Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 19.12.2009, 22:05
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
tim90
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2009
Golf 4
Ort: Schwäbisch Gmünd
AA TP 1990
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 11
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard Üble Probleme nach Kauf

Hallo,
Hab ja vor längerer Zeit schonmal geschrieben und euch schon erklärt dass mein 4er Golf den ich vor 2 Monaten gebraucht gekauft hab nicht wam wird.
Im Leerlauf wird er warm, bei der fahrt nich... Motor-Temp.: auf null und wird nur wenig warm.
Hab dann von euch den Tipp bekommen den Temperaturgeber zu wechseln.
Habe ich bei dem Gebrauchtwagenhändler bei dem ich den Wagen gekauft hab machen lassen. Der hat ne kleine Meisterwerkstatt mitdran. Der Meister konnte nicht feststellen was das Problem ist und hat auf meinen Wunsch hin den Temperaturgeber gewechselt (Der mann kommt mit unseriös rüber).

Das Problem konnte immernoch nicht behoben werden, also ging ich zur Werkstatt meines Vertrauens. Der STELLTE FEST: ES WAR KEIN!!! THERMOSTAT VORHANDEN!

Er hat dann eins eingebaut. Ging immernoch nix , nach langem reinigen der Kühlanlage etc. gings dann.
War die ersten Stunden alles perfekt. Auto wurde warm, Motor-Temperatur auf 90Grad.

So nen Tag später bin ich in die Berufsschule gefahrn (1,5 Stunden fahrt)

Mitten auf der Landstraße hupt der Boardcomputer und meinte "STOP! Sofort Auto abstellen! Motor überhitzt!", bin dann sofort in ne Buchtung rein. Warnblinker, Warndreieck, ADAC, ab mit dem auto in meine werkstatt.

Die hams auto in meinem beisein komplett getestet, es kam raus: "Zylinderkopfdichtung kaputt (kühlwasser war aber genug drin) , der thermostat wurde nicht umsonst ausgebaut. Wurde zur vertuschung des problems ausgebaut sowie um im sommer damit rumzudüßen da der kreislauf größer wird."

Hab ne garantie über einsauto (german assistance) abgeschlossen, hab die jungs informiert. die zahlen 40 prozent der materialkosten sowie die ganzen lohnkosten sowie nen mietwagen.

Mein Autohaus macht dort jetzt Kostenvoranschlag usw. fertig und klärt das mit denen.

Den Händler bei dem ich das auto gekauft hab ´hab ich informiert, der war total auser sich.

Als ich meinte dass das betrug ist und ich mindestens die selbskosten von ihm wollte meinte er "ich lass das auto zu mir schleppen, und lass das von meinem meister reparieren, dann übernehme ich die materialkosten, ansonsten nicht!"

Ich lass den aber sicher nichtmehr an mein auto, der meister kommt so ÜBELST unseriös rüber. beim wechseln vom temperaturgeber hatte er ne zigerette in der hand, telefonierte noch mit nem kumpel und redete irgendwas von Fot*en, hat sich in mein auto mit zigerette gesetzt ohne zu fragen, und hat nach ner gründlichen überprüfung netmal rausgefunden dass KEIN thermostat drin ist.

Heut hab ich mal bei meiner Werkstatt angefragt wie es aussieht, antwort
"Am liebsten hätt ich den auftrag nicht angenommen. zylinderkopfdichtung iss aufjedenfall hin, jetzt hab ich den kopf noch zur überprüfung eingeschickt ob der noch nen riss oder so hat, ich hab nen gaanz ungutes gefühl bei der Sache"

Und ich hab auch kein gutes gefühl...

Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten und was meint ihr zu der Sache?

Danke fürs lesen und nen schönes weekend!
Tim


tim90 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2009, 22:11      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
?!?
 
Benutzerbild von chro-nos
 
Registriert seit: 14.07.2006
Beiträge: 6.128
Abgegebene Danke: 457
Erhielt 955 Danke für 517 Beiträge

Standard

Soweit ich weiß hast du 12 Monate Gebrauchwagen garantie... hast doch sicherlich einen Vertrag oder so?

