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Da das Fahrzeug immer nur 1 festgelegte Höhe haben kann und nicht mehrere, welche im FzgSchein festgehalten ist, kann es keine Eintragung in Abhängigkeit von der Höhe geben. Ein "Verstellbereich" wird auch mit Gewindefahrwerk nicht eintgetragen. Aber Stopp, ich hatte mich ja verabschiedet, also bis denn dann.
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.02.2014 Golf IV Variant Ort: LB Verbrauch: Error:That_does_not_compute Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Es ist zwar schade, wenn du dich nicht mehr beteiligen möchtest und das steht dir selbstverständlich frei, aber ich würde es dennoch schätzen, wenn du mir beistehen würdest. | ||
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Wenn ich den Thread bis jetzt so verfolge, stellt sich mir eine große Frage: Warum kauft man sich nen Golf 4, wenn man eigentlich nen Geländewagen haben möchte ?
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![]() Aber bitte, bitte - das soll jetzt niemand persönlich nehmen. Das war nicht kritisch gemeint. Ein jeder solle glücklich werden nach seiner Facon. Nein, nein, da kann ich dich beruhigen. Es soll kein Geländewagen werden. Nur manchmal entwickeln sich die Dinge anders, als geplant. Jetzt muss ich vielleicht ein wenig ausholen - Entschuldigung: Mehr Text -> Die Bodenfreiheit (und das bitte ich nicht mit "Geländegängigkeit" zu verwechseln) reicht mir nicht aus. Und wenn das nun der einzigste Punkt ist, der stört, warum soll es dann nicht reichen, dieses Manko gezielt anzugehen? Es kommt hinzu, dass an dem Fahrzeug sowieso das Fahrwerk überholt werden muss. Stoßdämpfer, Querlenker, Radlager, Führungsgelenke usw - das muss alles neu. Wenn bei dem Akt noch zwei Buchsen reingeschmissen werden (Mehrkosten 19,40€), ist der Aufwand wirklich überschaubar und tendiert gegen Null. Größere Räder wären da wirklich nur noch das i-Tüpfelchen. Stelle ich Aufwand und Nutzen von einem Fahrzeugwechsel in Korrelation, dann sehe ich keinen Vorteil darin. Geändert von AgentBRD (17.01.2015 um 14:42 Uhr) | |
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Naja wobei kommt drauf an wie hoch die differenz zwischen echter Geschwindigkeit und der angezeigten Geschwindigkeit mit montierten kleinen (standard) Reifen ist... Glaub max 10% oder so nach unten is legal? Wenn ueberhaupt Moeglich muesste der Tacho aber auf die Grossen Reifen schon sehr genau eingestellt sein um da nichts zu verschenken...(den Puffer wuerde man komplett brauchen um innerhalt der 10% zu bleiben mit kleinen Reifen..) Ich hoffe man versteht was ich meine...kommt natuerlich drauf an wie viel groesser deine reifen werden sollen Oh Sry for doppelpost...wrong button |
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Ich habe mich jetzt mal schlau gemacht und die DIN 75521-2 gekauft. Das war ein Reinfall - steht nichts zur zulässigen Abweichung drin. Fündig wurde ich in der Richtlinie 75/443/EWG. Dort steht - kurz zusammengefasst, dass zwischen:
Und jetzt rechnen wir mal für exemplarische Geschwindigkeiten:
Nehmen wir jetzt einmal an, man bekommt den Tachometer halbwegs auf die größeren Räder eingestellt und ziehen dann die Standardreifen. Dann hätten wir eine Abweichung von 3,1 %. Hauen wir da noch einen Sicherheitszuschlag von 5% drauf und dann sehen wir, dass wir uns da eigentlich gar keinen Kopf machen müssen. Es sei denn, der Geschwindigkeitsmesser im Golf sei ohnehin schon hoffnungslos ungenau. Und das möchte ich einmal nicht annehmen. Zusammenfassend stelle ich fest: Wenn man's nicht übertreibt, wäre es wirklich möglich, zwei verschieden große Reifengrößen im Schein stehen zu haben. Geändert von AgentBRD (18.01.2015 um 10:31 Uhr) |
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Hier habe ich mal eine Funktion gezaubert und in einen Graphen eingezeichnet. Darin sieht man recht gut, wieviel Abweichung bei einer tatsächlichen Geschwindigkeit zulässig wäre. x: Zulässige Geschwindigkeit in km/h y: Zulässige positive Abweichung in Prozent Viel interessanter, als die Abweichung der Geschwindigkeitsanzeige wird die Abweichung des Wegstreckenzählers sein. Für diesen ist nämlich lediglich eine Abweichung von 4% statthaft. |
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| ![]() Reifenumfangrechner - da steht auch wieviel höhenunterschied es machen würde ![]() Steht zwar auch dort, aber nochmal um es hier zu verewigen: Der Tacho darf zuviel anzeigen, aber nicht zu wenig. Folglich: Bei größeren Reifen gibt es quasi "0" Toleranz. bzgl. des Wegstreckenzählers: Basiert der Weg nicht auf den gleichen Sensordaten wie die Geschwindigkeit? Wenn der "Tacho" angepasst wird, wird dann doch auch der Weg angepasst(?) Er würde bei kleineren Reifen zuviel anzeigen, da er mehr Umdrehungen braucht für die gleicht Strecke ,) |
