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Alt 03.08.2010, 23:21
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Bora Coupe / T5 2l TFSI / Passat 3bg Bi-Turbo
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Standard CarParts Strasmann...... was haben wir - was machen wir...

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Und wer sind wir?
Unser kleines Team besteht aus einer Büro- und Versandkraft, sowie dem Chef und Einkäufer. Den Chef, alias auch meist in den Foren als "www.der-bora.de" mit dem Bora Coupe Umbau bekannt, kennt Ihr ja schon länger.


AGB :


§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen eines Vertrages, die Pflichten der Firma CarParts Strasmann, Inh. Patrick Strasmann (im Folgenden: Verkäufer) und deren Kunden (im Folgenden: Käufer) und die Abwicklung der zwischen dem Käufer und des Verkäufer geschlossenen Verträge. Für alle Angebote, Verträge sowie Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, welche auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vertreter oder Verkäufer des Verkäufers sind nicht befugt, irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen wurden. Geringfügige technische oder optische Abweichungen zwischen den angebotenen und verkauften Artikeln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Diese berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation.
§ 2 Angebot und Preise

An den Verkäufer gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten als angenommen, soweit der Verkäufer nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Angebots bzw. der Bestellung schriftlich widersprochen hat. Die Angebote von dem Verkäufer erfolgen stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz des Verkäufers einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Porto, Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgeblich.
§ 3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen des Verkäufers sind grundsätzlich sofort zahlbar. Rechnungen aus Online Verkäufen sind per Vorkasse zu zahlen. Ist mit einzelnen Kunden eine Sondervereinbarung getroffen, so geraten diese bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungen des Käufers dürfen von dem Verkäufer zunächst auf ältere Rückstände angerechnet werden. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit fünf Prozent p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren, des Verkäufers eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen des Verkäufers aus anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Der Verkäufer ist auch berechtigt, in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern. Der vorgenannte Absatz gilt entsprechend auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung

Vereinbarungen über Liefertermine und -fristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden, bedürfen jedoch, insbesondere bei nachträglicher Änderung, der Schriftform und stehen, gegenüber Kaufleuten, grundsätzlich unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der ordnungsgemäßen und inhaltlich korrekten Selbstbelieferung des Verkäufers durch den Hersteller, Fertiger, Zulieferer oder Vorlieferanten, sofern die Nicht- bzw. Falschlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist. Der Verkäufer wird von jeglicher Leistungs-/ Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder Hersteller aus, in seinem Bereich begründeten Umständen, (z. B. Konkurs, Betriebsstillegung, Sortimentsänderungen u. ä.) nicht mehr oder nur teilweise liefert. Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und oder sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), gleichwohl diese Umstände bei dem Verkäufer oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Der Verkäufer als auch der Käufer sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als drei Monate andauern. Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Käufers begründet ist, nicht zustande, so ist der Verkäufer berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen; die Lieferfrist gegenüber dem Käufer wird hierdurch entsprechend verlängert. Nur wenn der Käufer die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist der Verkäufer zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. Der Verkäufer ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von ihm gelieferte Ware ist auch dann anzunehmen, wenn diese unwesentliche oder nicht die Funktion einschränkende Mängel aufweist. Speditions- und Sonderversand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Bei Rückversand oder Widerruf sind diese Kosten auch vom Käufer zu tragen. Wird ein Teil von einem Käufer zurückgegeben, welches keinen Mängel vorweist, und kein Fehler dem Verkäufer vorliegt, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises erhoben.
§ 5 Versand – Gefahrübergang, Rücksendung

Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an den Verkäufer erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn es sich bei diesem nicht um einen Verbraucher handelt. Versandart und Versandweg kann der Verkäufer nach freiem Ermessen bestimmen. Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Käufers transportversichert. Der Käufer trägt die Kosten für eine Transportverpackung. Rücksendungen an den Verkäufer müssen grundsätzlich frei erfolgen. Eine Annahme von unfreien Rücksendungen findet grundsätzlich nicht statt. Die Kosten für die Rücksendung von mangelfreier Ware trägt der Käufer. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an selbigen auf ihn über. Bei Kaufleuten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder die mit dem Transport beauftragte Person bzw. Institution über. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so ist dies der Übergabe gleichzusetzen. Eine eventuelle Rückerstattung von dem Verkäufer an den Käufer erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der gegenseitig empfangenen Leistungen, ohne Versandkosten. Mangelfreie Ware, die speziell für den Käufer gefertigt, angepasst oder modifiziert wurde, ist von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung

