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Alt 28.01.2013, 22:09      Direktlink zum Beitrag - 121 Zum Anfang der Seite springen
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Was? Die Cops sind bei uns Komisch xDD lieber zu viele Zettel dabei als zu wenig ^^


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Alt 28.01.2013, 22:20      Direktlink zum Beitrag - 122 Zum Anfang der Seite springen
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Ihr stellt euch aber manchmal auch bissl an:

Zitat:
E-Prüfzeichen (EG-BE)

16.06.2010, 09:52 Uhr | EK
Als E-Prüfzeichen (EG-BE) bezeichnet man ein Genehmigungszeichen auf genehmigungspflichtigen Tuningteilen oder technischen Bauteilen, die in der EU zugelassen sind. Teile mit diesem Zeichen dürfen gemäß der Vorgaben in Fahrzeugen verbaut werden, ohne dass deren Betriebserlaubnis erlischt. Ein Fahrzeug, an dem durch Tuningteile oder Umbauten mit E-Prüfzeichen Veränderungen vorgenommen wurden, erhält somit eine EG-Betriebserlaubnis.
Durch das E-Prüfzeichen entfällt die TÜV-Vorführung

Das E-Prüfzeichen, manchmal auch E-Pass genannt, erlaubt also das Führen eines baulich veränderten Fahrzeugs über Deutschland hinaus in allen EU-Ländern. Für den Fahrzeughalter wichtig zu wissen: Alle Bauteile, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, dürfen integriert werden, ohne dass eine erneute TÜV-Vorführung des Autos nötig wird. Die EG-Betriebserlaubnis sollte allerdings ebenso wie die Autopapiere ständig mitgeführt werden.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Problemlos anzubringende Tuningteile oder Leichtmetallräder, die laut Fahrzeugschein zugelassen sind, bekommen automatisch eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Auch diese muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Wird der vorgeschriebene Verwendungsbereich nicht eingehalten, kann die Betriebserlaubnis allerdings erlöschen. Manchmal sind auch weitere Prüfberichte von Gutachtern beziehungsweise eine erneute Änderungsabnahme erforderlich. Prüfberichte von Gutachtern werden zum Beispiel für Scheinwerferblenden oder auch Motorhaubenverlängerungen verlangt.
E-Prüfzeichen

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil vergeben. Das E-Prüfzeichen wird immer dann aufgebracht, wenn ein Tuningteil oder technisches Bauteil in der EU zugelassen ist und deshalb keines besonderen Gutachtens bedarf. Ein Bauteil mit E-Prüfzeichen darf also problemlos eingebaut werden, wenn es den Vorschriften im Fahrzeugschein entspricht. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt dann uneingeschränkt erhalten. Gemäß §21a und §19 der StVZO muss in diesem Fall keine gesonderte EG-Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Das E-Prüfzeichen besteht aus einer Buchstaben-Zahlen Kombination. Das "E" steht für EU, die Zahl für den Staat, in dem die Genehmigung erteilt wurde. In der Liste der Kennzahlen ist jedem Land innerhalb und außerhalb der Europäischen Union eine entsprechende Nummer zugeordnet.


Und hier eine Liste um das E-Prüfzeichen der SML's selbst zu entschlüsseln:


Zitat:
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz



Scheinwerfer

Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten



Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte



sonstige Leuchten


1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge



sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer

Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt



sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte

Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden

Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
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Eleanor (28.01.2013)
Alt 20.03.2013, 23:05      Direktlink zum Beitrag - 123 Zum Anfang der Seite springen
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Nach wie vor eine der besten Entscheidungen am Golf
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derSero (20.03.2013)
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Hat jemand die vom V40 verbaut und könnte ein Bild hochladen, dass auf der ersten Seite gibt es leider nicht mehr.
deroliver ist offline  

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Alt 09.09.2013, 20:24      Direktlink zum Beitrag - 125 Zum Anfang der Seite springen
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Ich bin genau JubiGTIs meinung. Entweder Original oder sein lassen. Und damit meine ich die Original FORM, die eben genau für die Leiste gedacht ist und zum Auto passt. Alles andere ist Spielerei. Ausserdem wenn ihrs für europa legal haben wollt braucht ihr auch hinten ne gelbe sml, nur mal so.

