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Alt 17.01.2015, 11:15      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen
Im Übrigen müssten dann bei einer solchen Eintragung sämtliche andere Rad/Reifen Kombinationen gestrichen werden und die Serienbereifung im Schein auch geändert werden
An der Stelle möchte ichanmerken, dass mir da die Erfahrung fehlt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Serienbereifung (195/65/15) im Schein bleiben kann. Meine ABE (E1*98/14*0071*27) umfasst den Variant mit Frontantrieb, sowohl mit Standard- und Schlechtwegefahrwerk.
Ich denke (Achtung! Spekulation), dass die größeren Räder dann zusätzlich in Abhängigkeit der Höherlegung eingetragen werden.


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Alt 17.01.2015, 12:19      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Stephan L.
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Da das Fahrzeug immer nur 1 festgelegte Höhe haben kann und nicht mehrere, welche im FzgSchein festgehalten ist, kann es keine Eintragung in Abhängigkeit von der Höhe geben. Ein "Verstellbereich" wird auch mit Gewindefahrwerk nicht eintgetragen. Aber Stopp, ich hatte mich ja verabschiedet, also bis denn dann.
 

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Alt 17.01.2015, 13:03      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stephan L. Beitrag anzeigen
Da das Fahrzeug immer nur 1 festgelegte Höhe haben kann und nicht mehrere, welche im FzgSchein festgehalten ist, kann es keine Eintragung in Abhängigkeit von der Höhe geben. Ein "Verstellbereich" wird auch mit Gewindefahrwerk nicht eintgetragen.
Ach, sieh' an. Das wusste ich garnicht. Ok, das werde ich mal im Hirn abspeichern. Danke!
Zitat:
Aber Stopp, ich hatte mich ja verabschiedet, also bis denn dann.
Wir sind vielleicht etwas unglücklich aneinandergeraten. Auch wenn das bei Diskussionen nicht immer zu vermeiden ist, tut mir das Leid.
Es ist zwar schade, wenn du dich nicht mehr beteiligen möchtest und das steht dir selbstverständlich frei, aber ich würde es dennoch schätzen, wenn du mir beistehen würdest.
AgentBRD ist offline  

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Alt 17.01.2015, 13:49      Direktlink zum Beitrag - 24 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn ich den Thread bis jetzt so verfolge, stellt sich mir eine große Frage: Warum kauft man sich nen Golf 4, wenn man eigentlich nen Geländewagen haben möchte ?
Wolfy ist offline  

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Alt 17.01.2015, 14:35      Direktlink zum Beitrag - 25 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Wolfy Beitrag anzeigen
Wenn ich den Thread bis jetzt so verfolge, stellt sich mir eine große Frage: Warum kauft man sich nen Golf 4, wenn man eigentlich nen Geländewagen haben möchte ?
Die Frage ist mindestens so berechtigt, wie die Frage, warum man - wenn man ein tiefergelegtes Fahrzeug mit großen Felgen, breiten Reifen, Spoiler und viel Leistung haben möchte - sich nicht gleich einen richtigen Sportwagen kauft . Fragen in diese Richtung erregen seltsamerweise aber keine erhöhte Skepsis.
Aber bitte, bitte - das soll jetzt niemand persönlich nehmen. Das war nicht kritisch gemeint. Ein jeder solle glücklich werden nach seiner Facon.

Nein, nein, da kann ich dich beruhigen. Es soll kein Geländewagen werden. Nur manchmal entwickeln sich die Dinge anders, als geplant.

Jetzt muss ich vielleicht ein wenig ausholen - Entschuldigung:
Mehr Text ->
Ich habe mich selbstständig gemacht und wollte mir ursprünglich einen Sprinter anschaffen. Da erging viel Zeit, weil man die Angebote verglichen und die Ausstattung abgewägt hat. Also habe ich mir den Golf - ohne lange nachzudenken - einfach vom Fleck weg gekauft. Das war in weniger als zwei Minuten entschieden. Mit dem Wagen habe ich dann einfach mal angefangen.

