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Alt 30.05.2010, 18:17
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Golf-IV-Freak
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Hallo, ich bin´s mal wieder :-D

Hab noch ein paar Fragen, diesmal ausschließlich zu rechtlichen Dingen.

Und zwar:

Ich möchte meine Hella-Scheinwerfer auf Jubi-Style umbauen, darf man den Tunnel hinter der Scheibe einfach so schwarz lackieren?

Dann möchte ich mir demnächst die V6 Lippe vorne anbauen, dabei handelt es sich ja um VW-Teile. Brauch ich dafür eine ABE/muss das eingetragen werden?

Wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir bitte weiterhelfen würdet, habe keine Lust wegen sowas meine Probezeit kurz vor Schluss verlängert zu bekommen

Gruß


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Alt 30.05.2010, 18:21      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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für die orig.V6 lippe brauchst keine abe!!
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Alt 30.05.2010, 19:08      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Richtig.
Für die V6-Lippe brauchst du keine ABE, weil diese orig. von VW für den Golf 4 ist.

Und bei den Scheinwerfern würd ich mir keine Gedanken machen, solange du nur den Chromrahmen schwarz lackierst. Diese gabs ja auch so original von VW und da wird niemand einen Unterschied merken...
Solange du die Reflektoren hinter den Lampen NICHT lackierst, wird das kein Problem sein...
 

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Alt 30.05.2010, 19:11      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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genau, die reflektoren sollten so bleiben wie sie sind!!sollen ja schließlich reflektieren!!
Kenny69 ist offline  

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Alt 30.05.2010, 19:57      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Golf-IV-Freak
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Hi,
alles klar, vielen Dank für Eure Antworten, dann kann ich das ja in Ruhe umbauen

Bilder werden folgen.

Gruß
Golf-IV-Freak ist offline  

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Alt 01.06.2010, 15:31      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Golf-IV-Freak
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Tag,
schön wär´s gewesen, aber eben gerade mit einem TÜVer gesprochen, der meinte geht nicht, legal wären nur die Originalen Jubi-Scheinwerfer, da diese als ganzes Element geprüft und zugelassen sind. Die normalen OEM Scheinwerfer wären nach dem Umbau nicht mehr ein komplettes, geprüftes und zugelassenes Element

Gruß
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Alt 01.06.2010, 15:35      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Golf-IV-Freak Beitrag anzeigen
Tag,
schön wär´s gewesen, aber eben gerade mit einem TÜVer gesprochen, der meinte geht nicht, legal wären nur die Originalen Jubi-Scheinwerfer, da diese als ganzes Element geprüft und zugelassen sind. Die normalen OEM Scheinwerfer wären nach dem Umbau nicht mehr ein komplettes, geprüftes und zugelassenes Element

Gruß
Richtig, alle Umbaumaßnahmen am Scheinwerfer sind Illegal.
Meine Vorposter meinten wohl, dass es nicht auffällt.
Das stimmt wohl, legal ist es aber dennoch nicht.
LarZ ist offline  

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Alt 03.06.2010, 19:42      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
FuchsiTDI
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Richtig Larz,
legal ist es nicht, die Scheinwerfer zu lackieren.
Was ich sagen wollte ist, dass wenn du die schwarz lackierst und das ordentlich machst, wird die Scheinwerfer kaum jemand von den Jubi-Scheinwerfer unterscheiden können und DIE wiederum sind ja zugelassen...
Ansonsten musst du dir halt schwarze Scheinwerfer ausm Zubehör-Handel holen..


 

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