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Erfahrener Benutzer | ![]()
Gekauft, wie gesehen. Hätte er ja jemanden mitbringen können, der das Auto mal durch checkt. Hat er aber nicht. Du hast dich abgesichert, wenns im Kaufvertrag so drin steht, kann er sich auf den Kopp stellen, da bist du auf der sicheren Seite! Und die Masche gibts doch Öfter. Mit dem Auto nach Hause fahren und komischerweise genau auf dem Weg geht was kaputt. Du hast ihn als "Bastlerauto" verkauft, was erwartet er da? Ich denke nicht, das er da, sei es auch mit Anwalt, irgendeine Chance hat. Sind nur mehr Kosten für ihn! |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das stimmt schon, da gibt es ja bei Neu- bzw. Neuwertige Fahrzeuge eine Kulanz- bzw. Herstellergarantie. Dann muss der Hersteller (VW) bezahlen bzw. kostenlos reparieren, nicht der Verkäufer! Mir ging es darum, daß auch Neufahrzeuge liegen bleiben und die auch kein Betrug ist. Und nach der Garantie von VW gibt es in der Regel nichts weiteres. Ich spreche da leider aus eigener Erfahrung. Ich hatte schon genug Herstellermängel!
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