§ 6 Gewährleistung
Ansprüche aus offensichtlichen Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich - bei Kaufleuten innerhalb der sich aus § 377 HGB ergebenden Fristen - und bei Verbrauchern innerhalb von 30 Tagen, schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, so sind Ansprüche gegen den Verkäufer aufgrund dieser nicht oder verspätet gerügten Mängel ausgeschlossen. Die fristgemäße Absendung der Mängelanzeige in Schriftform ist ausreichend. Der Verkäufer haftet unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche wie folgt: Der Verkäufer behält sich gegenüber Kaufleuten vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Käufer, sofern es sich bei diesem um einen Kaufmann i. S. des HGB handelt, verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt dessen Nachbesserungspflicht ersatzlos. Dem Verkäufer steht eine angemessene Anzahl von Versuchen, mindestens jedoch drei, zu, seiner Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst nachdem diese Nachbesserungsversuche allesamt fehlgeschlagen sind, ist der Käufer, sofern es sich bei diesem um einen Kaufmann i. S. des HGB handelt, berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises oder die Wandlung des Vertrages zu verlangen. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so kann dieser nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die auf eigenmächtige Mängelbeseitigungsversuche des Käufers, Bearbeitungen und oder Veränderungen des Kaufgegenstandes durch Dritte bzw. den Käufer, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlende bzw. nachlässige Behandlung oder wenn der Einbau des Kaufgegenstandes nicht in einer autorisierten bzw. dazu berechtigten Fachwerkstatt vorgenommen wurde, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen ist, zurückzuführen sind. Ein Gewährleistungs- / Rückgabeausschluß gilt ebenfalls bei elektrischen und elektronischen Bauteilen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Käufers in jedem Falle unberührt. Soweit der Verkäufer über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Käufers noch eine Rechtspflicht des Verkäufers anerkannt. Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt zwei Jahre ab der Übergabe der Ware an den Käufer. Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab der Übergabe der Ware an den Käufer. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. des HGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich ein Jahr, unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Ware handelt.

§ 7 Haftung

Der Verkäufer haftet - egal aus welchem Rechtsgrund- grundsätzlich nur für Schäden, die diese oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder bei der Verletzung von, für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen, Pflichten leicht fahrlässig, herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach beschränkt auf die, bei vergleichbaren Geschäften dieser Art, typischen Schäden, welche bei Vertragsabschluß oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Von dieser Haftungsbeschränkung sind grundsätzlich Ansprüche aus Produkthaftung sowie Haftungsfolgen im Bereich von Körper- oder Gesundheitsschäden des Käufers, sofern es sich bei diesem um einen Verbraucher handelt, ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten ist eine Haftung des Verkäufers für Folgekosten von Mängeln bzw. Reklamationen (z. B. Ein-, Aus- bzw. Umbaukosten, Lackierung, Buß- oder Verwarnungsgeldern, Aufwendungen für Mietfahrzeuge etc.) grundsätzlich ausgeschlossen, da die dem Käufer gewährten, äußerst günstigen Einkaufskonditionen, die bereits, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen hypothetischen Anteil an eventuellen Folgekosten eines Mangels bzw. einer Reklamation beinhalten. Grundsätzlich ist der Verbraucher nur berechtigt Schadenersatz zu verlangen, wenn der Mangel durch den Verkäufer zu vertreten ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Künftige Forderungen aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren tritt der Käufer zur Sicherung für den, jeweils zugunsten des Verkäufers bestehenden Saldo, an den Verkäufer ab. Werden vom Käufer gelieferte Waren zusammen mit anderen, nicht des Verkäufers gehörenden Waren veräußert, so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von dem Verkäufer in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware. Der Käufer darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen sind vom Käufer unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Der Käufer hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen. Werden von dem Verkäufer gelieferte Waren vom Käufer mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Käufer ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet. Der Käufer ist berechtigt, die an den Verkäufer sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs- oder Rücktrittserklärung; die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden sind sowie Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Nur bei letzterem ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 9 Vertragsanpassung - Rücktritt

Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. § 4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers eintreten. Der Verkäufer ist dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Käufer eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Zur Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Käufer jedoch nicht berechtigt. Der Verkäufer kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben oder ein Antrag auf Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist. Im Falle des Rücktritts der Käufer gilt ein Betrag von 20 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn als vereinbart. Wenn der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist, kann sich der Prozentsatz verringern. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so sind Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten ausgeschlossen.
§ 10 Aufrechnung - Zurückbehaltung

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
§ 11 Schlußbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl

Handelt es sich beim dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder hat der Käufer seinen Wohnsitz und oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Deutschen Zivilprozessordnung (ZPO), dann ist der Erfüllungsort für beide Seiten 24878 Jagel und der Gerichtsstand für beide Seiten Schleswig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
Jagel, den 11.01.2010



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Alt 04.08.2010, 00:04      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Leider ist der Link zu eurer Seite ungültig!!!!!!
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Alt 04.08.2010, 00:13      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
Hast du Brot ?
 
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http://www.carparts-strasmann.de

Funktioniert doch einwandfrei ? Einfach mal googlen
Babbel ist offline  

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Alt 04.08.2010, 19:13      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
gepr. Händler
 
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Herzlich willkommen in der Händlerriege

Gruß

Dirk
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Alt 05.08.2010, 08:36      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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hab das mal hier erstellt:

http://www.golf4.de/erfahrungsberich...ml#post1478720


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