Und jetzt kam es eben, wie das Leben so spielt: Das Geschäft hat sich sehr gut entwickelt. Allerdings nicht in der Breite, sondern in der Tiefe. Meine Leistungen sind in einem Teilbereich der Branche sehr stark frequentiert, während "Das Allgemeine" nur Randgeschäft ist.
Diese Entwicklung hat mich wirklich überrascht. Und so kam dann auch der Sprinter nicht mehr in Frage: Zu groß, zu auffällig, zu sperrig. 95% meiner Arbeit kann ich mit dem Golf vollständig abdecken. Und für den Rest nimmt man noch einen Anhänger mit oder mietet ein Fahrzeug.

In der momentanen Situation zahlt sich der Golf mehr als aus: Der Unterhalt ist im Vergleich gering, er ist kompakt, wendig (Fahrt mal mit einem Sprinter in eine Tiefgarage) und - das darf man nicht kleinreden - er hat ein Image von zuverlässiger Seriösität. Ganz egal, ob ich damit vor die Suppenküche oder vor die Oper fahre, der Golf fällt nirgendwo auf. Gerade sicherheitsrelevante Bereiche sind Kunden, die darauf wert legen. Ich habe einen Kunden in der Landeshauptstadt, der mir von einem anderen Kontraktor übergeben wurde, da im Auftrag explizit gefordert war, dass nur Fahrzeuge auf das Gelände fahren, deren Aufschrift keine Rückschlüsse auf das beteiligte Unternehmen zulassen. [Gut, das ist jetzt ein abgefahrener Sonderfall, aber es zeigt, wie gut mein Gewerbe und der Golf zusammenpassen].
Kurzum: Der Golf hat sich bisher ganz hervorragend geschlagen. Seine Eigenschaften haben sich - obwohl das so nicht geplant war - als Vorteil entpuppt. Ich sehe keinen Grund, vom Konzept abzurücken, aber eine Anpassung muss ich eben vornehmen:
Die Bodenfreiheit (und das bitte ich nicht mit "Geländegängigkeit" zu verwechseln) reicht mir nicht aus. Und wenn das nun der einzigste Punkt ist, der stört, warum soll es dann nicht reichen, dieses Manko gezielt anzugehen?

Es kommt hinzu, dass an dem Fahrzeug sowieso das Fahrwerk überholt werden muss. Stoßdämpfer, Querlenker, Radlager, Führungsgelenke usw - das muss alles neu. Wenn bei dem Akt noch zwei Buchsen reingeschmissen werden (Mehrkosten 19,40€), ist der Aufwand wirklich überschaubar und tendiert gegen Null.
Größere Räder wären da wirklich nur noch das i-Tüpfelchen.

Stelle ich Aufwand und Nutzen von einem Fahrzeugwechsel in Korrelation, dann sehe ich keinen Vorteil darin.

Geändert von AgentBRD (17.01.2015 um 14:42 Uhr)
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Alt 17.01.2015, 20:06      Direktlink zum Beitrag - 26 Zum Anfang der Seite springen
1,8turbo
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Also das du deine alte Serien Bereifung weiterhin eingetragen lassen kannst, möchte ich bezweifeln,denn wenn du deinen Tacho angepasst hast, kannst du keine kleinere Bereifung mehr fahren, da sonst dein Tacho zu wenig anzeigen würde und das ist nicht zulässig
1,8turbo ist offline  

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Alt 17.01.2015, 20:58      Direktlink zum Beitrag - 27 Zum Anfang der Seite springen
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Das sehe ich allerdings auch so..
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Alt 17.01.2015, 21:02      Direktlink zum Beitrag - 28 Zum Anfang der Seite springen
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Naja wobei kommt drauf an wie hoch die differenz zwischen echter Geschwindigkeit und der angezeigten Geschwindigkeit mit montierten kleinen (standard) Reifen ist...
Glaub max 10% oder so nach unten is legal?

Wenn ueberhaupt Moeglich muesste der Tacho aber auf die Grossen Reifen schon sehr genau eingestellt sein um da nichts zu verschenken...(den Puffer wuerde man komplett brauchen um innerhalt der 10% zu bleiben mit kleinen Reifen..)

