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Alt 19.11.2013, 17:19
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Standard Kilometerstand bei gebrauchtem Tacho anpassen. Rechtslage und wer macht sowas ?

Moin moin,

habe die Suche natürlich bemüht, bin aber leider nicht ganz schlau geworden.

Und zwar möchte ich mir einen Tacho mit MFA nachrüsten. Könnte einen passenden günstig bekommen mit midline MFA. Mein Golf hat ca. 119500km gelaufen. Der Tacho den ich bekommen könnte hat allerdings schon 206000km auf der Uhr.

Nun meine Frage: Darf ich nun den Kilometerstand des "neuen" Tachos an mein Auto anpassen lassen ? Und wer kann sowas machen ? Der Tacho müsste dann ja eh an das Fahrzeug angepasst werden wegen Wegfahrsperre und so oder ?

Mfg Jan


JanT ist offline  

Alt 19.11.2013, 17:59      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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das justieren ansich also eigenbedarf ist nicht verboten
Rechtlicher Hinweis | Tachojustierung Niedersachsen
dr1v3r ist offline  

Alt 19.11.2013, 18:31      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
newschoolone
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Von wo kommst Du her? Seh es über tt leider nicht.
 

Alt 19.11.2013, 18:35      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von newschoolone Beitrag anzeigen
Von wo kommst Du her? Seh es über tt leider nicht.
Bin aus der Nähe von Hamburg. Postleitzahl 21698.
JanT ist offline  

Alt 19.11.2013, 18:36      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Kann dir zur Seite stehen mit dem anlernen und kalibrieren deines km stands. Komme aus Bremen.
 

Alt 19.11.2013, 18:37      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
XBasskid90x
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Kann dr1v3r da nur zustimmen,
das justieren für den eigenbedarf ist rechtlich nicht verboten.
Wenn du deinen neuen Tacho an den alten KM stand anpassen willst ist das völlig in ordnung!
Soweit ich weiß ist nur das bekannte "zurückschrauben" des tachos illegal bzw verboten. Bzw musst du dann eben wenn du dein Auto verkaufst angeben das ein anderer Tacho verbaut wurde, hier aber der KM Stand angepasst wurde (ggf durch Fachwerkstatt oder Gutachten bestätigen lassen das keine Missverständnisse auftauchen)

Zum Anpassen des KM Standes hilft nur der Gang zum Tachojustierer, die können in der Regel auch die WFS anlernen.
Bin mir nicht sicher, aber evtl funktioniert es auch mit VAGdashCom
 

Alt 19.11.2013, 18:43      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
newschoolone
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Tachotausch musst Du nicht rechtfertigen, ausser bei falschem km Stand.
 

Alt 19.11.2013, 18:47      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Gut, das beruhigt mich auf jeden Fall das ich rechtlich da auf der sicheren Seite bin.
Mir geht es ja nicht darum dass ich den Tachostand irgendwie manipulieren will, sondern ich möchte lediglich den echten Kilometerstand in meinem Tacho angezeigt haben.
JanT ist offline  

Alt 19.11.2013, 19:13      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von XBasskid90x Beitrag anzeigen
Kann dr1v3r da nur zustimmen,
das justieren für den eigenbedarf ist rechtlich nicht verboten.

Doch ist es. Justieren für "Eigengebrauch" - was auch immer das ist, ist das selber wie alles andere (erklärung Zugriff/Eingriff/Änderung steht unten)

Einzig das WIEDERHERSTELLEN des Realen Standes ist Rechtliche Grauzone, quasi eher geduldet statt erlaubt. Normal ist auch der Besitz von Hard+Software dafür strafbar...

Zitat:
§ 22b
Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern


&nbsp1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
Das mit dem WIEDERHERSTELLEN mussten sie im Zusatz/Nachgang ändern, da sonst selbst neue KI bei den Herstellern nicht verbaut/angepasst werden dürften. Weil auch die "greifen drauf zu und ändern etwas".