Gib die Bumsbude zurück!

Ansonsten sehr ärgerlich, schade das du an so einen Kasper von Verkäufer geraten musst. Denn müsste man in Grund und Boden verklagen.
Kopf hoch! Du findest schon eine Lösung.
chro-nos ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 19.12.2009, 22:16      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
tim90
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2009
Golf 4
Ort: Schwäbisch Gmünd
AA TP 1990
Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
Beiträge: 11
Themenstarter Themenstarter
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Klar hab ich nen kaufvertrag vom gebrauchtwagenhändler.
Aber da steht nix von gebrauchtwagengarantie, oder iss das gesetzlich? kenn mich net aus....

Das ärgerliche: Hab das auto erst letzten Monat bei der großn Inspektion gehabt, wurde alles gemacht, alles super an den auto... und jetzt sowas... hab schon soviel geld reingesteckt...
tim90 ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 19.12.2009, 22:17      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Schleswig-Holsteiner
 
Registriert seit: 26.03.2009
Audi A6 4f Avant 3,0TDI 04/2011
Ort: Gut Hemmelmark
RD-**
Verbrauch: Wenn alle ist, muss getankt werden!!
Beiträge: 4.695
Abgegebene Danke: 105
Erhielt 104 Danke für 73 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von chro-nos Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß hast du 12 Monate Gebrauchwagen garantie... hast doch sicherlich einen Vertrag oder so?

Gib die Bumsbude zurück!

Ansonsten sehr ärgerlich, schade das du an so einen Kasper von Verkäufer geraten musst. Denn müsste man in Grund und Boden verklagen.
Kopf hoch! Du findest schon eine Lösung.


Das sehe ich genau so.

Setze dem Verkäufer eine Frist, den Motor/Wagen komplett instand zu setzen und verweise auf die Garantie.

Zudem würde ich einen Anwalt konsultieren...
Schleswig-Holsteiner ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 01:11      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
et le V5, vieux et vite
 
Benutzerbild von Hempdiscs
 
Registriert seit: 08.10.2009
CHHB-DSG
Ort: Alaska 2021 fällt aus:(
♠♠-♠♠ ♠♠
Verbrauch: Im Ø~10l SP
Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
Beiträge: 2.763
Abgegebene Danke: 25
Erhielt 1.066 Danke für 874 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von tim90 Beitrag anzeigen
Klar hab ich nen kaufvertrag vom gebrauchtwagenhändler.
Aber da steht nix von gebrauchtwagengarantie, oder iss das gesetzlich? kenn mich net aus....
Das ärgerliche: Hab das auto erst letzten Monat bei der großn Inspektion gehabt, wurde alles gemacht, alles super an den auto... und jetzt sowas... hab schon soviel geld reingesteckt...
Die VW-Europagarantie von einem Jahr bekommt man nur bei VW. Wenn deine extra dafür abgeschlossene Versicherung einen Teil der Kosten übernimmt, dann ist das in Ordnung. Du hast aber dadurch trotzdem unnötige Mehrkosten. Aufgrund der gesetzl. Gewährleistungspflicht kannst du das Auto evtl. zurückgeben, falls die Zeit dafür noch nicht abgelaufen ist. Aber auch nur, wenn du das Auto von einem offiziellen Händler gekauft hast. Es kann durchaus sein, daß deine "Meisterwerkstatt" als Vermittler auftritt und du über den ein Fahrzeug von Privat gekauft hast. Ist wie beim Häusermakler, der den Verkauf nur vermittelt, aber mit evtl. Schäden nichts zu tun hat. Das steht dann im Kleingedruckten.
Lies dir den Kaufvertrag noch einmal genau durch und solltest du auf Unstimmigkeiten stoßen, dann gib das Auto zurück und verlange dein Geld, sowie die weiteren dir durch den Kauf entstandenen Kosten.
Ansonsten würde ich mich bei weiterem Ärger mal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, daß feststellen kann, ob der "Meister" wirklich Meister ist und ob dort auch alles mit rechten Dingen zu geht.
Allein die Tatsache, daß gar kein Thermostat verbaut war, stellt den Laden äußerst unseriös und mit mangelnder Fachkompetenz dar.
Warum wurde das fehlende Thermostat nicht bei der vorherigen Inspektion beanstandet? Wo hast du die machen lassen? Etwa bei dem oder woanders?
Dokumentiere alles, jedes Gespräch persönlich oder telefonisch mit Tag und Uhrzeit. Evtl. Besuche ebenso, sowie die Inhalte der geführten Gespräche. Dazu die bereits geleisteten Unkosten usw. Das kann dir bei weiterem Ärger sehr nützlich sein.
Aber daß du mit diesem Mangel überhaupt herumgefahren bist?

