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Alt 08.04.2010, 11:17
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Harry_008
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Registriert seit: 20.02.2007
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Standard Fehler AGR

Hallo,
ich fahre einen Golf IV 1,4 aus dem Jahr 2001 und hab da ein kleines Problem.
Meine Motorkontrolllampe leuchtete immer. Ich bin dann direkt zu einer freien Werkstatt und die haben den Wagen getestet. Das AGR-Ventil sei wohl defekt und müsse gewechselt werden. Außerdem seien da störende Nebengeräusche. Der Werkstattleiter war dann mit meinem Wagen bei einer VW-Vertragswerkstatt und die sagten, dass der Motor wohl defekt sei - ein bekanntes Problem bei dem Wagen. Das würde aber über Kulanz laufen. Ich bekam meinen Wagen also wieder - mit immer noch leuchtender Kontrolllampe - und die freie Werkstatt sagte, dass ich damit ohne weiteres fahren könnte. Da die Prüfung der Kulanz etwas dauerte fuhr ich also noch ca. 2 Wochen.
Nun habe ich meinen Motor bekommen und bekomme nun eine Rechnung über neues AGR und Drosselklappe. Soweit so gut oder schlecht, aber mein KAT musste auch gewechselt werden und den bekomme ich auch in Rechnung gestellt.
Meine Frage ist nun: Kann das ein Folgeschaden durch das defekte AGR sein? Kann man da was mit Kulanz von VW machen?


Harry_008 ist offline  

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