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Wayne & Co Registriert seit: 06.03.2009 VW T5 Caravelle, E46 Touring, E36 Compact Drifter Ort: Siegen Verbrauch: 8,5 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Er wird sich auf die 2Faden Birne beziehen, und diese ist in einer Rückleuchte welche ab Werk dort keine 2Faden Birne hatten so nicht erlaubt. Oder willst du den Blinker dazu bringen rot zu leuchten? :fresse: | |
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![]() Es geht darum, ob der Blinker seitlich sichtbar sein muss oder nicht (wohlgemerkt beim Rücklicht, also nicht beim Kotflügel der Blinker jetzt) | |
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Zitat:
![]() Davon ab geht es um die Bremsleuchte, da diese in der umgebauten Rückleuchte nicht mehr vorhanden ist. Allerdings ist es nicht legal eine abgenommene Rückleuchte mit e-Prüfzeichen umzubauen und sowohl Blinker als auch Bremsleuchte in ein anderes "Fach" der Rückleuchte zu legen, egal ob mit 2Fadenbirne oder sonst was. Und genau das hat Hempdiscs oben schon erwähnt ![]() Wer lesen kann ..... :-P | ||
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Es ging nur um den Winkel der Blinkleuchte im Beitrag von C2H5... Hier nochmal für Finis: beim 3er sitzt normal oben der Blinker, ich denke man könnt diesen dann bei dem Rückfahrlicht ganz an der Seite mit einbauen, weil dieser auch aus nem bestimmten winkel von der seite her sichtbar sein muss so viel ich weis. Ging nur um den Blickwinkel in dem Beitrag auf den ich mich bezogen habe sonst nix. So viel zum Thema "wer lesen kann..." |
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![]() Wie gesagt, Abstrahlwinkel zur Seite dürfte es keine Vorgaben geben, weil einige Autos nur nach hinten blinken und eben zusätzlich auf der Seite einen eigenen Blinker im Kotflügel oder Beispielsweise im Spiegel haben. | |
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Vergaser fluten,Vollgas! | ![]() http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...tung_12_07.pdf Da steht alles, was man wo und wie anbringen darf. -tut aber nichts zur Sache! ![]() Mich Interessiert der Umbau an sich! Nicht, weils mir gefällt, sondern aus Neugier. ![]() |
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