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Alt 18.09.2016, 17:12
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Ausrufezeichen Privater Verkauf von PKW´s

Hallöle

ich spiele mit der Überlegung Autos günstig anzukaufen (,sie fit zu machen) & dirket wieder mit Gewinn zu verkaufen. Meine Absicht ist also, damit Geld zu verdienen.


Mein Frage bezieht sich darauf, ob dies noch legal ist oder ich mich damit schon im steuerpflichtigen Rahmen bewege. Ich habe gehört, dass man bis zu sechs Fahrzeuge privat verkaufen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen.

Kennt jmd da eine gute Antwort - vielleicht sogar mit dem passenden Gesetztestext


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Alt 18.09.2016, 17:56      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ich denke das läuft auf eine Kleinunternehmerregelung nach Umsatzsteuergesetz hinaus.

§ 14 GewO Gewerbeanmeldung
§ 2 GewStG Gewerbebetrieb
§ 15 (2) EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Kommt vermutlich in der Steuererklärung dazu
oder § 18 (3) Veräußerungsgewinne / selbstständige Arbeit (Ob § 15 / 18 müsste jemand sagen der Ahnung hat)
§ 4 Abs. 3 EStG in der Steuererklärung vermutlich Anfertigung Einnahmenüberschussrechnung .
§ 2 UStG Unternehmerschaft
§ 14 BGB Unternehmerschaft
§ 19 UStG Kleinunternehmerregelung
§ 14 UStG Rechnungen erstellen

Ich vermute man ist als Kleinunternehmer gewährleistungspflichtig gegenüber Privatkunden wie ein Unternehmer laut BGB.

§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 476 BGB Beweislastumkehr

Umsatzsteuer wird wohl von Kleinunternehmern nicht mitberechnet und abgeführt, du bist dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt beim Warenbezug.

Umsatzgrenze vermutlich 17.500 € pro Jahr
Gewerbesteuer: man bleibt als Kleinunternehmer unter dem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag.

Alles unter Vorbehalt, kenne mich nicht fundiert aus. Und ich denke es ist damit zu rechnen, dass weitere Komplikationen und Verflechtungen auftreten. Sicherlich solltest du irgendwelche Versicherungen haben. Weiss nicht ob Beiträge zur Berufsgenossenschaft anfallen. Vielleicht wird das Aufstellen von AGB ein Thema.

Geändert von Omega (18.09.2016 um 20:11 Uhr)
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Alt 18.09.2016, 19:31      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Oh krass o.0
Du rasierst mir die Eier :-D
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Alt 18.09.2016, 19:37      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist glaube ich nur die lästige Fleißarbeit, es mag eher sein, dass das meiste davon ziemlich unproblematisch ist. Wenn du deine Rechnungen schön sortierst und sammelst, dann dürfte eine Einnahmen-Überschussrechnung nicht das große Problem werden.

Kurz Gedanken hab ich mir darüber auch schon gemacht, meiner Meinug nach sind die Knackpunkte bei der Gewährleistung, technische Kenntnisse, Einkaufspolitik, Vertragsgestaltung

- Wo bezieht man relativ hochwertige Gebrauchtwagen
- Hat man was es braucht um alle Problemzonen beim Gebrauchtfahrzeug zu durchschauen?

Wenn dir erstmal jeden Monat zwei Leute ein Fahrzeug zurückbringen und fordern dass du nochmal schnell das Getriebe oder das Fahrwerk reparierst, ich glaube dann vergeht der Spass und jeder Gewinn ganz schnell.

Wenn man ein Händchen in den entscheidenden Sachen hat, dann wird das schon funktionieren können, vermute ich.

Geändert von Omega (18.09.2016 um 19:40 Uhr)
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Alt 18.09.2016, 20:46      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Es muss sich ja nicht um teuere Gebrauchte handeln, sondern nur um technisch und optisch einwandfreie.

Klar, ich muss darauf achten, dass ich möglichst wenig Folgekosten haben, & wenn doch etwas sein sollte, was zu beheben ist, dann dementsprechend den Preis drücken.
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Alt 18.09.2016, 20:57      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Mit relativ hochwertig meine ich ja nur, dass die nicht an sieben Ecken gleichzeitig den Geist aufgeben.