Ich hoffe man versteht was ich meine...kommt natuerlich drauf an wie viel groesser deine reifen werden sollen


Oh Sry for doppelpost...wrong button
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Alt 17.01.2015, 21:13      Direktlink zum Beitrag - 29 Zum Anfang der Seite springen
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Ein Tacho darf sicher nicht zu wenig anzeigen!
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Alt 17.01.2015, 21:16      Direktlink zum Beitrag - 30 Zum Anfang der Seite springen
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Das ist klar...aber zu viel...lies bitte nochmal
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Alt 17.01.2015, 21:25      Direktlink zum Beitrag - 31 Zum Anfang der Seite springen
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Ich habe mich jetzt mal schlau gemacht und die DIN 75521-2 gekauft. Das war ein Reinfall - steht nichts zur zulässigen Abweichung drin.
Fündig wurde ich in der Richtlinie 75/443/EWG. Dort steht - kurz zusammengefasst, dass zwischen:
  • V1: angezeigte Geschwindigkeit
  • V2: Tatsächliche Geschwindigkeit
Folgende Beziehung gegeben sein: 0 <= (V1 - V2) <= 0,1*V2 + 4 km/h
Und jetzt rechnen wir mal für exemplarische Geschwindigkeiten:
  • V2: 40 km/h V1: 48 km/h => zul. Abweichung: 16,66%
  • V2: 80 km/h V1: 92 km/h => zul. Abweichung: 13,04%
  • V2: 120 km/h V1: 136 km/h => zul. Abweichung: 11,76%
  • V2: 188 km/h V1: 210 km/h => zul. Abweichung: 10,48%
Ohne jetzt allzu genau zu sein, sieht man, dass es durch die Bank in Ordnung ist, wenn der Tachometer 10% zuviel anzeigt.
Nehmen wir jetzt einmal an, man bekommt den Tachometer halbwegs auf die größeren Räder eingestellt und ziehen dann die Standardreifen. Dann hätten wir eine Abweichung von 3,1 %. Hauen wir da noch einen Sicherheitszuschlag von 5% drauf und dann sehen wir, dass wir uns da eigentlich gar keinen Kopf machen müssen. Es sei denn, der Geschwindigkeitsmesser im Golf sei ohnehin schon hoffnungslos ungenau. Und das möchte ich einmal nicht annehmen.

Zusammenfassend stelle ich fest: Wenn man's nicht übertreibt, wäre es wirklich möglich, zwei verschieden große Reifengrößen im Schein stehen zu haben.

Geändert von AgentBRD (18.01.2015 um 10:31 Uhr)
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Alt 18.01.2015, 01:47      Direktlink zum Beitrag - 32 Zum Anfang der Seite springen
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Hier habe ich mal eine Funktion gezaubert und in einen Graphen eingezeichnet. Darin sieht man recht gut, wieviel Abweichung bei einer tatsächlichen Geschwindigkeit zulässig wäre.
x: Zulässige Geschwindigkeit in km/h
y: Zulässige positive Abweichung in Prozent



Viel interessanter, als die Abweichung der Geschwindigkeitsanzeige wird die Abweichung des Wegstreckenzählers sein. Für diesen ist nämlich lediglich eine Abweichung von 4% statthaft.
Angehängte Grafiken
Dateityp: png graph.png (9,0 KB, 149x aufgerufen)
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Alt 18.01.2015, 05:27      Direktlink zum Beitrag - 33 Zum Anfang der Seite springen
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Reifenumfangrechner - da steht auch wieviel höhenunterschied es machen würde
Steht zwar auch dort, aber nochmal um es hier zu verewigen: Der Tacho darf zuviel anzeigen, aber nicht zu wenig. Folglich: Bei größeren Reifen gibt es quasi "0" Toleranz.

bzgl. des Wegstreckenzählers: Basiert der Weg nicht auf den gleichen Sensordaten wie die Geschwindigkeit? Wenn der "Tacho" angepasst wird, wird dann doch auch der Weg angepasst(?)