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Kettenspanner Registriert seit: 09.01.2010 ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++ Ort: Stuttgart Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Ich glaube der Agent meinte, dass 4% die maximal zulässige Abweichung ist, was den Wegstreckenzähler betrifft. Die Abweichung bei Geschwindigkeit und Wegstrecke müsste ja gleich groß sein ![]() An sonsten: So kenne ich es auch. Der Tacho darf bis zu 7% (?) zu viel anzeigen, aber keinesfalls zu wenig. Nochmal zur Serienbereifung: Wenn der Tachometer mal auf eine größere Bereifung angepasst ist, können mMn nur noch Räder mit äquivalentem Abrollumfang gefahren werden.. |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 27.02.2010 GTI V5 Exclusiv Verbrauch: 8,5 LPG + 1,5 Super Motor: 2.4 AGZ 110KW/150PS 10/97 - 02/01
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Google-Ergebnis für http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/409/6780/55669077/dsc02023-4233905721872231319.JPG hier kannste auch mal reinschauen, die legen bis zu 48 mm höher: Höherlegung für Kfz aller Hersteller und Modelle - SPACCER | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Stapper für den nützlichen Beitrag: | didgeridoo (18.01.2015) |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.02.2014 Golf IV Variant Ort: LB Verbrauch: Error:That_does_not_compute Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 22.02.2014 Golf IV Variant Ort: LB Verbrauch: Error:That_does_not_compute Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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| ![]() Es ist ein KI für den 1,9 TDI. Modell "Holzklasse". Hersteller: Bosch Teilenummer 1J0920806G Ich muss mich bei dir in aller Form entschuldigen - diese Daten wollte ich dir schon früher zukommen lassen und habe es total verschwitzt. Entschuldige bitte. |
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Kettenspanner Registriert seit: 09.01.2010 ++ Golf IV 3.2 VR6 FWD ++ ++ Bora-Variant 1.8T ++ Ort: Stuttgart Motor: 3.2 R32 BFH 177KW/241PS 06/02 -
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Okay Holz Tacho ![]() Wende dich zu dem Thema "Anpassung Tacho, Geschwindigkeits-Kennlinie" mal an den User -Robin-, bzw. an die Firma RMT Tuning. Ich meine mal wo gelesen zu haben, dass die das machen/können. Zumindest bei den VDO Kombiinstrumenten sollte das gehen. (könnte man ja tauschen) Man müsste halt anhand der Bereifung ausrechnen, wie die prozentuale Geschwindigkeitsabweichung ist und danach die Tacho Kennlinie anpassen. Anschließend Probefahrt mit GPS und vergleichen. Die Frage ist ob ein TÜV Prüfer so eine Tacho Angleichung akzeptieren würde, wenn keine Papiere dazu vorhanden sind? Hast du schon mal mit einem (oder besser gleich mehreren) Prüfern gesprochen und gefragt? |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 23.04.2017 Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Kurz zur Info bezüglich größerer Reifen: Alles bis +/- 2% (Veränderung des Abrollumfangs) kann wohl problemlos eingetragen werden. Was mehr als +/- 2% ist kann auch eingetragen werden, dann muss aber eine Kontrolle des Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzählers durchgeführt werden. Bei einer zu großen Abweichung (es darf NIE weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit und nicht mehr als 4km/h + 10% angezeigt werden) muss der Geschwindigkeitsmesser angepasst werden. Wenn der Tacho genug Reserve hat und nicht angepasst werden muss, dann dürfen nach der Eintragung zusätzlich zu den neuen Reifen auch noch die Serienbereifungen gefahren werden. Muss der Tacho angepasst werden, dürfen danach alle bisher eingetragenen Bereifungen nicht mehr gefahren werden. Bei Änderung von mehr als +/-8% des Abrollumfangs sollte man die Finger lassen, dann wird es nämlich richtig teuer -> das Abgas-, Geräusch und Bremsverhalten ist erneut nachzuweisen. So ist es zumindest bei uns in Österreich (kann man auch auf der Seite vom TÜV Austria nachlesen). Wird aber wohl für die ganze EU gelten. Was man auch nicht außer acht lassen sollte: - Ein größerer Abrollumfang bedeutet Verschlechterung bei der Beschleunigung, wird bei 2-3% wohl aber kaum merklich sein. Bei 8% sollte man es aber schon deutlich spüren. - Kann das ABS/ESP damit umgehen, sich selbst darauf umprogrammieren? Man kann ja wohl auch schon das ABS/ESP umstellen, wenn man ein Schlechtwegefahrwerk hat, so sensibel reagiert das wohl auf Veränderungen. Eventuell sollte man auch beim Fahrzeughersteller anfragen? PS: Es empfiehlt sich auch, selbst mal zu prüfen, wieviel Reserve der Tacho hat. Am besten mit Tempomat (sofern vorhanden) fahren und mit GPS vergleichen, am besten bei ein paar unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Geändert von boxx (23.04.2017 um 04:54 Uhr) |
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