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Hey, war heute beim Tüv und siehe da ne überraschung ![]() Das erste wo ich dachte was ein Ar***, war wo der meine Rückleuchten anguckt mit ner Taschenlampe, sind eig. ganz normale zubehör leuchten mit e-nummer wie die hier : Rückleuchten - Heckleuchten VW Golf 4 1J1 08/97-06/05 schwarz mit Led´s | eBay und sagt dann die Reflektoren kannste vergessen ???!! die Hersteller machen das zwar immer aber nicht richtig, so in etwa, WOFÜR KAUF ICH RÜCKLEUCHTEN MIT NER E-NUMMER ?!!! ![]() So dann habe ich ein RAID 32 Airbag Sportlenkrad mit ner ABE dabei. Und dann erzählt der mir iwas mit nicht zuläßig mit den eingetragenen Papieren. Hab an meinem Golf Bodykit dran,tieferlegung und 17zoll alu's, die 3 Sachen wurden per Einzelabnahme eingetragen, so und er meint jetzt das Lenkrad würde keine ABE haben bei den eingetragenen 17Zöllern. So, die Sachen sind noch nicht in den Papieren eingetragen, hab nur son wisch ihr wisst ja was ich mein, wo drauf steht ist unverzüglich einzutragen in den Papieren. Ist das Zwingend erforderlich ? der Meinte auch zu mir bevor ich das nicht in den Papieren beim Straßenverkehrsamt eingetragen habe, gibt der mir sowieso kein tüv. dann halt noch kleinigkeiten wie LED Kennzeichenbeleuchtung und linke Abblendlicht zu tief. vielt. en tipp für en guten tüver ?^^ raum Aachen Eschweiler,Düren ![]() |
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Rückleuchten kann ich natürlich nicht genau beurteilen aber ne E Nummer kann jeder drauf machen und wenn die Katzenaugen nicht I.O sind dann ist die E Nummer halt zu unrecht drauf! | |
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Der Tüver wird das schon zurecht beanstandet haben! | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu SystiR32 für den nützlichen Beitrag: | Eleanor (01.02.2013) |
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| ![]() ![]() hab auch mal so gegoogelt und da steht auch wenns ne ABE hat muss keine reifengrüße dadrauf eingetragen werden. |
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Zu den Rückleuchten: Such mal auf ner originalen nen E Zeichen ![]() Hab auf noch keiner (!!!) von meinen außen ein E Zeichen drauf... Weder original Pacific (die ab Werk drin waren) noch auf den original Bora!!! Aber mit den Reflektoren hat er recht.. Zum Lenkrad: Eine Allgemeine Betriebserlaubniss gibt nur dann wenn der Rest der dazu gehört original ist! So bald etwas andres verbaut ist brauchst ne einzelabnahme Zb. Felgen mit ABE, diese gilt auch nur mit original fahrwerk ![]() Und so ist mit Lenkrad auch, das wird auch nur mit original teilen geprüft und damit gilt die ABE... Geändert von Twi$taR (01.02.2013 um 15:37 Uhr) |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Twi$taR für den nützlichen Beitrag: | didgeridoo (02.02.2013) |
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So ein QUATSCH! Die Rückleuchten die er gepostet hat HABEN EINEN INTEGRIERTEN Reflektor. Und zwar ist das der untere rote Streifen. Da braucht man KEINE ZUSÄTZLICHEN Reflektoren. @ Threadersteller, fahre zu einem anderen TÜV - ganz einfach ![]() | |
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Sonst hätte der TÜV'er das wohl nicht beanstandet. @Twistar: Also ich bin der Meinung, ich hätte schonmal E's auf den Limo Highlines gesehen. | |
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und der prüfer hats bemängelt weil er n ei am wandern hat und es eben net besser weis. | |
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die prüfer haben leider manchmal keine ahnung. bei uns hatte einer mal bei einen roller originalblinker beanstandet weil die rote gläser haben. was soll ich dann machen? nach italien düsen und den leuten bei piaggio sagen das der liebe herr prüfer meint es wäre nicht korrekt. anderer beispiel: kunde muß zu nachuntersuchung weil das standlicht beim motorrad nicht funktioniert. blöd nur das der hersteller für dieses modell kein standlicht vorgesehen hat. in der letzten zeit fast nur sowas. die meisten prüfer haben keine ahnung von technik. wenn die sich nicht sicher sind ob es ok ist verweigern die einfach die plakette. fertig und der TE hat auch geschrieben das er reflektoren hatte, also hat der persönliche geschmack hier entschieden das die rückleuchten illegal sind ![]() |
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habe auch LED Rückleuchten,E Prüfzeichen und Reflektoren hab ich zusätzlich auch keine! Warum hast das denn nicht in den fahrzeugschein übertragen lassen?! Bei meinen ganzen eintragungen hab ich fast die 2te seite voll! Kommt immer gut bei ner verkehrskontrolle :-) |
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Weis ned wo das problem liegt.... Lenkrad und felgen muessen zusammen eingetragen sein.... Sobald keine orginal bereifung gilt die abe nicht.... fahrwerk muss dann zu den Felgen und lenkrwd auch drin sein..... also alles zusammen.... so.... wegen den reflektor....mach einfach 2 unten dran fahr hin und mach wieder ab .... Und die papier unverzüglich umtragen.... steht ja extra drauf unverzüglich. Led kennzeichenbeleuchtung ....gewiss nur led birnchen....also verboten. ..... |
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| ![]() zum 1000. ten male: DAS IST TOTALER BULLSHIT! nehm dir mal einen tüv zettel und schau was ÜBER den fahrzeugdaten steht. da steht RIESENGROSS (aus dem kopf zitiert) "vorher schon vorhandene eintragungen die berücksichtigt wurden"....ebenso ist es falsch das man das sofort bei der zulassungsstelle eintragen lassen muss. ds muss man NUR bei einer einzelabnahme. sprich wen eine auflage in den gutachten nicht erfüllt wird. also gewinde tiefer als sonst etc. ebenso ist es falsch wen man behauptet das es immer "in verbindung mit" eingetragen werden lassen muss. also felgen UND fahrwerk. den dann ist nämlich das fahrwerk nur in verbindung mit den felgen zulässig und mit keiner anderen felge. felgen kann man genauso wie alles andere auch einzeln eintragen. wen der prüfer eben das fahrwerk abnimmt und man mit winterreifen aufschlägt dann wird man auch schonmal wieder nach hause geschickt zum die breiten sommerreifen aufzuziehen. |
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| ![]() Zitat:
Also muss eine Einzelabnahme erfolgen! | |
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richtig. mein fehler....ich hab fahrwerk und felgen gelesen/verstanden. beim lenkrad stimmt die aussage natürlich.
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