Zitat:
Zitat von 1,8turbo Beitrag anzeigen
Also das du deine alte Serien Bereifung weiterhin eingetragen lassen kannst, möchte ich bezweifeln,denn wenn du deinen Tacho angepasst hast, kannst du keine kleinere Bereifung mehr fahren, da sonst dein Tacho zu wenig anzeigen würde und das ist nicht zulässig
Er würde bei kleineren Reifen zuviel anzeigen, da er mehr Umdrehungen braucht für die gleicht Strecke ,)
Cinisto ist offline  

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Alt 18.01.2015, 08:13      Direktlink zum Beitrag - 34 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Ich glaube der Agent meinte, dass 4% die maximal zulässige Abweichung ist, was den Wegstreckenzähler betrifft.
Die Abweichung bei Geschwindigkeit und Wegstrecke müsste ja gleich groß sein

An sonsten: So kenne ich es auch. Der Tacho darf bis zu 7% (?) zu viel anzeigen, aber keinesfalls zu wenig.

Nochmal zur Serienbereifung:
Wenn der Tachometer mal auf eine größere Bereifung angepasst ist, können mMn nur noch Räder mit äquivalentem Abrollumfang gefahren werden..
didgeridoo ist offline  

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Alt 18.01.2015, 12:18      Direktlink zum Beitrag - 35 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von AgentBRD Beitrag anzeigen
Zur Diskussion stelle ich folgendes Bild, welches mir den Verdacht aufwirft, dass man hier auch größere Räder eingesetzt hat:


Quellenangabe: Diese Bild wurde ursprünglich von derSero in diesem Beitrag gepostet.
Leider war derSero nicht für die Frage, welche Reifendimension auf dem Bild verwendet wurde, zu erreichen.

Nun, äh ja. Wenn's so einfach wäre, als würde man ein Kissen reinstopfen, dann könnte man sich die Frage tatsächlich sparen.

Ich dachte tatsächlich, die Frage wäre dahingehend verständlich gewesen, dass man das Rad dann auch betreiben möchte. Aber gut - das war vielleicht etwas kurzsichtig von mir.
Ich hätte bis heute nie gedacht, dass der Wunsch, Fahrzeuge durch Riesenreifen für den Fahrbetrieb zu sperren, so weit verbreitet sei, dass es zu einem solchen Missverständis kommen kann. Das war dumm von mir.

Mehr Text ->
Du interessierst dich also nicht für meine Person, willst dich aber über mich informieren. Ja, hmm - habe ich jetzt nicht so richtig verstanden. Sei's drum.
angeblich wurden hier 205/70/15 eingesetzt sowie Schlechtwegefahrwerk und Weitec ultra SD und alles eingetragen:
Google-Ergebnis für http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/409/6780/55669077/dsc02023-4233905721872231319.JPG

hier kannste auch mal reinschauen, die legen bis zu 48 mm höher:
Höherlegung für Kfz aller Hersteller und Modelle - SPACCER
Stapper ist offline  

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Folgender Benutzer sagt Danke zu Stapper für den nützlichen Beitrag:
didgeridoo (18.01.2015)
Alt 18.01.2015, 12:23      Direktlink zum Beitrag - 36 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Stapper Beitrag anzeigen
angeblich wurden hier 205/70/15 eingesetzt sowie Schlechtwegefahrwerk und Weitec ultra SD und alles eingetragen:
Google-Ergebnis für http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/409/6780/55669077/dsc02023-4233905721872231319.JPG
Ah! Das ist sehr gut. Danke!

