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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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Es gibt Sondergenehmigungen der Zulassungsstelle, aber auch dafür existieren feste Vorgaben: Das betrifft ausschließlich Importfahrzeuge aus den USA oder Japan, allerdings auch nur dann, wenn eine Umrüstung für ein DIN-EU-Kennzeichen technisch nicht möglich ist oder der Kostenaufwand für eine Umrüstung 1500€ Material (ohne Lohn) übersteigen würde. Eine "Selbstverstümmelung" (US-Heck) oder ein "Ich will aber nicht" ist keine Begründung für eine legale Nutzung. Selbst wenn eine Zulassung durch die Zulassungsstelle erfolgt ist, kann immer noch jeder Polizist dieses Kennzeichen an einem "falschen" Auto bemängeln, weil es den Bestimmungen nicht entspricht. Auch der TÜV hat damit nichts zu tun, der stellt nur als technischer Gutachter fest, ob eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist und gibt das kleine Kennzeichen als "technisch möglich" frei. |
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