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Administrator Registriert seit: 20.12.2010 Golf 4 Ort: Pfalz -- -- - Verbrauch: 7 - 16 l/100km Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
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Nebelscheinwerferfer = Linse ohne Nebelscheinwerfer = Blindkappe => sieht man aber auch. Was spricht dagegen sich einen passenden Scheinwerfer zu besorgen? Geändert von VW-Mech (28.12.2023 um 06:25 Uhr) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.04.2009 Golf 4 Ort: Weilheim an der Teck Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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So hält es auch mein Prüfer. Habe seit Jahren gelbe NSW in der R32 Front. Rein für die Optik. Weder die Verkabelung liegt, noch hab ich einen Lichtschalter für NSW. Als Grundlage dient die o.g. ECE bei der HU und es gab nie Probleme. Aber das Ganze wird trotzdem immer ein Stück weit auch vom Gegenüber abhängig sein ;-) | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.04.2015 Golf 4 Variant ex APF jetzt ATD, Golf 3 Cabrio AFN, Golf 2 2E, Golf 3 Variant ALE, Audi A2 Ort: 06385 Aken KÖT- JHXX Verbrauch: Mal sehen Motor: 1.9 CL ATD 74KW/100PS 02/00 -
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| ![]() Ok kannte ich so nun gar nicht!
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Neuer Benutzer Registriert seit: 21.11.2023 Golf IV Ort: Goslar Motor: 1.9 AHF 81KW/110PS 10/97 -
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Also ich würde einfach mal beim Ort des Geschehens die Lage erklären, sei es TÜV, Dekra oder wo auch immer du sonst hin fährst. Dauer des Gesprächs 5-10 Minuten, Kosten 0€ und du hast Sicherheit… Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 29.04.2018 Golf 4 Ort: Irgendwo in BaWü Verbrauch: 7,3L im Papa Kind Mode Motor: 1.8 GTI ARZ 110KW/150PS 05/99 - 04/01
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Ist doch alles zu viel Aufwand. Richtigen Scheinwerfer rein und gut.
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Neuer Benutzer Registriert seit: 28.01.2018 VW Golf IV Motor: 2.0 AZJ 85KW/115PS 05/01 -
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Also die Aussage, dass alles was verbaut ist auch funktionieren muss ist Blödsinn, das war vlt. mal so, aber ist nicht mehr so. Da die vorderen Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben sind, musst du diese auch nicht haben, kannst du aber. Also rein theoretisch könntest du dir meiner Meinung nach 2 solcher Scheinwerfer einbauen und diese halt einfach nicht nutzen/anklemmen; oder du schließt se an. Sofern ohne Anklemmen keine Lampe im Display angeht, die sagt, dass diese theoretisch an sein müssen, is des eig überhaupt kein Problem. Selbst wenn dann die Kontrollleuchte im Display angeht kommt es auf den Prüfer an, was er damit macht, weil ich kann mir durch eine Lampe is Display nicht erklären, warum dass gefählrich oder sonst was sein soll. Wenn die an sind, dann is die Lampe auch an, also ... Außerdem braucht man doch dann sowieso nen anderen Schalter oder? Wo ich den Vorrednern recht geben würde, ist, dass 2 verschiedene Scheinwerfer ein Problem sein könnten. Was ich noch ergänzen will: Man kann ja auch die Nebelscheinwerfer ausbauen, ganz legal dann logischerweise mit der Änderung des Schalters. Und falls jemand mit der EG-Genehmigung kommt, dem kann man sagen, dass es das Auto auch ohne NSW gibt ![]() Geändert von Paul2645 (08.01.2024 um 13:39 Uhr) |
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