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.


Da du aber einen versteckten Mangel hast, kann den auch nur dein "Verkäufer" beheben. Es kann sein, daß die Folgekosten deines Alleingangs an dir hängenbleiben.
Hempdiscs ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 01:19      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Greek
 
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Schleswig Holstein
Motor: 1.8 GTI R AUQ 132KW/180PS 06/01 -
Beiträge: 1.858
Abgegebene Danke: 105
Erhielt 114 Danke für 79 Beiträge

Standard

Ist nicht jeder Händler dazu verpflichtet eine Garantie auf gebrauchte Fahrzeuge zu geben ?
Greek ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 01:22      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Lucas S
 
Registriert seit: 27.02.2009
Passat 3BG V6 TDI 4motion
Ort: Hambühren
Verbrauch: ∞
Motor: 1.8 GTI AGU 110KW/150PS 10/97 -
Beiträge: 2.903
Abgegebene Danke: 54
Erhielt 66 Danke für 51 Beiträge

Standard

mit sowas würde ich zum anwalt gehen. alles andere wäre mir zu heiß.
Lucas S ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 09:40      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Speeder
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Du musst dem Händler grundsätzlich zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen, bevor du vom Vertrag zurücktreten kannst oder Schadensersatzansprüche geltend machen willst. Ein unseriöser Eindruck reicht für eine Entbehrlichkeit mE nicht aus.

Nach deinen Schilderungen kann man zumindest nicht ausschließen, dass hier eine Konstellation vorliegen könnte, in der gem. § 440 BGB eine Nacherfüllung für dich unzumutbar geworden ist. Wann eine solche Unzumutbarkeit gegeben ist, muss durch Auslegung und anhand der einschlägigen Fallgruppen ermittelt werden. Diese jetzt schon anzunehmen wäre mE etwas zu verfrüht.

Sicher fährst du hingegen, wenn du den Verkäufer die Nachbesserung doch noch einmal vornehmen lässt. Nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung kannst du nämlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche geltend machen, der erste Versuch ist ja offensichtlich fehlgeschlagen. Sollte eine Nachbesserung durch den Verkäufer aber auf keinen Fall in Frage kommen, kannst du dich freilich immer noch auf die Unzumutbarkeit berufen und insbesondere auf deine Eindrücke und das Ereignis mit dem fehlenden Thermostat verweisen. Dann würde ich schließlich aber auch zu einem Anwalt raten.

Gruß

Geändert von Speeder (20.12.2009 um 11:10 Uhr)
 

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 10:19      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tuncay
 
Registriert seit: 26.11.2006
Audi A3 Sportback 8PA DSG 2.0 TDI / Touran 1T 2.0TDI DSG
Ort: Mönchengladbach - Freising - München - Izmir - Antalya - Isparta
MG-TT-1
Verbrauch: www.blaulichtreporter.de <-- Augen auf beim Autofahren!
Beiträge: 4.357
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 5 Danke für 3 Beiträge

Standard

Speeder, so sehe ich das nicht. Setz dem den Wagen auf den Hof und nimm Dein Geld mit.

