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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 17.12.2012 Bora Ort: München Verbrauch: 8,5 Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
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abwarten bis du post bekommst, derweil schonmal eine beratung bei deiner rechtsschutz klarmachen, wenn der böse brief da ist übergibst du das ganze über deine versicherung einem anwalt und hoffst das der dich da rausboxen kann bzw. die strafe mildern kann ... mehr kannst du da leider nicht machen. hoffe du hast draus gelernt, ich drück dir auf jeden fall die daumen!!! |
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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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"Weit" vor dem Schild wäre besser gewesen, d.h., du hast das Schild vor dem Überholen gesehen, genau wie die grünen Gurken hinter dir. Dazu kommt, daß zwei Beamte bezeugen werden, was du gemacht hast und das, was du denen gesagt hast, kann dir u.U. zum Nachteil ausgelegt werden... Wenn du ADAC-Mitglied bist, dann gibt´s ´ne einmalige Rechtsberatung beim Anwalt für lau. Lass dich beraten, aber du kommst nicht drum herum, das alles anzuerkennen ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 18.10.2012 Golf4 V6 4motion Ort: Dillingen (Donau) Verbrauch: 9,9 Motor: 2.8 AQP 150KW/204PS 05/99 - 05/00
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hey, die Pille wirst du schlucken müssen. Der Fehler wurde gemacht und Polizisten können und werden diesen bezeugen. Du kannst auch nicht damit argumentieren, dass du das Schild zu spät gesehen hast. Denn du müsstest es kennen, da es dein Arbeitsweg ist. Schlechte Sichtverhältnise, plötzliches beschleunigen des Überholten etc. fällt alles weg. Wird also eng ![]() Wenn die Rechtsschutz das übernimmt und nix kostet, kann mans ja trotzdem versuchen. Die Chancen stehen aber sehr schlecht. Grüße |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.03.2012 Golf 4 Ort: Berlin DBR-XX-XX Verbrauch: 6,8-7,2L Motor: 1.4 BCA 55KW/75PS 10/01 - 09/03
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Also erstmal an die sinnlosen Weltverbesserer: Aussgen wie: "Wirste schlucken müssen" "Haste drauß gelernt" etc könnt ihr euch echt mal klemmen. Jeder macht mal Fehler, große oder kleine und da kommt so ein moralisches Geschwafel echt blöd daher... Da kann ich immer nur sagen: "Wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein"... Und jeder hat sich wohl schonmal falsch im Straßenverkehr verhalten. So jetz zum Topic: Waren es wirklich nur 20m nach dem Schild? Dann kannst du Glück haben, weil es gewisse Toleranzen gibt, wo eigentlich etwas nicht erlaubt ist. Beispiel Blitzer 5m hinter Ortsschild, ist auch nicht erlaubt, da es immer gewisse Toleranzzonen geben muss. Zweiter Knackpunkt ist für mich die Zivilstreife... du sagst es waren 2 Autos hinter dir? Und direkt hinter dir waren nicht die Polizisten? Dann dürften sie ja keinen Videobeweis haben und außerdem auch keine uneingeschränkte Sicht auf das Geschehen... ziemlich viel Spielraum für dich, um da drumherumzukommen, wenn du nen guten Anwalt hast. Dann gibts es da noch soetwas wie Augenblicksversagen, darauf kannst du dich berufen, um Fahrverboten/Punkten/sonstigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen auszuweichen. Die Geldstrafe bezahlt man trotzdem. Ist eine Art komplettes Einräumen der Schuld und auf einen kleinen Moment der Unkonzentriertheit schieben. Wird sehr oft bei Rotlichtverstößen angewandt, um dem Fahrverbot zu entgehen... Natürlich kannst du auch betteln/den Charme spielen lassen, um am Aufbauseminar vorbeizukommen. Wird aber die erfolgloseste Variante sein. (Gab es aber auch schon!) Die für mich abstruseste Methode wäre, das OWiG anzuzweifeln, aufgrund der Tatsache, dass die BRD seit der Wende nicht mehr existiert... Ok klingt sehr harsch und auch ziemlich vage, aber es gibt Präzedenfälle, in denen positiv