Servus Leute,
ich hab nur eine kurze Frage.
Ich hab ein Bj. 2002 Golf 4 110KW 1.9TDI.
Ich habe nun vor, einen größeren LLK und Ölkühler zu verbauen.
Hat da jemand eine Ahnung, ob eines der beiden bzw. vllt. sogar beide Bauteile Eintragungspflichtig sind?
Die Außenmaße des Fzg. verändern sich ja nicht.
Und Nachweislich 5% mehr Leistung bringen diese beiden Umbauten sicherlich auch nicht, denn dann würde ja evtl. eine neue Abgasuntersuchung etc. fällig sein.
Wäre Super, wenn da jemand vllt. Erfahrung hat bereits.
& falls Ihr Tipps habt zwecks Einbau Kniffe o.ä., immer her damit
Schönen Donnerstag euch
MfG