Hi,
also Fakt ist, dass du keinen Recht auf eine Freie Sachverständigenwahl hast, dass hast du nur wenn du z.B. von einem anderen geschädigt worden bist, dann kannst du einen Gutachter frei wählen. In der Kasko leider nicht, da ist die Versicherung weisungsbefugt.
Ist aber auch nicht tragisch. Die schicken halt einen raus, und wenn sich rausstellt, dass es keiner ist, dann musst du die Kosten nicht übernehmen. Also, ... was hast du zu verlieren. Denn höhergestuft in den Prozent, falls du dann den Schaden über die TK laufen lässt, wirste auch nicht.
Hoffe konnte dir helfen!