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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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Lies dir den Kaufvertrag noch einmal genau durch und solltest du auf Unstimmigkeiten stoßen, dann gib das Auto zurück und verlange dein Geld, sowie die weiteren dir durch den Kauf entstandenen Kosten. Ansonsten würde ich mich bei weiterem Ärger mal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, daß feststellen kann, ob der "Meister" wirklich Meister ist und ob dort auch alles mit rechten Dingen zu geht. Allein die Tatsache, daß gar kein Thermostat verbaut war, stellt den Laden äußerst unseriös und mit mangelnder Fachkompetenz dar. Warum wurde das fehlende Thermostat nicht bei der vorherigen Inspektion beanstandet? Wo hast du die machen lassen? Etwa bei dem oder woanders? Dokumentiere alles, jedes Gespräch persönlich oder telefonisch mit Tag und Uhrzeit. Evtl. Besuche ebenso, sowie die Inhalte der geführten Gespräche. Dazu die bereits geleisteten Unkosten usw. Das kann dir bei weiterem Ärger sehr nützlich sein. Aber daß du mit diesem Mangel überhaupt herumgefahren bist? Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Da du aber einen versteckten Mangel hast, kann den auch nur dein "Verkäufer" beheben. Es kann sein, daß die Folgekosten deines Alleingangs an dir hängenbleiben. | |
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mit sowas würde ich zum anwalt gehen. alles andere wäre mir zu heiß.
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Gast
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Du musst dem Händler grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, bevor du vom Vertrag zurücktreten kannst oder Schadensersatzansprüche geltend machen willst. Ein unseriöser Eindruck reicht für eine Entbehrlichkeit mE nicht aus. Nach deinen Schilderungen kann man zumindest nicht ausschließen, dass hier eine Konstellation vorliegen könnte, in der gem. § 440 BGB eine Nacherfüllung für dich unzumutbar geworden ist. Wann eine solche Unzumutbarkeit gegeben ist, muss durch Auslegung und anhand der einschlägigen Fallgruppen ermittelt werden. Diese jetzt schon anzunehmen wäre mE etwas zu verfrüht. Sicher fährst du hingegen, wenn du den Verkäufer die Nachbesserung doch noch einmal vornehmen lässt. Nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung kannst du nämlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche geltend machen, der erste Versuch ist ja offensichtlich fehlgeschlagen. Sollte eine Nachbesserung durch den Verkäufer aber auf keinen Fall in Frage kommen, kannst du dich freilich immer noch auf die Unzumutbarkeit berufen und insbesondere auf deine Eindrücke und das Ereignis mit dem fehlenden Thermostat verweisen. Dann würde ich schließlich aber auch zu einem Anwalt raten. Gruß Geändert von Speeder (20.12.2009 um 11:10 Uhr) |
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Speeder, so sehe ich das nicht. Setz dem den Wagen auf den Hof und nimm Dein Geld mit. Das ist wirklich übel, das man ein Thermostat abmacht, damit man den ZKD-Schaden nicht bemerkt. Ich kenne mich in der Materie jetzt nicht 100%ig aus um da mitreden zu können aber für mich klingt das auch wie Betrug. Wieso wurde das bei der Inspektion nicht bemerkt? p.s. Der Händler muss keine Garantie geben, das gibt Dir nur VW. Der Händler gibt Dir eine Gewährleistung. |
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Gast
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Ja, ich gebe dir Recht, habe den § 440 BGB schlichtweg übersehen u. meinen Beitrag entsprechend angepasst. Eine Unzumutbarkeit iSe Vertrauenswegfalls lässt sich hier wohl sehr gut vertreten, gib den Wagen zurück, alles andere bringt dir nur Ärger ein.
Geändert von Speeder (20.12.2009 um 10:43 Uhr) |
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Mit Glied | ![]()
btw wurde schon versucht, den Mangel zu beseitigen. Natürlich ohne Erfolg. Dazu wurde aber alles gesagt. Bei den evtl. anfallenden Materialkosten würde ich aber nochmal ansetzen. Ich denke, dass innerhalb der ersten 6 Monate 100% der Verkäufer, bzw. die Versicherung, übernehmen muss. So war es zumindestens bei mir, da hat die "realgarant" 100% der Lohn- und Materialkosten übernommen, obwohl auch explizit ein Prozentsatz angegeben war, den ich hätte zahlen müssen. Ich denke, dass zählt erst ab der B-Last-Umkehr. |
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JUUUUUNGS!!!! mal wieder den unterschied zwischen garantie und gewährleistung vertauscht was? 1) WANN hast du die reuse gekauft? 2) diese "garantie" ist eine versicherung. die kannst dir sonst wohin stopfen. auf sowas bin ich acuh schon reingefallen. les dir mal das kleingedruckte durch. da hast du eine selbstbeteiligung und das mit den arbeitskosten würd ich mir auch nochmals durchlesen. desweiteren ist sowas überflüssig, den der HÄNDLER haftet für schäden. du hast die versicherung umsonst gekauft. 3) da muss nix im kaufvertrag drinstehen. sobald eine firma (das kann auch n zahnartzt sein!) im kaufvertrag drinsteht greift die gesetzliche gewährleistung. AUSSER die kiste is AUSDRÜCKLICH für händler (dann würde aber die mwst fehlen) oder für export verkauft worden. dann haste gelitten. die ganze bastelerklausel lass ich mal weg den da gibts gebug urteile pro und contra. 5) du MUSST dem händler (und nur DEM) das recht auf nachbesserung geben. ob dir das passt oder nicht. an deiner stelle würde ich die kiste gleich wandeln. also das auto zurückgeben und n bissle was für die nutzung zahlen. das muss der händler NICHT sofort machen. er DARF 3 mal nachbessern erst dann MUSS er die koste zurücknehmen. an deiner stelle würde ich den vorbesitzer im breif kontaktieren und den dann fragen was da den loswar. wen der dann sagt "klar ich hab dem händler gesagt das die kopfdichtung defekt ist" dann liegt hier ein astreiner betrug vor. aber was mich mal interesieren würde....wie kann man KEINEN termostat einbauen? |
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