für den Beschuldigten geurteilt wurde (ansich schon nen Widerspruch aber ok). Ich persönlich würd's nicht ausprobieren, weil es mir viel zu dumm wäre und ich selbst mich dann nicht mehr ernst nehmen könnte... ![]() ![]() Was mir noch einfällt ist das Freikaufen, ich bin mir aber nicht sicher, ob das in der Probezeit funktioniert bzw überhaupt bei anderen, als Geschwindigkeitsdelikten. Kenn das nur von meiner Oma die in der Verwaltung gearbeitet hat und mir damals die Möglichkeit aufzeigte, als ich 32km/h zu schnell war. Ich hab aber einfach die Strafe akzeptiert und wurde nen Monat Fußgänger und hab halt die 180 € bezahlt.... Im Prinzip auch nur einmal Felgen+Fahrwerk eintragen ![]() Soo... dürfte jetz alles gewesen sein. Viel Erfolg und komm heil aus der Sache raus ![]() |
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Naja finde diese Probezeitregelung wegen nachschulung sowiso einfach nur unfair. Aus meiner sicht abzocke, denn gerade als anfänger macht man eben mal fehler und wird dann richtig zur kasse gebeten (seien wir ehrlich, so ein lächerliches seminar kann man sich wohl sparen, wird nie was ändern). Und sobald man aus der Probezeit raus ist, hat man quasi nen freifahrtschein, schön mit 40 km/h zu schnell und "gerade" mal 100€. Aber gott sei dank bin ich seit februar draußen
Geändert von Reaper93 (17.06.2013 um 21:43 Uhr) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 01.03.2012 Golf 4 Ort: Berlin DBR-XX-XX Verbrauch: 6,8-7,2L Motor: 1.4 BCA 55KW/75PS 10/01 - 09/03
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| ![]() Machs besser ![]() Oder geh zurück in dein Raumschiff Mr. R2D2 Ich bin beim Verkehrsrecht etwas besser informiert, da ich auch zu denen zähle, die gern mal n bisschen flotter unterwegs sind. Darum geht's hier aber nicht. Kannst mir aber gern ne PN zukommen lassen, was dich an meinem Beitrag stört ![]() |
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EX-SI-CK! Registriert seit: 15.11.2008 Passerati 3C Gaypfeffert & Cumnräled SE- Verbrauch: unverschämt wenig
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Der Fehler war, dass er zu langsam war. Einmal kräftig am Quirl ziehen und tschüss ![]() So hoffe mit dieser Aussage kommt n bisl Schwung in die lahme Diskussion ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 25.02.2008 Motor: 1.4 CL AKQ 55KW/75PS 10/98 - 05/00
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Redface für den nützlichen Beitrag: | cabrio79 (18.06.2013) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.01.2013 VW Golf 4 TDI Verbrauch: 5,8L Motor: 1.9 GT ASZ 96KW/130PS 04/01 -
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Hallo Forum, wollte euch mal auf dem laufenden halten. Heute kam der schöne Brief an. Tat begannen am 17.06.13 Brief "angeblich" ausgestellt: 16.09.13 Brief angekommen: 26.09.13 Die Post wird wohl keine 10 Tage brauchen um einen Brief auszustellen. Hieran sieht man wiedereinmal dass der deutsche Staat versucht abzuzocken wo er nur kann. Die faulen Beamten lassen ihre Arbeit liegen und wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, dann wird ein falsches Datum eingetippt. Da es nur der Anhörungsbogen ist, mache ich mir noch keine Gedanken. Habe Dienstag einen Termin beim Anwalt, mit diesem werde ich besprechen auf welchem Wege ich versuche das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Werde auf alle Fälle berichten wie es aussgeht. Meine Probezeit wäre am 28.11 vorbei, es wäre sehr ärgerlich für mich wenn es nun wieder 2 Jahre dauert. |
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Kombikraftwagennutzer Registriert seit: 01.10.2005 Fahrzeug:G4 Variant/G6 mit Schneckchen Ort: Berlin-Bohnsdorf ehem.OVP-XI4 Verbrauch: ...hat er. Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
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Folgender Benutzer sagt Danke zu xidriver für den nützlichen Beitrag: | Redface (27.09.2013) |
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