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Alt 02.06.2016, 19:28
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SiuK
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Standard Golf 4 - Frage zu 18" Felgen + Bereifung

Hallo, ich fahre einen Golf 4 1.4 16V / 75PS

Nun zu meiner Frage: Ich habe vor mir neue Felgen (+Reifen) zu kaufen. Nun fiel meine Auswahl auf 8x18 ET35 5x100 Felgen mit 225/35 ZR18 87W Bereifung.

Diese Reifen passen soweit ich weiß auf die Felge und die Felge passt auch von der Größe und Breite auch noch an den Wagen ohne Spurplatten oder Änderungen am Kotflügel (-oder?), jedoch ist der Tragfähigkeitsindex des Reifens von 87 ausreichend ?

Im Fahrzeugschein Stehen unter den Punkten 15.1 / 15.2 folgende Angaben: 175/80R14 88T / 175/80R14 88T

Und muss ich wenn das soweit alles passt, das eintragen lassen? ABE ist vorhanden bei den Felgen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!


SiuK ist offline  

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Alt 02.06.2016, 20:50      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Schau auf die Achslasten des Wagens, such dir eine Traglastindextabelle raus und vergleiche das....
DK2001 ist offline  

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Alt 02.06.2016, 20:52      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
motorschaden
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Eine allgemeine Betriebserlaubnis für 18" ? Wäre mir neu, was steht denn als Auflagen in der Betriebserlaubnis?
motorschaden ist offline  

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Alt 03.06.2016, 07:41      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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ich glaube nicht, dass du eine ABE für 18 Zoll hast und dann mit der Kombi 225/35 schon gar nicht.
LI von 87 heisst 545kg, 88 sind 560 kg
ralle86c ist offline  

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Alt 03.06.2016, 10:00      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Hi,

Ich habe die selbe Rad/Reifenkombi eingetragen - Traglast und Geschwingkeitsindex ist 92W und das Reifenmaß ist 225/40/18. Ist allerdings ein V5 20V. Eintragen lassen musst du die Rad/Reifenkombi auf jeden Fall!!! Ei9nfach fahren ist nicht. Vorne kannst du evtl bei den 225ger Reifen Probleme bekommen, dass Sie innen am Radhaus beim voll einschlagen angehen - da helfen dann Spurplatten mit 5-10mm.

Nur ne ABE wird es für die Kombo definitiv nicht geben für den Golf 4. Bedenke bei deinem 1,4er auch, dass die Bremse in den 18 Zöllern echt verloren aussieht. Das Problem habe ich auch schon, obwohl ich die 312er Bremsanlage vorne drin habe...

Grüße Wolfi
Smokemaster ist offline  

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Alt 06.06.2016, 15:30      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
SiuK
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Hallo,

erstmal vielen Dank an euch für´s Antworten!

Meine Frage bezogen auf den Tragfähigkeitsindex des Reifens von 87 hat sich nun geklärt, es ist machbar. (2 x 545kg = 1090kg - Im Fahrzeugschein stehen unter 7.1 7.2 sowie 8.1 8.2 jeweils 870kg 910kg)

Die 18er haben tatsächlich ein Gutachten zur ABE indem der VW GOLF IV (50-150kw) mit 225/35R18 Bereifung aufgelistet ist.
Eintragen lassen muss ich sie jedoch trotzdem oder? (Kenne mich da nicht aus)

Zusätzlich habe ich mir auch noch Spurplatten bestellt VA 20mm (2 x 10mm) und HA 30mm (2x15mm).

Und jetzt noch eine Frage: Bei mir ist noch alles original passt das alles dann soweit, oder muss ich jetzt noch Tieferlegen bzw. mir ein Gewindefahrwerk besorgen?

Grüße SiuK
SiuK ist offline  

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Alt 06.06.2016, 15:46      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Für mich ist das kurios:
Ich verstehe nicht, was du damit sagen willst:
"Die 18er haben tatsächlich ein Gutachten zur ABE"
Heisst das jetzt du hast nun eine ABE oder du hast ein Gutachten?
Bei einer vorhandenen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) bedarf es keiner Eintragung und keiner TüV Prüfung.
Ein Teilegutachten heisst nur, dass das Fahrzeug generell dafür geeignet ist, dass du die Felgen/Reifenkombi dort ranbauen kannst. Es ist zwingend erforderlich, dass du damit bei einem TüV-Prüfer aufschlägst und er das abnimmt!
Bei einem Teilegutachten findet sich i.d.R. auch eine Spalte bei dem jeweiligen Fahrzeug, wo noch zusätzliche Auflagen formuliert sind. Z.B. bestimmte Maßnahmen, die u.U. ausgeführt werden müssen. Wichtig ist auch, dass das auch immer alles noch original ist.
Spurplatten lassen die Felgen weiter nach außen kommen, als sie normalerweise rauskommen würden. Das heisst, du veränderst erneut deine "normale" Konstellation, was dazu führen kann, dass du über die Distanzscheiben das dann eintragen musst.
Ich meine, dass die Distanzscheiben eine Festigikeitsbescheinigung haben und daher immer nur ein Teilegutachten beinhalten. Also verbaut man die, musst du hin.
Eine Tieferlegung und ein Gewindefahrwerk ändert das Ganze erneut!
Die Rad/reifenkombi kommt dadurch näher an Bremsteile, Kotflügel und Innenradkasten, der Lenkeinschlag verändert sich usw. das dürfte dann erneut eintragungspflichtig sein.
Ralf
ralle86c ist offline  

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Alt 06.06.2016, 16:11      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
SiuK
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Das Ding scheint wohl dann ein Gutachten zu sein habe auch grade mal den Link dazu gesucht:
(http://docs.reifen.com/gutachten/itw...a/00216574.pdf)

Also bedeutet Gutachten = Eintragung erforderlich
Bedeutet dann also ich fahre einfach mit Felgen/Bereifung und den Platten zur DEKRA und las mir das Eintragen.

Richtig?
SiuK ist offline  

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Alt 06.06.2016, 16:19      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Alt 06.06.2016, 23:24      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
soulstar0815
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Also bei dem Motor würde ich die höchstens 16 zöller empfehlen. 205-55-16 fertig


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Alt 07.06.2016, 08:14      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Das Gutachten kannst Du ja bestimmt runter laden. Da steht dann direkt drin, ob eine Sachverständigenabnahme erforderlich ist.

225er auf einem 1,4er würde ich persönlich auch bleiben lassen. Da sind 195er schon fast zu breit. Aber probiers ruhig und berichte.


 

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felgen 18", golf 4 1.4 16v


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