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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.12.2014 VW Golf IV 1,6l 16V Ort: GL GM - XX - 0004 Verbrauch: 17.2 l/100 km Vollgas Motor: 1.6 AZD 77KW/105PS 09/00 - 11/01
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Ich gebe dir vollkommen Recht. Es wird aber möglich sein, einen Wagen zu ergattern, an dem nicht viel rein geht. ... em ... ich denke wir verstehen uns grob. Das wäre jedoch ein Problem an einer anderen Stelle :-D |
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Gast
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Eine private Standfläche für die abgemeldeten und nicht versicherten Kfz ist ja sicherlich vorhanden? Nicht das die nachher im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen (z.b. am Strassenrand stehen). Ruf doch einfach beim Bürgeramt an, bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt und frag dort kurz nach, was Du beachten musst und ab wann ein Gewerbeschein notwendig ist, welche Auflagen es gibt, usw. Ich denke, die Gewährleistungspflichten der Gebrauchtwagenverkäufer bzw. die Rechte des Käufers gemäß aktueller Rechtsprechung und Gesetzeslage sind der Grund dafür, dass die meisten Gebrauchtwagenhändler inzwischen oftmals nur noch Exporteure sind, aber nix mehr vor Ort weiterverkaufen. Geändert von Stephan L. (18.09.2016 um 22:41 Uhr) |
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Eine Standfläche ist nicht vorhanden. Ich würde immer nur ein Auto ankaufen, fertig machen und wieder verkaufen. Ich kann mir vorstellen, es ist für Interessenten ein Problem, wenn der Wagen abgemeldet ist und nicht Probe gefahren werden kann. Zur Rechtslage: Da ich ein privater Verkäufer bin, würde ich sämtliches ausschließen soweit möglich, aber da bin ich gerade noch in der Info-Phase. |
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Wenn keine Standfläche vorhanden ist, wo sollen die dann immer stehen? Denk dran, nach dem kauf kann es einige Zeit dauern bis man den Wagen wieder los wird.. Ohne Probefahrt und ohne bzw wenig Tüv ist immer schlecht ![]() Geändert von ~Golf~4~ (18.09.2016 um 23:02 Uhr) |
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Ich habe hier in der Nachbarschaft gute und nette Kontakt wo so ein Auto mal sehen dürfte ... Ja das kann passieren. Ich habe aber keinen Zeitdruck und das müsste ich auch dann sehen, wie es sich entwickelt. Ich muss mich da reinarbeiten. An den TÜV habe ich gerade nicht gedacht, aber dsfür bin ich doch hier :-) Geändert von .:R16 (18.09.2016 um 23:15 Uhr) |
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Die Frage wäre auch ob VK oder EK < 2000. Ich fürchte du bist dann keine Privatperson mehr. Ich hatte mich das aber auch schon gefragt, ob man sich immer ein Auto unterster Preisklassekauft, das selber fährt, fertig macht, TÜV macht und dann mit Aufschlag verkauft. Und von vorne. Und immer als Privatperson auftreten, nicht als Gewerbe. Es ist für mich schwer zu sagen ob das Gewerbebetrieb/Unternehmertum ist, und folglich Hinterziehung von Einkommensteuer. Oder ob das rechtlich OK wäre. |
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Richtig - preislich würde ich unten ansetzten. Ich sag mal so: Wenn man mit 1.500 € beginnt und man nach 4-6 Autos dann 5 Flocken hat wäre es ein netter Zusatzverdienst. Ich kann mir vorstellen, dass es eine gewisse Freianzahl an verkauften Autos bzw. Freibetrag, sprich Einkommen, gibt. |
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Gast
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Lies doch mal in den Link rein, den ich Dir da gepostet habe. Grundsätzlich: Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, bist Du gewerblich. Händler heißt: Einkauf zum Zwecke des Verkaufs. Gewerbeanmeldung ist ntowendig. Ob Du Steuerpflichtig bist, hängt dann vom erzielten Umsatz/Gewinn ab. Ich kann nur nochmal raten, rufe beim Bürgeramt/örtlichen Gewerbeamt an und lass Dich da beraten. Oder mach ne Rechtsberatung beim Anwalt für ein paar Euro. Das erspart Dir später unter Umständen deutlich höhere Kosten. |
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Ach eh sorry... das habe ich überlesen :-D
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Das ist am Ende ne ziemlich einfache Geschichte. Selbst wenn du das nur mit 4 Autos pro Jahr machst und die alle um günstigen Bereich liegen, sodass du unter den gewerblichen Bagatellgrenzen liegst - die Absicht der Gewinnerzielung ist entscheidend. Natürlich ist das bei so wenig Autos schwer nachzuweisen, aber sobald du die Idee mit Autos eine Marge zu machen umsetzt, bist du ein Gewerbe. Damit beginnt der ganze Rattenschwanz - du musst zB Gewährleistung auf die Autos geben wenn du diese an Privatpersonen verkaufst. Ich glaube aber fest dran, dass es zig tausende Leute gibt, die das genau so machen, aber kein Gewerbe anmelden. Knackpunkt dabei: die Autos müssen zugelassen werden auf dich oder jemanden aus dem familiären Umkreis. Damit ist dann die Beweisführung, dass du das gewerblich zum Wiederverkauf machst quasi unmöglich. Privatpersonen dürfen natürlich nen Auto kaufen, fahren, investieren und mit Gewinn verkaufen. |
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Wenn man sich ein 2. Wagen zulegt und nach 1 Monat wieder verkaufen möchte ist es meiner Meinung nach nicht verboten es mit "gewinn" zu verkaufen. Jedes mal: Anmelden, Steuer, Versicherung - Abmeldung, Steuer,Versicherung zurück usw. würde mir auf den Sack gehen. Und für 200/300€ "GEWINN" zu machen müssten also mind 500 drin sein. Autos können schön sein aber wenn der Verkäufer nicht im Brief steht.. Jedes mal zu sagen " ist vom Oper der gestern gestorben ist" kommt nicht cool ![]() Ich würde für die paar Okken eher ein paar stündchen farblich malochen. Geändert von ~Golf~4~ (19.09.2016 um 09:49 Uhr) |
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1.6 16V Verkauf | Giancar | Golf4 | 7 | 07.06.2007 15:13 |