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Alt 06.10.2020, 19:06
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Frage Fahrwerkseintragung im Schein korrekt?

Hallo zusammen,

ist die Fahrwerkseintragung wie im folgenden Bild so korrekt?
Die Höhe ist nur über Feld 20 angegeben und weder RMK, noch die Gewindeeinstellung sind notiert.

Wo genau misst man die Fahrzeughöhe (20) und ist das nicht vergleichsweise sehr ungenau?

Danke schonmal

Golf4_Eintragung_Fahrwerk.jpg


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Alt 06.10.2020, 22:09      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Ist leider jedem Prüfer überlassen mehr oder minder...

Den Vorgabe Text der im Gutachten steht nutzt kaum ein Prüfer.

Jedoch gebe ich dir Recht das die Fahrzeughöhe (gesamt) sehr schwammig ist um eine Tieferlegung zu definieren.
(Beladung / Reifendimension / Luftdruck / etc...)

Besser wäre hier folgende Maße zu berücksichtigen.

Maß Klemmschraube Federbein bis Federteller ...

Freie Länge unter Federteller

Maß von Radmitte / Nabe zu Kotflügelkante


Ich würde nochmal vorsprechen und um Änderung bitten.

Greetz
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Alt 06.10.2020, 22:58      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Hehe das hat mein Prüfer vor 10 Jahren auch so gemacht.
Vorletze Woche hat mich der Prüfer bei der HU auch gefragt welcher Idiot mir denn das Fahrwerk eingetragen hat.
Probleme hatte ich bisher nicht damit (Kontrollen gabs ein paar, HU natürlich auch etliche Male)
Vorteil deinerseits ist, dass das die Polizei am Straßenrand nur schwer messen kann (längere Wasserwaage etc) und dann vllt eher mal keine Lust hat. Außerdem ist die Fahrzeughöhe Hinten und vorne natürlich unterschiedlich und du hast da etwas mehr Toleranz mit der du Argumentieren kannst ;-)
cornholio ist offline  

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Alt 07.10.2020, 07:28      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von cornholio Beitrag anzeigen
Hehe das hat mein Prüfer vor 10 Jahren auch so gemacht.
Vorletze Woche hat mich der Prüfer bei der HU auch gefragt welcher Idiot mir denn das Fahrwerk eingetragen hat.
Probleme hatte ich bisher nicht damit (Kontrollen gabs ein paar, HU natürlich auch etliche Male)
Vorteil deinerseits ist, dass das die Polizei am Straßenrand nur schwer messen kann (längere Wasserwaage etc) und dann vllt eher mal keine Lust hat. Außerdem ist die Fahrzeughöhe Hinten und vorne natürlich unterschiedlich und du hast da etwas mehr Toleranz mit der du Argumentieren kannst ;-)
Sowas in der Art habe ich mir auch gedacht
Echt ne komische Sache...

Zitat:
Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Ist leider jedem Prüfer überlassen mehr oder minder...
[...]

Ich würde nochmal vorsprechen und um Änderung bitten.

Greetz
Danke.
Da ich nächste Woche eh nochmal vorführen darf, werde ich mal freundlich nachfragen
schmiddi ist offline  

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Alt 07.10.2020, 08:25      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Die Eintragung ist Wertlos, danach kommen ja noch Räder (zu 15...), sprich du fährst keine Serienräder, da muss dann "Fahrwerk xxx in Verbindung mit Rädern xxx", kommen.

Einzeleintragung bringt dir heutzutage gar nix mehr.
TDI-GTI-4-Motion ist offline  

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Alt 07.10.2020, 09:16      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Die Eintragung ist sowieso nur etwas Wert, wenn Räder, Reifen, Lenkrad original sind und es keine Spurplatten, Lochkreisadapter, etc. am Auto gibt.

Rausgeschmissenes Geld würde ich sagen
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Alt 07.10.2020, 10:33      Direktlink zum Beitrag - 7 Zum Anfang der Seite springen
Veni Vidi Vrums
 
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Nach der Meinung hier im Forum kannst du eh nix mehr Rechtskräftig eintragen lassen. Und selbst wenn du es hast schützt es dich nicht davor das ein Inkompetenter Polizist dein Auto stilllegt.

Hol dir ne Rechtschutzversicherung und ziehe zu jeder Polizei Kontrolle deinen Anwalt zu rate. Und im Zweifel werden Verfahren über Jahre verschleppt bis sie aus Planlosigkeit eingestellt werden. Willkommen in Deutschland 2020!
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Alt 07.10.2020, 11:08      Direktlink zum Beitrag - 8 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von TDI-GTI-4-Motion Beitrag anzeigen
Die Eintragung ist Wertlos, danach kommen ja noch Räder (zu 15...), sprich du fährst keine Serienräder, da muss dann "Fahrwerk xxx in Verbindung mit Rädern xxx", kommen.