Zitat:
Zitat von Stapper Beitrag anzeigen
hier kannste auch mal reinschauen, die legen bis zu 48 mm höher: Höherlegung für Kfz aller Hersteller und Modelle - SPACCER
Ja, die Spaccer habe ich schon entdeckt und auch bereits ausprobiert. Hier meine Bewertung: LINK
AgentBRD ist offline  

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Alt 19.01.2015, 18:42      Direktlink zum Beitrag - 37 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von didgeridoo Beitrag anzeigen
Was ist denn für ein Kombiinstrument verbaut? Teilenummer? Hersteller?
Es ist ein KI für den 1,9 TDI. Modell "Holzklasse".
Hersteller: Bosch Teilenummer 1J0920806G

Ich muss mich bei dir in aller Form entschuldigen - diese Daten wollte ich dir schon früher zukommen lassen und habe es total verschwitzt. Entschuldige bitte.
AgentBRD ist offline  

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Alt 20.01.2015, 08:29      Direktlink zum Beitrag - 38 Zum Anfang der Seite springen
didgeridoo
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Okay Holz Tacho
Wende dich zu dem Thema "Anpassung Tacho, Geschwindigkeits-Kennlinie" mal an den User -Robin-, bzw. an die Firma RMT Tuning.
Ich meine mal wo gelesen zu haben, dass die das machen/können.
Zumindest bei den VDO Kombiinstrumenten sollte das gehen.
(könnte man ja tauschen)

Man müsste halt anhand der Bereifung ausrechnen,
wie die prozentuale Geschwindigkeitsabweichung ist und danach die Tacho Kennlinie anpassen.
Anschließend Probefahrt mit GPS und vergleichen.

Die Frage ist ob ein TÜV Prüfer so eine Tacho Angleichung akzeptieren würde, wenn keine Papiere dazu vorhanden sind?

Hast du schon mal mit einem (oder besser gleich mehreren) Prüfern gesprochen und gefragt?
didgeridoo ist offline  

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Alt 23.04.2017, 04:44      Direktlink zum Beitrag - 39 Zum Anfang der Seite springen
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Kurz zur Info bezüglich größerer Reifen:

Alles bis +/- 2% (Veränderung des Abrollumfangs) kann wohl problemlos eingetragen werden.

Was mehr als +/- 2% ist kann auch eingetragen werden, dann muss aber eine Kontrolle des Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzählers durchgeführt werden. Bei einer zu großen Abweichung (es darf NIE weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit und nicht mehr als 4km/h + 10% angezeigt werden) muss der Geschwindigkeitsmesser angepasst werden.

Wenn der Tacho genug Reserve hat und nicht angepasst werden muss, dann dürfen nach der Eintragung zusätzlich zu den neuen Reifen auch noch die Serienbereifungen gefahren werden. Muss der Tacho angepasst werden, dürfen danach alle bisher eingetragenen Bereifungen nicht mehr gefahren werden.

Bei Änderung von mehr als +/-8% des Abrollumfangs sollte man die Finger lassen, dann wird es nämlich richtig teuer -> das Abgas-, Geräusch und Bremsverhalten ist erneut nachzuweisen.

So ist es zumindest bei uns in Österreich (kann man auch auf der Seite vom TÜV Austria nachlesen). Wird aber wohl für die ganze EU gelten.

Was man auch nicht außer acht lassen sollte:
- Ein größerer Abrollumfang bedeutet Verschlechterung bei der Beschleunigung, wird bei 2-3% wohl aber kaum merklich sein. Bei 8% sollte man es aber schon deutlich spüren.
- Kann das ABS/ESP damit umgehen, sich selbst darauf umprogrammieren? Man kann ja wohl auch schon das ABS/ESP umstellen, wenn man ein Schlechtwegefahrwerk hat, so sensibel reagiert das wohl auf Veränderungen. Eventuell sollte man auch beim Fahrzeughersteller anfragen?

PS: Es empfiehlt sich auch, selbst mal zu prüfen, wieviel Reserve der Tacho hat. Am besten mit Tempomat (sofern vorhanden) fahren und mit GPS vergleichen, am besten bei ein paar unterschiedlichen Geschwindigkeiten.

Geändert von boxx (23.04.2017 um 04:54 Uhr)
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Alt 24.04.2017, 21:21      Direktlink zum Beitrag - 40 Zum Anfang der Seite springen
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PS: Nach Rücksprache mit dem TÜV Austria ist eine Tachoüberprüfung bei +1.5% oder -2.5% notwendig (nicht bei +/-2%).


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