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|    Benutzer   Registriert seit: 04.05.2009  Golf IV  Ort: Berlin  B - NP ....  Verbrauch: bin sehr zufrieden damit  Motor: 1.9 AGR 66KW/90PS 10/97 - 09/02  
                                        Beiträge: 80
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  !!!Und wie schaut es bei den Scheinwerfern aus, welche ich schon drin habe?? Die habe natürlich auch ein E-Zeichen, jedoch keine ABE. Läuft es da genauso wie bei den Spiegeln ab??  |  |
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|    unerfahrener Benutzer   Registriert seit: 12.09.2006  Porsche Cayenne Turbo S (955), Porsche Boxster (986) Mercedes E-Klasse Kompressor T-Modell (S211)  Ort: Am Tegernsee  MB  Verbrauch: Einen Tank voll!  
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                        ist dann genau so        |  
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|    Tachoumbau und mehr   Registriert seit: 19.02.2009  
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                        japp!   teile mit e-nummer brauchen weder eingetragen werden, noch musst du dafür eine BE besitzen, mitführen oder sonstwas... die legalität dieses bauteils im unveränderten! zustand sagt nämlich genau diese nummer aus... aber: solltest du an den scheinwerfern die leuchtmittel gegen nicht zugelassene tauschen (bspw. LED's oder sowas) dann erlischt die zulassung für den scheinwerfer und somit der versicherungsschutz für dein fahrzeug!  |  
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|    Hast du Brot ?   Registriert seit: 13.08.2006  Golf 4 1.9 TDI PD  Verbrauch: 5-6 Liter  Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -  
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                        Falls die E Nummern bei den Scheinwerfern und Rückleuchten nicht komplett sind, sind sie dennoch nicht erlaubt.    Es gibt z.B. Rückleuchten wo man Rückstrahler braucht die man zusätzlich anbringt, dennoch haben diese Rückleuchten ein E Prüfzeichen, es fehlt lediglich eine kleine Zahl unterm E Prüfzeichen. Erkundige dich beim TÜV, die können dir sagen ob das mit deinen E Prüfzeichen ausreicht, da diese sich auch mit den Nummern unterm E Prüfzeichen auskennen.  |  
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