Einzeleintragung bringt dir heutzutage gar nix mehr.
das Fehlt tatsächlich...
Dabei habe ich extra ne teuer 21er gemacht mit Fahrwerk und Felgen
Frage da direkt nächste Woche nach

Das soll der korrigieren
schmiddi ist offline  

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Alt 07.10.2020, 13:49      Direktlink zum Beitrag - 9 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
... Weiterfahrt untersagt ...
... nach Richterlicher Anordnung eine Vorführung bei TÜV/DEKRA ...
... Mängelschein ausstellt ....




"Stilllegen" konnte noch nie ein Polizist....
Das sind so feine Unterschiede, da kannst du mit Juristen drüber streiten.
Aber es ändert nichts an der Tatsache das man selbst wenn man alles richtig macht, Probleme bekommen kann.

Darum sag ich ja Rechtsschutz. Dann können sich Menschen, ohne Motivation was echtes im Leben zu leisten, über sowas streiten. Und wir können weiter getunte Autos fahren
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Alt 07.10.2020, 14:12      Direktlink zum Beitrag - 10 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Sheepy Beitrag anzeigen
Nach der Meinung hier im Forum kannst du eh nix mehr Rechtskräftig eintragen lassen. Und selbst wenn du es hast schützt es dich nicht davor das ein Inkompetenter Polizist dein Auto stilllegt.

Hol dir ne Rechtschutzversicherung und ziehe zu jeder Polizei Kontrolle deinen Anwalt zu rate. Und im Zweifel werden Verfahren über Jahre verschleppt bis sie aus Planlosigkeit eingestellt werden. Willkommen in Deutschland 2020!
Das stimmt so nicht. An meinem Golf ist alles in Kombination eingetragen.
Fahrwerk, Felgen, Reifen, Adapterplatten, Lenkrad, Bremse, Achse in Kombination mit anderem Motor etc. pp ... alleine die Eintragung hat 1.150 € gekostet. Es geht ALLES legal. Nur muss halt entsprechender Aufwand betrieben werden...
haviii ist offline  

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Alt 07.10.2020, 14:33      Direktlink zum Beitrag - 11 Zum Anfang der Seite springen
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Ja, und selbst wenn du jede Regel im Land befolgt hast: Wenn man dich ficken möchte, dann fickt man dich!

Ich hab schon ne Staatsanwältin vor Gericht heulen hören das se schon 3x Versucht haben dem Jungen ans Bein zu pissen, er sich aber Juristisch auskennt, man ihm nicht bei kommt und man es jetzt einfach aus Prinzip möchte das er zum Straftäter deklariert wird. Und die Richterin hat mitgespielt. Hör mir auf mir in diesem Land ist irgendwas Rechtssicher.

Ihr könnt da jetzt weiter drauf rum reiten, aber wenn man sich über ne TÜV Eintragung schon Gedanken macht ob die Rechtssicher genug ist, dann sollte man soviel Realismus mitbringen und sich eingestehen das es dich im Zweifel nicht vor Kacke bewahrt.

Eine korrekte Eintragung ist dann nur noch für die rechtliche Verfolgung von Polizisten und Staatsanwälten relevant. Und so wie ich die meisten hier einschätze, tun Sie das eh nicht.
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Alt 07.10.2020, 14:39      Direktlink zum Beitrag - 12 Zum Anfang der Seite springen
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Wenn man Geld hat, hat man Anwälte. Hat man Anwälte, hat man Recht.
Ich hatte schon zig Autogeschichten vor Gericht. Nie verloren. Polizisten sind in dem meisten Fällen arme Würstchen ohne Ahnung. 95% aller "Stilllegungen" oder "Beschlagnahmungen" sind Ermessensfehlgebräuche:

https://stephanherold.com/Recht_PDF/...sensfehler.pdf

LG

Immo
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Alt 07.10.2020, 15:09      Direktlink zum Beitrag - 13 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von -Robin- Beitrag anzeigen
Keiner "deklariert" jemanden zum Straftäter, ohne minimum Indizienbeweise.
Ich kann dir mal die Langversion der Story erzählen. Aber wenn die Anzeige Erstatter schon Lügen, der Polizist die Kacke mitspinnt, bewusst Details weg lässt, und mit der Staatsanwaltschaft gemeinsames Ding macht, dann ist schon beachtlich was so alles für richtig gehalten werden kann.

Und da kommt havii ins spiel:

Zitat:
Zitat von haviii Beitrag anzeigen
Wenn man Geld hat, hat man Anwälte. Hat man Anwälte, hat man Recht.
Das ist wohl das einzige wo wir uns einig sind, und was Rechtssicher ist.

Dat verfahren läuft noch in späteren Revisionen und wird garantiert zerlegt. Aber was am Juristischen Katzentisch so alles abgeht, da wird einem übel.


Sheepy ist offline  

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