Grundsätzlich wird beim BOV mit der Lärmbelästigung argumentiert.
Das bedeutet, dass ein lautes BOV-Geräusch nicht der SV(Z)O entspricht und es damit zu Konsequenzen kommen kann, beispielsweise durch ein Bußgeld wegen meines Erachtens einer Ordnungswidriegkeit, d. h. keine Punkte bei Erstverstößen.
Ein Ventil zum Druck ablassen besitzt doch eh schon jeder Turbo. Das bekannte laute Zischen ist es aber, was den Behörden sauer aufstößt und genau dieses Modul ist vermutlich das welches du meinst.
Alternativ könnte man ein Schubumluftventil einsetzten - wie sich die Rechtslage dazu verhält kann ich aber nicht beurteilen zumal ich mich mit dem Trubomotor und diesem Schubumluftventil nicht auskenne da ich Saugermotorfahrer bin.
Um die Sache ein für alle mal zu klären würde ich einen Anruf beim Tüv empfehlen.
Lieben Gruß

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