Zitat:
Zitat von Golf4.1.6 Beitrag anzeigen
Es muss sich ja nicht um teuere Gebrauchte handeln, sondern nur um technisch und optisch einwandfreie.
Was heisst hier "nur". Die halbe Menschheit sucht nach optisch und technisch einwandfreien Gebrauchten, die garantiert auch nicht teuer sein müssen.

Und die andere Hälfte der Menschheit versucht ihre Schrotthaufen mit Wartungsstau und mängelbeladen irgendwie abzuschieben und in den Markt zu pressen.



Es gibt aber viele Leute die so Geschäfte machen, ich kannte auch mal einen, der das nebenher gemacht hat, Autos hat er von einem Autohaus bezogen, wo die Leute ihre Gebrauchten in Zahlung gegeben hatten, die aber mit dem Business nicht viel zu tun haben wollten. Dann hat er sich Standflächen bei Kumpels angemietet, wo die Autos mit Preisschild an der Straße standen. Musst einfach mal jemanden fragen, der damit Erfahrung hat, gibt es sicher auch hier im Forum, die können dir die Erfahrungen und Fallstricke nennen.

Geändert von Omega (18.09.2016 um 21:07 Uhr)
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Alt 18.09.2016, 22:25      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
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Ich gebe dir vollkommen Recht.
Es wird aber möglich sein, einen Wagen zu ergattern, an dem nicht viel rein geht.
... em ... ich denke wir verstehen uns grob.
Das wäre jedoch ein Problem an einer anderen Stelle :-D
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Alt 18.09.2016, 22:37      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Eine private Standfläche für die abgemeldeten und nicht versicherten Kfz ist ja sicherlich vorhanden? Nicht das die nachher im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (z.b. am Strassenrand stehen).

Ruf doch einfach beim Bürgeramt an, bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt und frag dort kurz nach, was Du beachten musst und ab wann ein Gewerbeschein notwendig ist, welche Auflagen es gibt, usw.

Ich denke, die Gewährleistungspflichten der Gebrauchtwagenverkäufer bzw. die Rechte des Käufers gemäß aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage sind der Grund dafür, dass die meisten Gebrauchtwagenhändler inzwischen oftmals nur noch Exporteure sind, aber nix mehr vor Ort weiterverkaufen.

Geändert von Stephan L. (18.09.2016 um 22:41 Uhr)
 

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Alt 18.09.2016, 22:51      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Eine Standfläche ist nicht vorhanden.
Ich würde immer nur ein Auto ankaufen, fertig machen und wieder verkaufen.
Ich kann mir vorstellen, es ist für Interessenten ein Problem, wenn der Wagen abgemeldet ist und nicht Probe gefahren werden kann.

Zur Rechtslage: Da ich ein privater Verkäufer bin, würde ich sämtliches ausschließen soweit möglich, aber da bin ich gerade noch in der Info-Phase.
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Alt 18.09.2016, 22:56      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Kein gepr. Händler
 
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Wenn keine Standfläche vorhanden ist, wo sollen die dann immer stehen?
Denk dran, nach dem kauf kann es einige Zeit dauern bis man den Wagen wieder los wird..
Ohne Probefahrt und ohne bzw wenig Tüv ist immer schlecht

Geändert von ~Golf~4~ (18.09.2016 um 23:02 Uhr)
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Alt 18.09.2016, 23:03      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe hier in der Nachbarschaft gute und nette Kontakt wo so ein Auto mal sehen dürfte ...

Ja das kann passieren. Ich habe aber keinen Zeitdruck und das müsste ich auch dann sehen, wie es sich entwickelt.
Ich muss mich da reinarbeiten. An den TÜV habe ich gerade nicht gedacht, aber dsfür bin ich doch hier :-)

Geändert von .:R16 (18.09.2016 um 23:15 Uhr)
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Alt 18.09.2016, 23:32      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
5-Zylinder Turbo ftw.
 