Das ist wirklich übel, das man ein Thermostat abmacht, damit man den ZKD-Schaden nicht bemerkt. Ich kenne mich in der Materie jetzt nicht 100%ig aus um da mitreden zu können aber für mich klingt das auch wie Betrug.
Wieso wurde das bei der Inspektion nicht bemerkt?
p.s. Der Händler muss keine Garantie geben, das gibt Dir nur VW. Der Händler gibt Dir eine Gewährleistung.
Tuncay ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 10:27      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Speeder
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Ja, ich gebe dir Recht, habe den § 440 BGB schlichtweg übersehen u. meinen Beitrag entsprechend angepasst. Eine Unzumutbarkeit iSe Vertrauenswegfalls lässt sich hier wohl sehr gut vertreten, gib den Wagen zurück, alles andere bringt dir nur Ärger ein.

Geändert von Speeder (20.12.2009 um 10:43 Uhr)
 

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 11:03      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
Mit Glied
 
Benutzerbild von marComa
 
Registriert seit: 05.03.2006
BMW 320d E91 Facelift
Ort: Dresden
Beiträge: 1.630
Abgegebene Danke: 1
Erhielt 334 Danke für 81 Beiträge

marComa eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

btw wurde schon versucht, den Mangel zu beseitigen. Natürlich ohne Erfolg.
Dazu wurde aber alles gesagt.

Bei den evtl. anfallenden Materialkosten würde ich aber nochmal ansetzen. Ich denke, dass innerhalb der ersten 6 Monate 100% der Verkäufer, bzw. die Versicherung, übernehmen muss.
So war es zumindestens bei mir, da hat die "realgarant" 100% der Lohn- und Materialkosten übernommen, obwohl auch explizit ein Prozentsatz angegeben war, den ich hätte zahlen müssen.
Ich denke, dass zählt erst ab der B-Last-Umkehr.
marComa ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2009, 11:36      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
passat/golf
Ort: göppingen
Motor: 1.6 AEH 74KW7100PS 01/98 -
Beiträge: 2.151
Abgegebene Danke: 2
Erhielt 209 Danke für 155 Beiträge

Standard

JUUUUUNGS!!!!

mal wieder den unterschied zwischen garantie und gewährleistung vertauscht was?

1) WANN hast du die reuse gekauft?

2) diese "garantie" ist eine versicherung. die kannst dir sonst wohin stopfen. auf sowas bin ich acuh schon reingefallen. les dir mal das kleingedruckte durch. da hast du eine selbstbeteiligung und das mit den arbeitskosten würd ich mir auch nochmals durchlesen. desweiteren ist sowas überflüssig, den der HÄNDLER haftet für schäden. du hast die versicherung umsonst gekauft.

3) da muss nix im kaufvertrag drinstehen. sobald eine firma (das kann auch n zahnartzt sein!) im kaufvertrag drinsteht greift die gesetzliche gewährleistung. AUSSER die kiste is AUSDRÜCKLICH für händler (dann würde aber die mwst fehlen) oder für export verkauft worden. dann haste gelitten. die ganze bastelerklausel lass ich mal weg den da gibts gebug urteile pro und contra.

5) du MUSST dem händler (und nur DEM) das recht auf nachbesserung geben. ob dir das passt oder nicht. an deiner stelle würde ich die kiste gleich wandeln. also das auto zurückgeben und n bissle was für die nutzung zahlen. das muss der händler NICHT sofort machen. er DARF 3 mal nachbessern erst dann MUSS er die koste zurücknehmen.
an deiner stelle würde ich den vorbesitzer im breif kontaktieren und den dann fragen was da den loswar. wen der dann sagt "klar ich hab dem händler gesagt das die kopfdichtung defekt ist" dann liegt hier ein astreiner betrug vor.

aber was mich mal interesieren würde....wie kann man KEINEN termostat einbauen?


onkel-howdy ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:21 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben