Zitat:
Zitat von sKy @grave: wieso wird alles illegal bei doppelblinker. das dürfte sogar tüv konform und im schlimmsten fall auch eintragbar sein, da es doppelblinker beim xenon gab. außerdem du originale teile verbaust. die "halterungen" bzw öffnungen sind auch da, sodass du nicht iwas am scheinwerfer änderst an der bauart. also ich denke das das kein problem darstellen würde. |
es steht doch ganz klar im gesetzestext, dass jegliche veränderungen an lichttechnischen einrichtungen verboten sind!
es ist schon richtig, dass es doppekblinker bei xenons gibt, aber eben nur bei xenon und nicht bei halogenscheinwerfer!?
die halogenscheinwerfer sind dazu ausgelegt einen blinker und entweder eine blindkappe oder nebelscheinwerfer zu haben und keinen zweiten blinker.
wenn man es eintragen lässt ist das wieder eine andre sache, aber solang es nicht eingetragen ist, ist es ebenso unzulässig, wie wenn man eine frontschürze uneingetragen fährt oder HID-kits.
man kann nämlich viel durch eine einzelabnahme eintragen lassen, selbst HID-kits, aber ob sich das rechnet ist wieder eine andre sache.
berichtig mich, wenn ich falsch liege, aber so habe ich den gesetztestext verstanden und habe auch meinen tüv´ler privat drauf angesprochen.