![]() | ![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Hallo zusammen. Ich wollt euch auch mal meinen 2ten Golf 4 den ich auch nur ca. ein halbes Jahr hatte vorstellen. Es war alles gut, bis am letzten Donnerstag meine werte Mutter auf die Idee kam mit meinem Auto nach Polen zu fahren. Ihr lebensgefährte war der Fahrer. Hier ein Paar vorher/nacher bilder. Was passiert ist ?: Auf einmal ist einer rückwärts auf die Landstraße gefahren und es war zu kurzfristig um ausweichen zu können. Was dann passiert ist und wie es nun aussieht seht ihr auf den Bildern. Würde es sich lohnen sowas wieder herzurichten ? Angeblich sind 2 dellen ebenfalls im Dach. Die Beifahrertür steht ein wenig nach oben ab. Vorne wie zu sehen, viel im arsch. Klima angeblich auch. Ich hab das Auto auch nur auf Bildern gesehen so wie Ihr. MfG, Pawel. Bilder nach dem Unfall : http://www.directupload.net/file/d/858/W2ycH2it_jpg.htm http://www.directupload.net/file/d/858/cEgjxM7c_jpg.htm http://www.directupload.net/file/d/858/54srKXlT_jpg.htm http://www.directupload.net/file/d/858/NCHbFsTK_jpg.htm |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Aussage von denen waren ca. 50 km/h. Ich selbst wills aber nicht glauben irgendwie. Grobe Fahrlässigkeit ? Was soll man bitte machen wenn auf einmal irgendeine scheiss Rostlaube vor einem auftaucht ausm nichts, mehr als versuchen auszuweichen geht da nicht. Verstehe nicht was du damit sagen wolltest. |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Gast
Beiträge: n/a
| ![]()
wenn keine möglichkeit bestand auszuweichen und man euch nachweisen kann dass ihr nur 50km/h seid dann wüsst ich nciht wo eure schuld sein sollte...da er rückwärts von nem grundstück kam hatte er eh keine vorfahrt... bloß was ich jetzt nicht ganz weiß...du sagtest ja der lebensgefährte deiner mum ist den wagen gefahren...der is ja bestimmt nicht mitversichert oder? da könnt es ggf. auch probs mit der versicherung geben... |
| ![]() |
![]() |
![]() ![]() | |
Erfahrener Benutzer Registriert seit: 02.10.2006
Beiträge: 571
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]() Zitat:
| |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Benutzer Registriert seit: 18.03.2006
Beiträge: 86
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
| ![]()
Hallo, also laut Gesetz muss jeder sein Fahrzeug mit angemessener Geschwindigkeit bewegen,so das er in jeder Situation zum stehen kommt.( so hat es mir mal der Richter erzählt ) So bescheuert das auch klingt. Was steht den in deiner Versicherungsbescheinigung? ![]() Gruß |
![]() | ![]() |
![]() |
![]() ![]() |
Erfahrener Benutzer | ![]()
Versicherungstechnisch klappt das alles. Er würde sich das 100% nichtmals leisten koennen den schaden zu bezahlen... also der schuldige fahrer des anderen wagens. Theorethisch müsste er schuld sein... man kann ihm nur dummerweise nciht wirklich nachweisen, dass er aus nem grundstück rückwärts gefahren ist weil die da irgendeinen anderen stuss von sich gegeben haben. Das Auto wird denk ich mal auch hinüber sein. Schade drum, war gut aussgestatett und habs liebgewonnen. Ein Fluch scheint jedoch auf mir zu sein. Denn den ersten hatte ich auch nur ein knappes halbes jahr. Beide waren schwarz ... und hatten Comfortline Sitze.... |
![]() | ![]() |
![]() |
| |
| ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
So hier ist er jetzt nun mein Golf 4 GTI 1,8 T 25 jahre | Gö VW 21 | Golf4 | 22 | 24.06.2007 00:47 |