Ich mach mir die Mühe, weil ich das Thema so schön finde:
Dieses Gutachten gilt für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2000 zugelassen wurden und das MIT Xenon Scheinwerfern serienmäßig vom Hersteller.
Das kommt daher, weil vom Gesetzgeber quasi nachträglich vorgeschrieben wurde, dass Autos mit Xenon ALWR und SRA haben müssen, nachdem bereits einige Modelle ohne auf der Straße unterwegs waren.
Damit diese Fahrzeuge, wie z.b. Mercedes SL nicht illegal rumfahren und die Besitzer die Komponenten nachrüsten müssen, wurde dieser häufig misbrauchte Text verfasst.
Da es aber keinen Golf vor dem 1. Juli 2000 mit Xenon gab, ist das hinfällig.
Der Satz "Auch der Einbau von Xenon Brennern mit E1 und E4 Zulassung erlaubt!" setzt dem ganzen ja noch die Krone auf.
Ein Xenon Brenner kann noch so oft ein E1 oder Exx Zeichen haben, wenn der Scheinwerfer ursprünglich für Halogen ausgelegt ist, darf da kein Xenon Brenner rein.
Es gibt allerdings mittlerweile leider einige Tüv-
prüfer, die diesem dämlichen Halbwissen von Ebay und aus dem Internet aufgesessen sind und sowas eintragen!