Und dann? Dann fällt der Ladeluftkühler halt auf.
Ein Ladeluftkühler kühlt die Ladeluft.
Ob das Teil jetzt ein Originalteil oder ein Ersatzteil aus dem freien Ersatzteilehandel ist, ist doch schnuppe!
Ein nicht-originaler Ladeluftkühler beeinträchtigt weder die Sicherheit des Fahrzeugs, noch steigert er großartig die Leistung, noch entsteht dadurch eine übermäßige Lärmbelästigung oder dergleichen.
Ich sehe keinen Anlass einen Ladeluftkühler überhaupt eintragen zu lassen.
Argumentation bei TÜV und Rennleitung:
- Das Originalteil war undicht, da hat mein Mechaniker eben ein günstiges Ersatzteil aus dem Zubehör eingebaut. Der Golf 4 ist ein altes Auto. Stichwort: "zeitwertgemäße Reparatur"
- Ein originaler Ladeluftkühler hat doch auch kein
Prüfzeichen

- Meine Radlager sind auch aus dem Zubehör; muss ich die auch eintragen lassen?
Prost