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Alt 23.01.2010, 01:32
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Nanüüüü ???
 
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Standard Benötige offizielles Formular für Kulanzantrag Getriebeschaden

Hallo.

Mein G4 Bj 98 km-jetzt 107.000 hatte vor 2 Jahren (km-damals ~71.000) einen getriebeschaden, der natürlich repariert wurden ist. Leider hieß es da, es gibt da nichts auf Kulanz usw.
Da ich nun das Forum usw. entdeckt und somit erfahren habe, das dies unter gewissen Umständen doch auf Kulanz repariert werden könne, bräuchte ich nun eine Art öffentliches Schreiben von VW, die dies bestätigen.
Sonst habe ich wohl keinerlei Chancen zumindest auf eine Teilrückerstattung.
Hab im Netz leider nichts ausreichendes gefunden.

Vielleicht kann mir wer helfen, geht schließlich um eine Menge Geld.

Vielen Dank vorab.
Grüße


Maltivitamin ist offline  

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Alt 23.01.2010, 01:40      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Du willst 2 Jahre später nen Kulanzantrag stellen??? Na denn ma viel Erfolg!

Ich hab jetzt auch einen Kulanzantrag wg. eingefrohrenem Motor gestellt, dazu einfach förmlichen Brief aufgesetzt und meine Situation bestmöglich beschrieben...
alleinherrscher ist offline  

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Alt 23.01.2010, 02:10      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von alleinherrscher Beitrag anzeigen
Du willst 2 Jahre später nen Kulanzantrag stellen???
Mir ist schon bewusst dass es nicht die besten Voraussetzungen sind. Aber was hab ich davon wenn ichs garnicht erst Versuche? Hab halt jetzt erst erfahren das dies über kulanz lief...
Hilft mir nicht wirklich sowas....!
Maltivitamin ist offline  

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Alt 24.01.2010, 21:43      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Alt 24.01.2010, 21:46      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Wie wäre es damit, wenn die VW-Werkstatt, die das Getriebe wieder gerichtet hat, diesen Kulanzantrag durchführt und nach WOB schickt.
Tuncay ist offline  

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Alt 24.01.2010, 21:56      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Mietzekatze eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Mietzekatze: the_white_wolf_1985
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Also 2 Jahre später kulanz antrag stellen, wird nicht mehr klappen !
Brauchst es eigentlich nicht mehr versuchen

Gruss

Patrick
Mietzekatze ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:29      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Mh ist's so aussichtslos?
Ich finds aber an und für sich ne sauerei...muss ich mal so sagen.
Maltivitamin ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:33      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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papakevin79 eine Nachricht über ICQ schicken
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aussichtslos ist es erst dann wenn du ein eindeutiges nein von vw hast würd ich sagen!! einfach probieren kann ja sein das sich noch was machen lässt
papakevin79 ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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genauso hab ich eigtl auch gedacht...

Naja dann werd ich mich da mal noch ein paar Tage ausneinandersetzen und da antanzen, vllt klappts ja. Danke trotzdem erstmal für eure Tipps...
Maltivitamin ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:39      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Marc86 eine Nachricht über ICQ schicken
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Eigentlich brauchste das gar nicht erst versuchen
2 Jahre danach ist einfach zu spät, da brauchste auch nicht anfangen vonwegen Sauerei.

Du kannst ja auch nicht ins Kino gehen und nach 2 Jahre dann anfangen zu meckern der film war scheisse und ich will das Geld zurück.

Ist zwar ein scheiss vergleich aber in etwa das selbe

mfg
Marc
Marc86 ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:45      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Marc86 Beitrag anzeigen
Eigentlich brauchste das gar nicht erst versuchen
2 Jahre danach ist einfach zu spät, da brauchste auch nicht anfangen vonwegen Sauerei.

Du kannst ja auch nicht ins Kino gehen und nach 2 Jahre dann anfangen zu meckern der film war scheisse und ich will das Geld zurück.

Ist zwar ein scheiss vergleich aber in etwa das selbe

mfg
Marc
WORD! Selbst Anträge die sofort geschrieben werden, werden ab und an abgelehnt. Also kannste dir deine Mühe sparen
dragonflyer ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:45      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Aber in dem Falle hätte ich den Eintritt für den Kinobesuch quasi umsonst bekommen, wenn man das mal so überleitet

Ich fahr einfach mal vorbei, lass mir da mal so'n zettel geben wo das drauf steht, das ich da Kulanzantrag hätte stellen können bzw wir haben einen gestellt,der wurde fragwürdigerweise abgelehnt...und wende mich dann einfach mal an VW...sind ja jetzt keine Untaten die ich dafür vollbringen muss...
Maltivitamin ist offline  

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Alt 24.01.2010, 22:49      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Dir ist schon klar das wenn du schreibst das der abgelehnt wurde die evtl. in ihre Datenbank guckn können ob da wirklich mal was vor lag *kopf tisch*

Fakt ist nach 2Jahren schenkt dir keiner mehr was
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Alt 24.01.2010, 22:52      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Ja sollen sie doch nach gucken, das wär prima. Dann wüsste ich wenigstens den Grund warum das abgeehnt wurde und könnte mich mal kräftig ärgern, aber so isses doch auch scheiße
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Alt 24.01.2010, 23:06      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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ja aber abgelehnt ist abgelehnt.....

Unklar... aber mach halt.
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Alt 25.01.2010, 09:54      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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An die VW-Kulanzregelung sind/waren zwei Bedingungen geknüpft:
1. Eine Laufleistung unter 100.000km
2. Ein Fahrzeugalter von weniger als 7 Jahren.

Spätestens bei dem Punkt 2 fällt dein Auto leider aus der Regelung raus, es war bei dem Schaden bereits 10 Jahre alt.
Nordhesse ist offline  

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Alt 25.01.2010, 10:11      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Nordhesse Beitrag anzeigen
An die VW-Kulanzregelung sind/waren zwei Bedingungen geknüpft:
1. Eine Laufleistung unter 100.000km
2. Ein Fahrzeugalter von weniger als 7 Jahren.

Spätestens bei dem Punkt 2 fällt dein Auto leider aus der Regelung raus, es war bei dem Schaden bereits 10 Jahre alt.
ist so nicht richtig. Meiner ist Bj. 03/98
Aber oktober 2007 war der schaden!
Und laufleistung war damals 71.000km.
Ich meine, die beiden bedingungen kannte ich auch,und wenn die nicht gepasst hätten könnt ichs mir wirklich schenken
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Alt 25.01.2010, 10:17      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Maltivitamin Beitrag anzeigen
ist so nicht richtig. Meiner ist Bj. 03/98
Aber oktober 2007 war der schaden!
Und laufleistung war damals 71.000km.
Ich meine, die beiden bedingungen kannte ich auch,und wenn die nicht gepasst hätten könnt ichs mir wirklich schenken
Das sind für mich aber immer noch mehr als 7 Jahre
Jan M. ist offline  

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Alt 25.01.2010, 10:31      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Jo, also nach meinen Berechnungen war dein Auto zum Zeitpunkt des Getriebeschadens genau 9 Jahre und 7 Monate alt
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Alt 25.01.2010, 10:35      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Sorry mein Fehler,hab 10 Jahre gelesen. Und habe bereits auch öfter von 10Jahren was gehört usw. Warum denn 7????


Maltivitamin ist offline  

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