Golf 4 Forum  
Zurück  > >

Portal Forum Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender

Antwort

 

Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 09.10.2011, 12:40
     Direktlink zum Beitrag - 1 Zum Anfang der Seite springen
GolfineV5
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard Rückleuchten lasieren - Wie?

Hallo, hab mal wieder eine Frage, ich hab jetz mal bei eBay.de und co geschaut nach anderen, dunklerererererereren Rückleuchten, mir ist eins aufgefallen - die haben da nichts was mir gefällt.

Aber ich hab etwas gefunden, was mich dazu bringen würde, meine jetzigen Rückleuchten lasieren zu lassen, oder es - je nach dem wie leicht/schwer es ist, das selber zu machen. Zeit hab ich ja

Es gibt vom .:R32 und vom GTI, ich denke mal das wurde nachträglich gemacht, aber trotzdem sehr gute Idee. Hier mal die, die sogar hier im Forum gepostet wurden: http://www.golf4.de/attachments/cars...n-dsc00986.jpg

Sehr lecker wie ich finde *.* .

Also hat jemand Tipps für mich? Wäre euch sehr verbunden


 

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 12:46      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Loop118
 
Registriert seit: 30.05.2008
BOLF 4
Ort: Bayern Ingolstadt
KM 99
Verbrauch: ???
Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
Beiträge: 1.545
Abgegebene Danke: 8
Erhielt 18 Danke für 17 Beiträge

Loop118 eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von Loop118: LOOP110888
Standard

Erstens es ist verboten

Zweitens wird dazu Klarlack mit wenigen farbpigmenten gemischt und dann so viele schichten aufgetragen bis es einem gefällt
Loop118 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 12:51      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
GolfineV5
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Grundsätzlich verboten? Weil es gibt ja auch lasierte mit einem vorhandenen reflektierenden Streifen, die dann von der Lasur freigelassen werden. Das wär ja doof, wenn es überhaupt keine Möglichkeit dafür gibt..
 

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 13:11      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
ÜBERFRANKE
 
Benutzerbild von drexd
 
Registriert seit: 14.08.2006
Ort: Fränkisches Seenland
Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
Beiträge: 12.616
Abgegebene Danke: 40
Erhielt 201 Danke für 126 Beiträge

drexd eine Nachricht über ICQ schicken Ebayname von drexd: drexd2000
Standard

Bearbeitete Rückleuchten sind verboten. Und hierzu zählt das Lasieren auch, egal ob reflektierender Streifen vorhanden oder nicht. Ist einfach so.
drexd ist offline  

Mit Zitat antworten

Werbung


Alt 09.10.2011, 15:10      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Unzulässige Veränderungen an beleuchtungstechnischen Einrichtungen. 3 Punkte, derzeit 90 Euro + Bearbeitungsgebühr(+ das Gleiche nochmal für den Fahrzeughalter, falls dieser nicht der Fzgführer ist), eventuell ne Fahrzeugsicherstellung sowie diverse Folgekosten können da dran hängen.

Es gibt diverse Beiträge dazu, sicher auch hier in diesem Forum.

Will man so etwas machen, muß anschließend ein Lichtgutachten (Opazitätsgutachten) erstellt werden(mehrere tausend Euro). Dabei wird geprüft, ob die Lichtdurchlässigkeit den gesetzlichen Mindestnormen entspricht.

Stell Dir vor, Du hast zB. dunkle Rückleuchten, oder welche, die durch den Klarlack unverhältnismäßig spiegelnd sind, einer fährt hinter Dir her, die Sonne steht tief und hinter euch oder seitlich. Du bremst und Dein Hintermann sieht das Bremslicht nicht. Wenn er Dir dann voll rein rauscht, naja, was meinst Du, bei wem dann die Hauptschuld gesucht werden wird? Das ist so grob gesagt der Hintergrund.

Ansonsten ist es einfach so, das die Bauartprüfung nicht für den Zustand "Rückleuchte mit Lasur" durchgeführt wurde, sondern "Rückleuchte standard". Jegliche Veränderung führt dann zum Erlöschen der Zulassung dieser Leuchte und damit zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs, solange die Leuchte montiert ist.

Es gibt das sogenannte "Muschwitzgutachten". Falls das jemand anführen sollte, einfach vergessen. Das ist kein gültiges Gutachten für irgendwas.
 

