Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 14.05.2008, 10:12
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Punkteabbau Frage

Hallo Leute ,

wo sonst kann man so eine Frage stellen als im Autoforum oder bei 123-Recht usw.
Ich denke aber das hier doch einige Leute mit Erfahrung sein sollten . Ich verstehe die Rechtsprechung nicht so richtig .

Nun zum Problem da mit die Stadt Dortmund erst in 3 Wochen helfen kann .

Also : Ab wann werden die Punkte Automatisch wieder abgebaut wenn man mal vor 6 Jahren wegen fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde ?
Bedeutet das ich erwischt wurde einen Tag vor Ablauf der Sperre wegen zu schnell fahren . Ohne Drogen und Alkohol natürlich .
Kann mir einer sagen ab wann die Punkte automatisch wieder abgezogen werden ?

Habe danach keine Punkte nichts mehr bekommen .

grüsse Stephan

Kommt mir nun nicht mit einen Moralapostel da dieses sicher schon einige Jahre her ist .


 

Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 10:17      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
VW Jagdgeschwader
 
Benutzerbild von Ikarus99
 
Registriert seit: 07.08.2006
Jubi
Verbrauch: 10 L
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.236
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Also so wie ich es weiß, verfallen die Punkte nach 2 Jahren wieder! Solange du dir in der Zeit nicht wieder was zu Schulden hast kommen lassen!!
Ikarus99 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 10:19      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Def Jam
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

wo bekommt mann heraus wieviele punkte mann hat? muss ich da nen brief nach flensburg schreiben?
 

Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 10:27      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Hier das Formular ausfüllen und dann nach Flensburg schicken .

http://www.kba.de/

Bei mir bin ich mir nicht sicher ob es nach 5 Jahren oder 10 Jahren verfällt da es ja eine Straftat war bei mir .
Hatte dafür ca. 5000€ zahlen müssen insg.
 

Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2008, 10:30      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
VW Jagdgeschwader
 
Benutzerbild von Ikarus99
 
Registriert seit: 07.08.2006
Jubi
Verbrauch: 10 L
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.236
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Achso ok, wie s da läuft ka! Also wenn man wegen zu schnellem fahren oder so Punkte bekommt, verfallen die nach 2 Jahren wieder!! Aber wenn du so eine hohe Strafe zahlen mußtest kann das scho sein das die Punkte länger bleiben!! Kann dir das nicht deine freundliche Polizeistation von neben an sagen?
Ikarus99 ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 14.05.2008, 10:35      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Da kann mir selbst die Stadt Dortmund erst in 3 Wochen eine Aussage geben .

Vieleicht gibt es hier einen der genau so eine Erfahrung gemacht hat bzw. einen kennt .

Das macht mich stutzig :

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führen eines Kraftfahrzeuges
... ohne Fahrerlaubnis 6 P A
... trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 P A

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre
bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

5 Jahre
bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.

bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.

bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
 

Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2008, 00:28      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Stephan Z
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Mal anders gefragt .

Was passier mit den ersten Punkten ?

Sprich :

Strafe 1 : Jahr 2000 - Fahren ohne Reflektoren 4 Punkte
Strafe 2 : Jahr 2001 - Fahren mit abgefahrenen Reifen 3 Punkte
Strafe 3 : Jahr 2001 - Fahren über Rot 4 Punkte / Fahrverbot 1 Monat

Seminar - 4 Punkte abggezogen bekommen

Strafe 4 : Jahr 2002 Fahren ohne Fahrerlaubnis da der Führerschein wegen Fahrverbot abgegeben wurde .

Nun ist alles ja in 2 Jahren passiert ,seit dem ist nichts mehr passiert .

Nun müssten doch die ersten Taten weg sein oder ?

Das mit den fahren ohne Fahrerlaubnis dürfte noch da sein aber wie verhalten sich die anderen 3 Strafen da es ja nur normale vergehen gewesen sind .

Sprich nach 2 Jahren gelöscht .

Ist es den so das erst das schlimmste bzw. wo die letzten punkte entfallen müssen und dann weiter zurück oder ist es getrennt zwischen normales vergehen und Strafsache ?

Habe das hier im Netz gefunden ....

Wann werden Eintragungen gelöscht?

Die Tilgungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten zwei Jahre, bei Verkehrsstraftaten fünf beziehungsweise zehn Jahre. Neueintragungen blockieren die Tilgung. Unabhängig von später begangenen Verkehrsdelikten verschwinden Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten - mit Ausnahme von Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - spätestens nach fünf Jahren aus der Kartei.

http://www.peterwoehlerechtsanwalt.d...il_punkte.html


 

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Golfer 1.6 Carstyling 80 26.03.2011 21:50
Jack Car Hifi, Telefon & Multimedia 4 03.09.2008 18:03
bantami Golf4 15 30.06.2008 14:39
camden87 Car Hifi, Telefon & Multimedia 1 26.03.2006 18:04
Dani296 Carstyling 4 02.02.2006 22:42


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:32 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben