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Gast
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Sorry, ich finde jetzt nichts weiteres, aber auf meinem Vertrag vom Händler steht geschrieben: Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie (Eigengeschäft) Ich glaube ich habe Garantie und Sachmangelhaftung verwechselt. Das was ich wohl gemeint habe ist die Sachmangelhaftung die ich für ein Jahr bekommen habe. HIER vom ADAC: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...rcePageID=9865 Aber dennoch, meine Drosselklappe ist verdreckt, also ein Sachmangel, den ich gerne für lau behoben hätte. @country: Vielen Dank für deine Bemühungen ![]() |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 28.05.2006
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also ich mein damit schäden an der kupplung. keine abgenutzte kupplungsscheibe. bin mir jetzt aber selber nicht mehr ganz sicher mein aber, dass das auf getriebeteile geht. werd das aber nochmal abchecken bevor ich da jetzt völligen unsinn verzapf ![]() |
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V5 Fahrer | ![]() Zitat:
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