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Gast
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Ich setze ein Bild rein, wenn ich sie eingebaut habe. Habe sie heute erst gekauft. Aber wenn mich de Bullen deswegen mal anhalten sollten, bekomme ich doch bestimmt nur einen Mängelschein??http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=019&item=290001847822&rd =1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1 |
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Gast
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hab da mal was rausgesucht, ist mal von einer firma beantragt worden und wurde auch genehmigt! nützt vielleicht nichts beim tüv aber vielleicht ehr bei den grünen freunden! ![]() hatte einer bei autoextrem veröffentlicht: http://www.autoextrem.de/showthread....2&page=2&pp=10 |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.04.2006
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Also, um es mal zusammen zu fassen: Die bei Ebay angebotenen lasierten (oder auch lackierten) Rückleuchten haben allesamt weder eine ABE noch sonstige Zulassung. Viele Anbieter werben mit den vorhandenen E-Prüfzeichen oder einer sogenannten Bescheinigung über "vom Serienzustand abweichende Rückleuchten" und der uneingeschränkten Lichtdurchlässigkeit. Alles Schrott! Die E-Prüfzeichen haben nur Relevanz für die original Leuchten im original Zustand. Jede nachträgliche Veränderung macht diese Zeichen ungültig. Das bekannte Pseudo-Gutachten ist noch nicht einmal für´s Altpapier gut, und mittlerweile mehr als bekannt bei TÜV/DEKRA etc.. Mal ganz zu schweigen von der Lichtdurchlässigkeit. Jedem sollte einleuchten, dass nach einer Lasierung kaum noch Licht durchkommen kann (lackiert doch mal ne Scheibe schwarz). War letztens nen Polo vor mir, und als er gebremst hat schimmerten grade mal zwei Teelichter durch. Wer dem hinten drauf fährt hat vor Gericht gute Chancen (Zulassung/Versicherungsschutz/etc.). Ob es das wert ist? |
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