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Alt 15.03.2010, 13:07
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Standard Garantiefrage

Hallo Jungs,

mein Bruder hat sich im August letzten Jahres einen gebrauchten Golf5 gekauft. Jetzt ist das Kraftstoffverteilungssaugrohrunterteil kaputt gegangen. Der Händler meinte das fällt nicht unter ein Garantieteil und somit muss er die kosten selber tragen. Muss man das einfach so hinnehmen? Woher weiß ich denn welche Teile unter die Garantie fallen und welche nicht? 1 Jahr Garantie ist ja immer gegeben oder nicht?

Klärt mich auf

Grüße


xxFreddyxx ist offline  

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Alt 15.03.2010, 13:19      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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imallin eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von imallin: flo-321meins
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hat dein bruder keine garantieunterlagen gekriegt?
was für eine gw garantie ist das?

wenn das keine eigene garantie vom autohaus ist kann man dort selber mal anrufen und sich erkundigen.
imallin ist offline  

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Alt 21.03.2010, 23:08      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Meist gilt die Garantie nur, wenn die Inspektionsintervalle korrekt eingehalten werden.

Gewährleistung kann man wie so oft knicken.
spock13 ist offline  

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Alt 22.03.2010, 19:21      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Auf Neuwagen gibt es 24 Monate, auf Gebrauchtwagen 12 Monate Sachmangelhaftung.
Nach den ersten 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, dass heißt der Kunde (dein Bruder) muss dem Händler nachweisen, dass das Teil bereits bei Übergabe des Wagens defekt war - wird wohl leider kaum möglich sein.
Würde ggfl. mal wegen Kulanz anfragen, mehr wird da wohl leider nicht gehen.
Malte82 ist offline  

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Alt 22.03.2010, 23:23      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
et le V5, vieux et vite
 
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Zitat:
Zitat von xxFreddyxx Beitrag anzeigen
Hallo Jungs,

mein Bruder hat sich im August letzten Jahres einen gebrauchten Golf5 gekauft. Jetzt ist das Kraftstoffverteilungssaugrohrunterteil kaputt gegangen. Der Händler meinte das fällt nicht unter ein Garantieteil und somit muss er die kosten selber tragen. Muss man das einfach so hinnehmen? Woher weiß ich denn welche Teile unter die Garantie fallen und welche nicht? 1 Jahr Garantie ist ja immer gegeben oder nicht?

Klärt mich auf

Grüße
Beim freien Händler, von Privat oder bei VW gekauft? Dazu das Baujahr, bzgl. der Gewährleistung. Alle Wartungsintervalle bis heute bei VW seit Erstbetrieb? VW-Anschlussgarantie von einem Jahr gibt es bei VW, sofern ausgewiesen.
Hempdiscs ist offline  

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Alt 25.03.2010, 13:22      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Malte82 Beitrag anzeigen
Auf Neuwagen gibt es 24 Monate, auf Gebrauchtwagen 12 Monate Sachmangelhaftung.
Nach den ersten 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft, dass heißt der Kunde (dein Bruder) muss dem Händler nachweisen, dass das Teil bereits bei Übergabe des Wagens defekt war - wird wohl leider kaum möglich sein.
Würde ggfl. mal wegen Kulanz anfragen, mehr wird da wohl leider nicht gehen.
Ich würde es auch mal auf die Kulanz Schiene probieren.

Immer schön nett..


Hier evtl bei mehreren Händlern mal anfragen ..


nitrofoska ist offline  

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