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Alt 26.04.2013, 09:12
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PT83
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Frage Legalität der Doppelblinker

Da hier anstatt nützliche Kommentare niederzuschreiben und in angemessener Form zu berichtigen, was falsch gemacht wird / wurde. Obendrein eine Bewertung abgegeben wird "wie blöd dieser Thread doch ist", habe ich alle meine Beiträge zu diesem Thema gelöscht.



Geändert von PT83 (29.04.2013 um 12:07 Uhr)
 

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Alt 26.04.2013, 09:24      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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da brat mir doch einer n storch... :O

wenn das schreiben dann auch noch hand und fuss hat und nicht von einem der sich nen scherz erlaubt, wäre das doch mal was interessantes.

dann verrate uns was du bei der dekra erreicht hast!
Schildi4Golf ist offline  

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Alt 26.04.2013, 09:39      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Wer lange sucht findet fast immer die gewünste Antwort.
Ob diese der realität entspricht ist was anderes^^

Meiner meinung nach ist dieses Schreiben quatsch.

"Da es keine Veränderungen der Reflektoren und somit die lichttechnischen Eigenschaften der Seinwerfer nicht verändert bzw. nicht beeinträchtigt werden, sprechen wir hier von einer legalen Umbaumaßnahme."

Ein zusätzliches Leuchtmittel ist keine lichttechnische veränderung?
Zumal einige Scheinwerfer nichtmal Nebelscheiwerfer haben so dass man mit mit einem Dremel ran muss.

"Für den legalen Umbau ist folgendes zu beachten!

Schritt 8: Da der dieser Körper nur an einer Schraubvorrichtung hält, wird die
weitere Befestigung durch Sikaflex (Haltbarkeit und Hitzebeständig)
durchgeführt."


Ich bin mal gespannt was du heute bei der Dekra erfährst.
~Golf~4~ ist offline  

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didgeridoo (26.04.2013)
Alt 26.04.2013, 10:10      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
mescobar
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Da wo ich tüv mache haben die nix gesagt. Der doppelblinker sollte parallel zu dem anderen sitzen und dann haben die keine Probleme, solange bestimmte maße eingehalten werden
 

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Alt 26.04.2013, 10:32      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Also ich halte von solchen Schreiben und Gerüchten überhaupt nichts.

Es bleibt eine Änderung an einem geprüften Teil. Durch diese Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Bauteils, da es nie in Verbindung mit Doppelblinkern geprüft wurde.

Fertig. Aus. Ende.

Vielen Prüfern oder Polizisten wird es nicht auffallen, egal sein, oder sie werden es akzeptieren.

FAKT IST: Es ist und bleibt "illegal"

Wär ja schön, wenn jeder (legal) alles am Auto einfach umbauen könnte, nach Lust und Laune.

PS: "Da einfach mal noch nen Blinker mit ran hängen" kann auch wenn es "von Hänschen, oder Liesel" gemacht wird, die beide keine Ahnung von der Materie haben, bös ins Auge gehen. Im schlimmsten Fall brennt das Auto ab und keine Versicherung bezahlt..
didgeridoo ist offline  

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derSero (26.04.2013), Renmas (26.04.2013)
Alt 26.04.2013, 21:26      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Ja is denn schon wieder der 1. April?
Tuc79 ist offline  

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~Golf~4~ (26.04.2013)
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Den Doppelblinker gibts doch auch Serie bei den Xenons...und daher wird es doch eh keine Sau interessieren, solange da was blinkt.
Flo1911 ist offline  

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Alt 26.04.2013, 21:57      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Bei den Xenon sind aber nur 1 Leuchtmittel verbaut

Hab auch Doppelblinker und glaub kaum dass das auffällt.

Außer die Beamten fahren Selbst n Golf

Geändert von ~Golf~4~ (26.04.2013 um 21:59 Uhr)
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didgeridoo (27.04.2013)
Alt 26.04.2013, 22:35      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Wofür denn zwei Leuchtmittel? Es geht doch eh nur um die Optik...wieso dann ne Fehlerquelle mehr einbauen, wenn es auch so geht.
Flo1911 ist offline  

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Alt 29.04.2013, 10:24      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Der erste Satz ist doch schon gelogen

Hat der Prüfer es dir eig. erlaubt, dass du ihn erwähnen darfst?
Würde am besten noch eine gut bebilderte Anleitung hinzufügen
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didgeridoo (29.04.2013)

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Alt 29.04.2013, 11:58      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ein öffnen illegal wenn man kein technisches Bauteil in dem Sinn verändert - aber ein entfernen eines abgenommen Licht sowie das anbringen eines weiteren in der Zusammenstellung nicht Existenten Lichtes is legal..?

Frag dich selbst warum du kein amtlich anerkanntes Schreiben bekommen hast .. zumal Dekra für solche E-Zulassungs Geschichten gar nicht berechtigt is .. is und bleibt streng genommen illegal, glaubs oder lass es..^^
Pitty ist offline  

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Flo1911 (29.04.2013)
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Wenn so n Schreiben Hand und Fuß haben soll, muss es vom Scheinwerfer-Hersteller selbst kommen bzw. beglaubigt sein. Der Dekratyp kann sich da ziemlichen Ärger einhandeln. Selbstgeschrieben ist es eh unwirksam und im schlimmsten Fall kriegen se ich wegen Dokumentenfälschung dran.

EDIT: Jetz is die Leberwurst aber beleidigt...

Geändert von Flo1911 (29.04.2013 um 12:14 Uhr)
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Alt 20.06.2013, 16:02      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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bis jetzt keine probleme gehabt auch beim erst tag mit dem golf wo ich anhalten wurde war es kein Thema
Heiko18 ist offline  

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Alt 20.06.2013, 16:41      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Die Cops wissen halt nicht alles

Außerdem gibt's doch genügend die mit Doppelblinker die HU bestehen


~Golf~4~ ist offline  

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