Quelle: § 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern - dejure.org
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Golf4-2.0 (21.11.2013)
Alt 19.11.2013, 19:14      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Doch ist es. Justieren für "Eigengebrauch" - was auch immer das ist....bla bla bla klugscheiss usw[/URL]
war ja klar
Auto ist offline  

Alt 19.11.2013, 19:19      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
gepr. Händler
 
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Zitat:
Zitat von Auto Beitrag anzeigen
war ja klar
Ja, war es. Es gibt kein Tachojustieren zum "Eigengebrauch", und das sollte so auch geschrieben werden. Tachojustierung ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn DIR das scheinbar nicht gefällt oder Du zu der Gruppe gehörst die sowas gut heisst.


Andere sehen es wie es ist - als Betrug.

Aber spätestens wer mal so beschissen wurde, sieht es dann mal REALER

Nicht war "Auto-Klugschiss"? (um mal Deine Zitierten Worte zu nutzen...)
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Tachobeleuchtung ist betrug?
 

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Zitat:
Zitat von newschoolone Beitrag anzeigen
Tachobeleuchtung ist betrug?
Wenn man es "genau klugscheisst" (um mit Autos Worten zu schreiben ) wäre das einschalten per Software ein Zugriff auf den Wegsteckenzähler. Ist ja der selbe Bereich wie die Tachokennlinie und eigentlich somit auch illegal.

Aber Licht ist dann doch was anderes wie KM-drehen denk ich oder
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Alt 19.11.2013, 19:26      Direktlink zum Beitrag - 14 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Normal ist auch der Besitz von Hard+Software dafür strafbar...

Wer soll einem ne Klammer+Programmer und WinHex verbieten?
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didgeridoo (21.11.2013)

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Alt 19.11.2013, 19:31      Direktlink zum Beitrag - 15 Zum Anfang der Seite springen
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Jo, wo kein Richter usw.

Ich denke das ziehlt auch in die Richtung der grossen. Wobei das ja im Zusatz/Urteil zum § 22 auch etwas entschärft wurde.

Zitat:
Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

Zitat :

Dem Gesetzgeber kam es bei der Schaffung des § 22 b Abs. 1 Nr. 1 StVG nicht darauf an, jegliche Formen des Einwirkens auf Wegstreckenzähler, etwa zum Zwecke der Justierung oder Reparatur unter Strafe zu stellen. Die Strafnorm zielt vielmehr auf die vorbeugende Bekämpfung betrügerischer Täuschungen über die tatsächliche Laufleistung von Kraftfahrzeugen im Bereich des Gebrauchtwagenhandels. Ein Verfälschen ist demgegenüber nicht gegeben, wenn auf den Wegstreckenzähler zu Zwecken der Reparatur, Justierung, Konvertierung oder Datenrestauration eingewirkt wird, weil diese Handlungen auf die Gewährleistung oder Wiederherstellung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Wegstreckenzählers, also auf die Anzeige der tatsächlichen Laufleistung des Kraftfahrzeugs, abzielen.
Zitat Ende.
Aktenzeichen : 2 BvR 1589/05
http://www.123recht.net/article.asp?a=16676
Damit ist die Wiederherstellung nach zb Tausch/Reparatur OK, das Justieren zum "Eigenbedarf" wie auch das verfälschen weiterhin illegal.
-Robin- ist offline  

Alt 19.11.2013, 19:32      Direktlink zum Beitrag - 16 Zum Anfang der Seite springen
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Und leider zu schlecht kontrolliert.....

Solang die Chinesen aber für paar € entsprechendes anbieten ist das alles sinnfrei hier Besserung zu erwarten.

Augen offen halten beim Autokauf...nich nur auf die Ziffern glubschen
Pampersrocker89 ist offline  

Alt 19.11.2013, 19:36      Direktlink zum Beitrag - 17 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Zitat:
Zitat von Pampersrocker89 Beitrag anzeigen
Wer soll einem ne Klammer+Programmer und WinHex verbieten?


Ich denke, Robin bezieht sich eher auf die Geräte, die insbesondere für Tachomanipulation gebaut und vertrieben werden.