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In welchem Preissegment hast du vor dich zu bewegen? Ich vermute mal <2000€?
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Alt 18.09.2016, 23:53      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Die Frage wäre auch ob VK oder EK < 2000.

Ich fürchte du bist dann keine Privatperson mehr.

Ich hatte mich das aber auch schon gefragt, ob man sich immer ein Auto unterster Preisklassekauft, das selber fährt, fertig macht, TÜV macht und dann mit Aufschlag verkauft.

Und von vorne.

Und immer als Privatperson auftreten, nicht als Gewerbe.

Es ist für mich schwer zu sagen ob das Gewerbebetrieb/Unternehmertum ist, und folglich Hinterziehung von Einkommensteuer. Oder ob das rechtlich OK wäre.
Omega ist offline  

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Alt 19.09.2016, 06:24      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Gewerbe: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
 

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Alt 19.09.2016, 06:53      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Richtig - preislich würde ich unten ansetzten.
Ich sag mal so: Wenn man mit 1.500 € beginnt und man nach 4-6 Autos dann 5 Flocken hat wäre es ein netter Zusatzverdienst.

Ich kann mir vorstellen, dass es eine gewisse Freianzahl an verkauften Autos bzw. Freibetrag, sprich Einkommen, gibt.
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Alt 19.09.2016, 06:59      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Lies doch mal in den Link rein, den ich Dir da gepostet habe.

Grundsätzlich: Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, bist Du gewerblich. Händler heißt: Einkauf zum Zwecke des Verkaufs. Gewerbeanmeldung ist ntowendig. Ob Du Steuerpflichtig bist, hängt dann vom erzielten Umsatz/Gewinn ab.

Ich kann nur nochmal raten, rufe beim Bürgeramt/örtlichen Gewerbeamt an und lass Dich da beraten. Oder mach ne Rechtsberatung beim Anwalt für ein paar Euro. Das erspart Dir später unter Umständen deutlich höhere Kosten.
 

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Alt 19.09.2016, 07:21      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
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Ach eh sorry... das habe ich überlesen :-D
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Alt 19.09.2016, 08:03      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von haviii
 
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Das ist am Ende ne ziemlich einfache Geschichte. Selbst wenn du das nur mit 4 Autos pro Jahr machst und die alle um günstigen Bereich liegen, sodass du unter den gewerblichen Bagatellgrenzen liegst - die Absicht der Gewinnerzielung ist entscheidend. Natürlich ist das bei so wenig Autos schwer nachzuweisen, aber sobald du die Idee mit Autos eine Marge zu machen umsetzt, bist du ein Gewerbe. Damit beginnt der ganze Rattenschwanz - du musst zB Gewährleistung auf die Autos geben wenn du diese an Privatpersonen verkaufst.
Ich glaube aber fest dran, dass es zig tausende Leute gibt, die das genau so machen, aber kein Gewerbe anmelden. Knackpunkt dabei: die Autos müssen zugelassen werden auf dich oder jemanden aus dem familiären Umkreis. Damit ist dann die Beweisführung, dass du das gewerblich zum Wiederverkauf machst quasi unmöglich.
Privatpersonen dürfen natürlich nen Auto kaufen, fahren, investieren und mit Gewinn verkaufen.
haviii ist offline  

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Alt 19.09.2016, 09:43      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn man sich ein 2. Wagen zulegt und nach 1 Monat wieder verkaufen möchte ist es meiner Meinung nach nicht verboten es mit "gewinn" zu verkaufen.

Jedes mal: Anmelden, Steuer, Versicherung - Abmeldung, Steuer,Versicherung zurück usw. würde mir auf den Sack gehen.

Und für 200/300€ "GEWINN" zu machen müssten also mind 500 drin sein.

Autos können schön sein aber wenn der Verkäufer nicht im Brief steht..
Jedes mal zu sagen " ist vom Oper der gestern gestorben ist" kommt nicht cool

Ich würde für die paar Okken eher ein paar stündchen farblich malochen.

Geändert von ~Golf~4~ (19.09.2016 um 09:49 Uhr)
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Alt 19.09.2016, 10:15      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Anstatt das hier so an die große Glocke zu hängen, mach es einfach.


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