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 15:51      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von 5er5eri
 
Registriert seit: 04.03.2010
Golf IV 2.8 V6
Ort: Esslingen
ES ZY 86
Verbrauch: 10-11l
Motor: 2.8 V6 AQP 150KW/204PS 05/99 - 05/00
Beiträge: 123
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Und wieder mal wird hier sehr gut geholfen. US GTI´s sind auch nicht erlaubt und viele Fahren mit den Dingern rum

Hier sind meine:



Uploaded with ImageShack.us
5er5eri ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 15:58      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Solange Dir die Risiken bewußt sind ist es ja auch Deine Sache. Wie Du aus dem Studium der ersten Beiträge seitens des TE sicher erlesen konntest, so unterstelle ich dir einfach mal, ist er sich über die möglichen rechtlichen Konsequenzen sehr wohl nicht bewußt. Daher schreibe ich sieh hier mal wieder auf. Wenns Dich stört kann ich das durchaus verkraften. Fakt ist, das lasieren ist nicht erlaubt. Darauf haben alle bislang hingewiesen. Einer hat trotzdembeschrieben, wie es funktioniert. Also wo liegt Dein Problem?

Nach US Gti RüLi hatte niemand direkt gefragt, glaube ich :-P - um es mal auf Deine Art zu schreiben.

Aussehen tuen Deine Leuchten schon nett.

Geändert von Stephan L. (09.10.2011 um 16:01 Uhr)
 

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 16:01      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von discostue84
 
Registriert seit: 03.02.2011
Golf 4 SR Highline "Streetmachine"
Ort: Wild Wild East
Sa-ch sen
Motor: 1.6 AKL 74KW/100PS 10/97 -
Beiträge: 1.834
Abgegebene Danke: 126
Erhielt 91 Danke für 86 Beiträge

Standard

diese sehen ja wenigstens noch aus wie originale rüllis a la gelber blinker-, weißer blinker- & eben schwarzer blinkerstreifen. nur wenn eben da (spätestens) der tüv genauer hinschaut ists eben auch vorbei...

aber stephan l. hat da schon vollkommen recht, so ist nunmal die gesetzlage, dass an der beleuchtungseinrichtung nichts herumgespielt werden darf, sonst wirds teuer.

es muss am ende ja jeder selber wissen wie weit man es auf die spitze treibt, aber spätestens ein auffahrunfall und die darauffolgende ursachenforschung können einem schon den spaß an sowas nehmen...

aber wenn golfine das immernoch machen will, dann schau a) mal bei ebay, da werden ancro welche verkauft in unterschiedlichen designs, oder b) du machts eben doch selber, aber machs nicht all zu dunkel, denn das fällt erst recht auf und beim rückwärts fahren siehst du hinterher nix mehr weil die glühbirnen nicht mehr so richtig durchscheinen

Geändert von discostue84 (09.10.2011 um 16:04 Uhr)
discostue84 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 16:26      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von 5er5eri
 
Registriert seit: 04.03.2010
Golf IV 2.8 V6
Ort: Esslingen
ES ZY 86
Verbrauch: 10-11l
Motor: 2.8 V6 AQP 150KW/204PS 05/99 - 05/00
Beiträge: 123
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

Standard

Die Frage lautet nicht, ob lasierte Rücklichter verboten sind oder erlaubt sind. Es reicht ja wenn man erklärt wie man lasiert.
5er5eri ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2011, 16:32      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tobi102
 
Registriert seit: 30.01.2010
Golf Pacific
BIT - Bier Im Tank
Verbrauch: meist luxemburger Super+
Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
Beiträge: 1.464
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 124 Danke für 99 Beiträge

Standard

@ 5er5eri: Ich denke schon, dass man sagen sollte, dass diese verboten sind - wie sich ja im Beitrag zeigt, wusste der TE davon offensichtlich nichts. Beschreibt dann also nur jemand, wie man die Teile lasiert gibts dann beim TÜV/Kontrolle oder gar Unfall ganz große Augen...
Mit den US GTIs hast recht, die sind vom Gesetz her genauso wenig erlaubt wie lasierte - allerdings stehen die für mich sicherheitstechnisch auf einem anderen Blatt, da sie sämtliche Funktionen der normalen Leuchten (auch mit genügend Leuchtkraft) erfüllen.
Bei lasierten Leuchten verlierst du recht schnell eine Menge Leuchtkraft und da ist ein Auffahrunfall schneller passiert als dir lieb ist (bin selbst mal um ein Haar einem Civic mit tiefschwarz lasierten Leuchten reingefahren...man hat seine Bremslichter erst so ab etwa 5m hinter dem Wagen erkannt)
Tobi102 ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 11:25      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
GolfineV5
Gast
 
Beiträge: n/a

Standard

Zitat:
Zitat von Tobi102 Beitrag anzeigen
@ 5er5eri: Ich denke schon, dass man sagen sollte, dass diese verboten sind - wie sich ja im Beitrag zeigt, wusste der TE davon offensichtlich nichts. Beschreibt dann also nur jemand, wie man die Teile lasiert gibts dann beim TÜV/Kontrolle oder gar Unfall ganz große Augen...
Mit den US GTIs hast recht, die sind vom Gesetz her genauso wenig erlaubt wie lasierte - allerdings stehen die für mich sicherheitstechnisch auf einem anderen Blatt, da sie sämtliche Funktionen der normalen Leuchten (auch mit genügend Leuchtkraft) erfüllen.
Bei lasierten Leuchten verlierst du recht schnell eine Menge Leuchtkraft und da ist ein Auffahrunfall schneller passiert als dir lieb ist (bin selbst mal um ein Haar einem Civic mit tiefschwarz lasierten Leuchten reingefahren...man hat seine Bremslichter erst so ab etwa 5m hinter dem Wagen erkannt)
Danke
 

Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 12:09      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.03.2010
Golf 4
Ort: Soest
Verbrauch: 10-11
Motor: 1.8 GTI AUM 110KW/150PS 10/00 -
Beiträge: 161
Abgegebene Danke: 5
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag

Standard

fahre einfach zum autolackierer (ich binn einer) und habe schon zich stück lasiert koste so 20-30 euro.mfg
köppi ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 12:14      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.11.2010
Ein Tiefes
Ort: Daheim
Beiträge: 4.396
Abgegebene Danke: 60
Erhielt 148 Danke für 109 Beiträge

Jonsman eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Unzulässige Veränderungen an beleuchtungstechnischen Einrichtungen. 3 Punkte, derzeit 90 Euro + Bearbeitungsgebühr(+ das Gleiche nochmal für den Fahrzeughalter, falls dieser nicht der Fzgführer ist), eventuell ne Fahrzeugsicherstellung sowie diverse Folgekosten können da dran hängen.

Es gibt diverse Beiträge dazu, sicher auch hier in diesem Forum.

Will man so etwas machen, muß anschließend ein Lichtgutachten (Opazitätsgutachten) erstellt werden(mehrere tausend Euro). Dabei wird geprüft, ob die Lichtdurchlässigkeit den gesetzlichen Mindestnormen entspricht.

Stell Dir vor, Du hast zB. dunkle Rückleuchten, oder welche, die durch den Klarlack unverhältnismäßig spiegelnd sind, einer fährt hinter Dir her, die Sonne steht tief und hinter euch oder seitlich. Du bremst und Dein Hintermann sieht das Bremslicht nicht. Wenn er Dir dann voll rein rauscht, naja, was meinst Du, bei wem dann die Hauptschuld gesucht werden wird? Das ist so grob gesagt der Hintergrund.

Ansonsten ist es einfach so, das die Bauartprüfung nicht für den Zustand "Rückleuchte mit Lasur" durchgeführt wurde, sondern "Rückleuchte standard". Jegliche Veränderung führt dann zum Erlöschen der Zulassung dieser Leuchte und damit zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs, solange die Leuchte montiert ist.

Es gibt das sogenannte "Muschwitzgutachten". Falls das jemand anführen sollte, einfach vergessen. Das ist kein gültiges Gutachten für irgendwas.
90% der Forenuser hatten Ihre Frontscheinwerfer schonmal auf, bauen auf Doppelblinker um, rüsten US Standlicht Module nach oder lackieren die Scheinwerfer innen.
Jonsman ist offline  

Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2011, 12:58      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Tobi102
 
Registriert seit: 30.01.2010
Golf Pacific
BIT - Bier Im Tank
Verbrauch: meist luxemburger Super+
Motor: 1.6 BCB 77KW/105PS 11/01 -
Beiträge: 1.464
Abgegebene Danke: 101
Erhielt 124 Danke für 99 Beiträge

Standard

Zitat:
Zitat von Jonsman Beitrag anzeigen
90% der Forenuser hatten Ihre Frontscheinwerfer schonmal auf, bauen auf Doppelblinker um, rüsten US Standlicht Module nach oder lackieren die Scheinwerfer innen.
Richtig, das bestreitet ja keiner. Aber ich finde das (auch wenns vom Gesetz her gleich ist) zwei paar Schuhe. Wenn du den Scheinwerferrahmen lackierst, leuchten Abblendlicht und Co noch genau wie vorher. Bei lasierten Rückleuchten bleibt aber eine Menge Leuchtkraft auf der Strecke - das kann grade beim Bremslicht schnell schiefgehen.

@ TE: Was für eine Art Rückleuchten suchst du denn? Vielleicht kennt ja jemand legale passende RüLis. Bei dunklen Rückleuchten würden mir spontan die Magic Colors in schwarz von Hella einfallen.


Tobi102 ist offline  

Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
GeckoGolf4 Carstyling 19 15.06.2010 20:48
V5 Golf-Pilot Carstyling 19 16.05.2010 10:29
eflix Carstyling 15 13.11.2009 17:52
Malte82 Carstyling 12 29.01.2009 23:07
jens r. Carstyling 20 27.09.2007 10:27


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:01 Uhr.

Kontakt - Datenschutz - Archiv - Impressum - Nach oben