Das man viele Möglichkeiten für sowas hat, ist natürlich klar. Natürlich kann es niemandem verboten werden, einen Programmer für Chips zu Hause zu haben. Nur der spezielle Einsatzzweck ist eben verboten.

Das ist natürlich etwas anderes, als wenn Du Dir ein Gerät zulegst, mit dem Du nix anderes anstellen kannst, als Tachostände zu ändern, bzw. dessen Hauptfunktion eben genau dies ist.

Mal ein Gegenbeispiel aus dem Waffenrecht:

Nunchako=verbotener Gegenstand - darfst Du nicht haben, fällt unter verbotene Gegenstände(Würgewerkzeug gemäß WaffG). Wirst Du damit angetroffen, wird es eingezogen und Du bekommst eine Strafanzeige wegen des Besitzes, ggf. des Führen des Vorgenannten.
2 Stück Rundholz und eine Kette, meinetwegen als Schlüsselbundhalter einzeln: Nix gegen einzuwenden. Schraubst Du es aber zusammen, ists ein Nunchako und damit verboten.
 

Alt 19.11.2013, 19:45      Direktlink zum Beitrag - 18 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Ja, war es. Es gibt kein Tachojustieren zum "Eigengebrauch", und das sollte so auch geschrieben werden. Tachojustierung ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn DIR das scheinbar nicht gefällt oder Du zu der Gruppe gehörst die sowas gut heisst.


Andere sehen es wie es ist - als Betrug.

Aber spätestens wer mal so beschissen wurde, sieht es dann mal REALER

Nicht war "Auto-Klugschiss"? (um mal Deine Zitierten Worte zu nutzen...)
ich sehe es nicht als betrug wenn ich an meinen eigenen tacho, ja es ist mien auto meins meins miens !!!!
irgendetwas ändern will, wenn ich etwas an meinen eigenen tacho ändern will, tuhe ich das auch.

lächerlich was sich der staat da mal wieder bei gedacht hat.
klar gibt es auch die leute, die es nicht angeben beim weiter verkauf, aber dafür sollte nicht die allgemeinheit bestraft werden, nur weil sich wieder ein paar dumme haben abziehen lassen!
dasses ist offline  

Alt 19.11.2013, 19:49      Direktlink zum Beitrag - 19 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Keep cool. Robin meint das nicht so. Rein rechtlich ist ein Betrug dann gegeben, wenn einer betrügen will (täuschen über Tatsachen) und einer betrogen wird. Bei Dir isses ja wohl so, dass Du einen Tacho hast und bei dem zweiten - weil der erste nicht mehr funktioniert - den km Stand höher einstellen willst, als er angezeigt wird. Da wird Dir niemand einen Strick draus drehen.

Der km Stand muß beim Verkauf so sein, wie er sein sollte, sonst liegt ein "Täuschen über Tatsachen" vor. Und nachdem wie ich das hier lese, ist es genau das, was Du vorhast, eine Wiederherstellung des richtigen Tachostandes.

Geändert von Stephan L. (19.11.2013 um 19:52 Uhr)
 

Alt 19.11.2013, 19:52      Direktlink zum Beitrag - 20 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von dasses Beitrag anzeigen
ich sehe es nicht als betrug wenn ich an meinen eigenen tacho, ja es ist mien auto meins meins miens !!!!
irgendetwas ändern will, wenn ich etwas an meinen eigenen tacho ändern will, tuhe ich das auch.

lächerlich was sich der staat da mal wieder bei gedacht hat.
klar gibt es auch die leute, die es nicht angeben beim weiter verkauf, aber dafür sollte nicht die allgemeinheit bestraft werden, nur weil sich wieder ein paar dumme haben abziehen lassen!
Sehe es mal so:

Du manipulierst "Deinen" Tacho. Sprich Du drehst den 50tkm runter. Hast morgen nen HerzKasper. Deine Angehörigen verkaufen dann den Wagen und irgendwer (zb der Käufer) bekommt es raus und verklagt Deine Angehörigen. Meinste dann interessiert es den, oder den Richter ob das für "DICH" war?


Wenn Du ehrlich bist, ist das dann nicht mehr witzig oder?


-Robin- ist offline  

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