
Tuc79 ist offline  

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Alt 12.01.2013, 01:46      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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hä??? verwirrt mich auch grad...

brief brauchste nur auf der zulassung zum eintragen.

direkt vor ort beim gutachter nur das gutachten und die zulassung!!!

wer weiß was se dir da erzählt haben O.O
discostue84 ist offline  

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Alt 12.01.2013, 11:10      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ich hatte nur den kleinen dabei, und deswegen haben sies mir nicht eingetragen sondern eine Art ABE ausgestellt. Hatte auch bei jeder Polizeikontrolle nie Probleme damit. Ich mach nachher mal ein Bild wenn ich zum Auto runter geh.
marcvandan ist offline  

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Alt 12.01.2013, 12:11      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Ebayname von marcvandan: marc*3004
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ImageUploadedByTapatalk1357985317.278281.jpg

Der TÜV Mensch hat es zumindest eine Art ABE genannt.... ein richtiges ABE ist es nicht das ist mir schon klar.
marcvandan ist offline  

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Alt 12.01.2013, 12:14      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Jetzt wird ein Schuh draus. Das Ding da oben bekommst du immer, wenn die Eintragung geklappt hat^^

Der meinte wohl, dass du mit diesem Blatt Papier es in deinen Schein/Brief eintragen lassen kannst. Aber das macht doch nicht der TÜV!?
Feischtel ist offline  

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Alt 12.01.2013, 12:17      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist das Abnahmeprotokoll - das gibt es einmal als Version zum sofort in die Papiere eintragen oder als nicht zeiltich limitierten Wisch.
Egal - jedenfalls kriegt man immer so nen Ding.

Mit dem Wisch und Fahrzeugbrief, sowie Fahrzeugschein gehts dann ab zur Zulassung, wo deine neuen Papieren geprägt werden.

Beim TÜV brauchst du Fahrzeugschein (klein) + Gutachten + Geld.
Golf4_Projekt? ist offline  

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Alt 12.01.2013, 12:20      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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bingo...jetzt geht das licht auf...

jepp @ feichtel, das macht dann die zulassung

@ marcvandan: du nimmst dir also den wisch und legst dir den ins auto. und bei nächster gelegenheit, aber spätestens innerhalb der nächsten 18 monate, musst du dir das auf der zulassungsstelle in deine fahrzeugpapiere einschreiben lassen, sonst ist die abnahme nichtig!


edit: zu spät...
discostue84 ist offline  

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Alt 12.01.2013, 12:44      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Seit wann wird ne eintragung in Brief umgetragen ???

Den Brief brauch man nie!!!! auch ned am Straßenverkehrsamt zum umtragen!
Wird alles in schein eingetragen wenn

Einzelabnahmen §21 muss direkt in schein eingetragen werden.

Eintragung §19.3 kann beim ummelden und sonst wann umgetragen werden muss aber nicht direkt
GolfV590 ist offline  

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Alt 12.01.2013, 12:59      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Bestätigt mir einmal mehr wie Kompetent der TÜV bei uns in Kirchheim ist! Ich wollte das auch nicht Glauben und habe extra 3 mal nachgefragt. Danke Euch!
marcvandan ist offline  

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Alt 12.01.2013, 13:17      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GolfV590 Beitrag anzeigen
Den Brief brauch man nie!!!! auch ned am Straßenverkehrsamt zum umtragen!
Wird alles in schein eingetragen wenn
Also meine Motoreintragung steht im Brief
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Folgender Benutzer sagt Danke zu tOad für den nützlichen Beitrag:
cl4w (12.01.2013)
Alt 12.01.2013, 13:30      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Seit wann wird ne eintragung in Brief umgetragen ???

Den Brief brauch man nie!!!! auch ned am Straßenverkehrsamt zum umtragen!
Wird alles in schein eingetragen wenn
In den Brief werden die meisten Sachen nicht eingetragen, aber bei uns auf der Zulassung mußt du diesen mit vorzeigen - und wenns drauf ankommt, dann lassen die auch einen Neuen gleich mit raus (wovon das abhängt - keine Ahnung).
Golf4_Projekt? ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu Golf4_Projekt? für den nützlichen Beitrag:
discostue84 (12.01.2013)
Alt 12.01.2013, 15:45      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von tOad Beitrag anzeigen
Also meine Motoreintragung steht im Brief
Motor muss ja zwecks Hubraum usw. ...nur Fahrwerk felgen und so nicht
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Alt 12.01.2013, 17:28      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist korrekt, oben stehts aber anders von dir geschrieben
tOad ist offline  

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Alt 12.01.2013, 20:51      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von GolfV590 Beitrag anzeigen
Seit wann wird ne eintragung in Brief umgetragen ???

Den Brief brauch man nie!!!! auch ned am Straßenverkehrsamt zum umtragen!
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Einzelabnahmen §21 muss direkt in schein eingetragen werden.

Eintragung §19.3 kann beim ummelden und sonst wann umgetragen werden muss aber nicht direkt
und wieder mal sülzt du einen haufen scheiss daher. den brief brauchst du IMMER auf der zulassungsstelle! auch wen nichts aber GARNICHTS damit gemacht wird!

quelle:
meine zulassungsstelle: Landkreis Göppingen: Technische Änderungen
die der landeshauptstadt: Eintragung technischer Änderungen - Stadt Stuttgart

und bei dir wirds auch net anders sein. aber wen man es halt noch nie gemacht hat

@marc
mit dem zettel DARFST DU NICHT RUMFAHREN! steht doch OBEN auch dran: erlangen der betriebserlaubniss. hier wurde eine eintelabnahme gemacht im sinne von §21. so eine abnahme MUSS SOFORT in die fahrzeugpapiere eingetragen werden. du fährst ohne betriebserlaubniss durch die gegend. das punktet! wens bisher noch keinen gejuckt hat dann hast wirklich massel gehabt.

wen du eine normale eintragung machst im sinne von §19 musst nix eintragen lassen. das ist korrekt. das steht dann aber auf den zettelchen oben immer drauf. "eine berichtigung der fahrzeugpapiere ist nicht notwendig" oder "die berichtigung der fahrzeugpapiere ist bei nächster gelegenheit zu tun"....bei dir steht da eben erlangen der betriebserlaubniss. das bedeutet das ein karren keine be besitzt momentan. das ist zwar ne ziemliche klugscheisserei aber wen an den richtigen kommst der den unterschied kennt bist du fällig obwohl die vermeintlich alles richtig gemacht hast.
onkel-howdy ist offline  

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Alt 12.01.2013, 20:59      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Brief zur Zulassungsstelle? Wut? Noch nie jemand nach gekräht. Is wohl bis Siegen noch net durchgedrungen.
Tuc79 ist offline  

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Alt 12.01.2013, 21:05      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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früher wars zumindest so!
aber seit dems die neuen papiere gibt nun wohl nicht mer...nun gut, dann solls so sein.


discostue84 ist offline  

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