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Alt 04.03.2018, 12:46
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4erGolfFA
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Standard Passende Felgen für Golf 4

Servus zusammen,



kurze Frage zu einem Golf 4, Baujahr 2003. Würde gerne neue 16" Felgen aufziehen. Jetzt habe ich ein Angebot vorliegen, bin mir allerdings nicht ganz sicher ob die Felgen passen.



Der jetztige Besitzer meint, dass die Felgen davor schon auf einem Golf 4 waren und er auch eine Teilabnahme hat (siehe Bilder).



Normale Felgen Größe beim Golf ist doch:



6.5x16 ET42 LK 5x100, richtig?



habe jetzt ein Angebot vorliegen von OZ Felgen:



mit den Maßen: 7,5x16 ET 35 LK 5x10 --> Reifen sind 205/55/R16



Dazu habe ich ein mehrseitiges Teilegutachten vom TÜV vorliegen (Ausschnitt siehe Bild). Weiß nicht so richtig, was die ganzen Bezeichnungen da bedeuten?



Jetzt meine Frage:



- Passt die Felge ohne Probleme?

- Kann ich mit dem Teilegutachten sorgenlos und legal fahren oder muss ich das noch iwie abnehmen/eintragen lassen?




Besten Dank.


4erGolfFA ist offline  

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Alt 04.03.2018, 13:49      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Da der Golf 4 (Typ 1J) im Gutachten steht, kannst du diese Felgen fahren.

Reifengröße = Serie 205 / 55 R16 oder eine der anderen Größen die beim Golf 4 im Gutachten stehen.

205 50 R16
225 45 R16
225 50 R16

Das ist das was laut Gutachten geht.

Also aufs Auto damit , Felgen eintragen lassen und fertig.
VW-Mech ist offline  

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Alt 04.03.2018, 14:40      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Lies die die Auflagen zu den Reifen und Karosserie durch und dann weißt du es.
Schattenwelt ist offline  

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Alt 04.03.2018, 14:52      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Habe mal noch weiter gegoogelt und bin jetzt auf diesem stand:

Bei einem Teilegutachten ist immer eine sofortige Abnahme (TÜV, Dekra) und Eintragung (Zulassungsstelle) fällig.

(Eintragung evtl. erst bei »Nächster Befassung«. erforderlich. Steht in der TÜV-Abnahmebescheinigung)



Ich habe aber ein "Gutachten zur ABE".

Bei 205/55-16 Reifen abnahme- und eintragungsfrei. (G4 1J)


also muss ich wenn ich das richtig verstehe, nichts eintragne lassen, richtig?
4erGolfFA ist offline  

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Alt 04.03.2018, 17:11      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Ja du darfst sie fahren. Lass sie aber besser von TÜV oder DEKRA noch abnehmen. Schau aber bitte noch nach der Traglast bei deinem Auto.
Schattenwelt ist offline  

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Alt 05.03.2018, 08:03      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Interessant. Dort steht jetzt zum Glück unter dem Punkt 7.1 (Technisch zulässig maximale Achslast):



7.1: 960

7.2: 880



damit passt nun doch alles und ich muss nichts eintragen lassen, korrekt?


Warum sollte ich sie doch noch abnehmen, jetzt ist ja alles freigegeben und ich erfülle alle richtlinien, oder?
4erGolfFA ist offline  

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Alt 05.03.2018, 08:45      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn man an einen von den blauen Jungs trieft die alles besser wissen. Dann kann es Probleme geben, obwohl alles stimmt.
Schattenwelt ist offline  

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Alt 05.03.2018, 09:13      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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welcher Felgenhersteller ist das?
(aufgrund von Spam-Schutz kann ich die Bilder nicht sehen...)
Wenn es eine Zubehörfelge ist, dann muss sie m.W. trotzdem eingetragen werden.
Ein Tüv-Gutachten ist keine ABE.
ralle86c ist offline  

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Alt 05.03.2018, 13:21      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Hersteller ist OZ,
Kenne das auch nur so,das ein Teilegutachten keine ABE ist und man mit montierten Felgen bei einer Prüfstelle vorstellig werden muss.
Dort bekommst man eine Bescheinigung das alles i.O. ist Diese dann am besten mitführen. Die Eintragung im Fzg. Schein kann dann bei nächster Gelegenheit erfolgen

Zitat:
Ich habe aber ein "Gutachten zur ABE".

Bei 205/55-16 Reifen abnahme- und eintragungsfrei. (G4 1J)
In dem Gutachten was du hochgeladen hast steht aber doch unter Auflagen das Kürzel A02, und das bedeutet das du zu einer Prüfstelle musst.
Diese Gutachten zur ABE ist nur eine erweiterung des Gutachtens, wenn z.B.neue Fahrzeuge mit in das Gutachten aufgenommen werden. Aber es kommt immer noch darauf an was dort drin steht.

Geändert von Frank11 (05.03.2018 um 14:01 Uhr)
Frank11 ist offline  

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Alt 05.03.2018, 21:53      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
4erGolfFA
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Hallo!

danke für die Beteiligungen hier. Also bei A2 steht in dem Gutachten folgendes:



So, aber da ich ja die Felgen mit 205/55/R16 fahre (Standartgröße beim Golf) passt es doch, obwohl bei mir im Schein nur 195/65/15R eingetragen sind oder?

Oder muss ich jetzt zum TÜV, dass der mir dann 205/55/R16 in mein Schein schreibt?
4erGolfFA ist offline  

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Alt 05.03.2018, 21:57      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
VW-Mech
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Fahr beim TÜV / DEKRA vorbei der macht den Rest.
VW-Mech ist offline  

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Alt 05.03.2018, 22:34      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Anscheinend haben die Auflagenkürzel nicht immer die gleiche Bedeutung.
Habe nämlich auch OZ Felgen und dort steht unter Auflagen A02, bedeutet aber in meinem Teilegutachten Vorführung bei einer Prüfstelle.
Ändert aber nichts, es zählt das was drin steht.
Wie VW-Mech schon sagt , TüV/Dekra hilft dir weiter (im Zweifelsfall)
Frank11 ist offline  

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Alt 06.03.2018, 07:10      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Teilegutachten heißt immer Abnahme vom Sachverständigen. Die verwendete Reifengröße hat nur Auswirkung auf die zusätzlichen Beschränkungen/Auflagen.


MadDad74 ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu MadDad74 für den nützlichen Beitrag:
ralle86c (06.03.2018)
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