Zitat aus §51a StVZO:

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Wenn ihr jetzt sagt ich sei pingelig: Ihr seid die, die es legal haben wollt. Und auch wenn euch ein TÜVer was anderes sagt (zb. dass nur eine SML OK ist) gilt die STVO und ihr seid genauso "legal" wie mit den OEM SML.
rabbitiv ist offline  

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Alt 09.09.2013, 20:55      Direktlink zum Beitrag - 126 Zum Anfang der Seite springen
R-H
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Hallo,

Zitat:
Zitat von rabbitiv Beitrag anzeigen
Ich bin genau JubiGTIs meinung. Entweder Original oder sein lassen. Und damit meine ich die Original FORM, die eben genau für die Leiste gedacht ist und zum Auto passt. Alles andere ist Spielerei. Ausserdem wenn ihrs für europa legal haben wollt braucht ihr auch hinten ne gelbe sml, nur mal so.

Zitat aus §51a StVZO:

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Wenn ihr jetzt sagt ich sei pingelig: Ihr seid die, die es legal haben wollt. Und auch wenn euch ein TÜVer was anderes sagt (zb. dass nur eine SML OK ist) gilt die STVO und ihr seid genauso "legal" wie mit den OEM SML.
Ich habe ein Schriftstück von der DEKRA, dass die Volvo SML am Golf absolut legal sind. Soviel dazu .

Gruß

Rene
 

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Alt 09.09.2013, 21:49      Direktlink zum Beitrag - 127 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von R-H Beitrag anzeigen
Hallo,



Ich habe ein Schriftstück von der DEKRA, dass die Volvo SML am Golf absolut legal sind. Soviel dazu .

Gruß

Rene
Ändert aber nichts dran, dass es bescheiden aussieht
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cl4w (10.12.2013)
Alt 09.09.2013, 22:37      Direktlink zum Beitrag - 128 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von Geruun Beitrag anzeigen
Ändert aber nichts dran, dass es bescheiden aussieht
erstens das, zweitens überleg mal, was wohl vor geht: das was irgend ein ingenieur meint zu wissen oder das was in einem gesetz geschrieben steht?
rabbitiv ist offline  

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Alt 10.12.2013, 19:58      Direktlink zum Beitrag - 129 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo zusammen,

kann mir mal jemand sagen ob die SML vom S80 ohne problem in die Originale US Leiste passen oder ob ich da doch recht viel nacharbeiten muss?
 

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Alt 10.12.2013, 20:10      Direktlink zum Beitrag - 130 Zum Anfang der Seite springen
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OEM SML
Volvo SML
illegal
illegal UND sieht beschissen aus
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cl4w (10.12.2013)
Alt 10.12.2013, 20:35      Direktlink zum Beitrag - 131 Zum Anfang der Seite springen
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Hallo,

Zitat:
Zitat von Geruun Beitrag anzeigen
OEM SML
Volvo SML
illegal
illegal UND sieht beschissen aus
Die Volvo SML sind nicht illegal! Scheinbar wollen das einige hier nicht verstehen...

Gruß

Rene
 

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Alt 10.12.2013, 20:40      Direktlink zum Beitrag - 132 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von rabbitiv Beitrag anzeigen
Ich bin genau JubiGTIs meinung. Entweder Original oder sein lassen. Und damit meine ich die Original FORM, die eben genau für die Leiste gedacht ist und zum Auto passt. Alles andere ist Spielerei. Ausserdem wenn ihrs für europa legal haben wollt braucht ihr auch hinten ne gelbe sml, nur mal so.

Zitat aus §51a StVZO:

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Wenn ihr jetzt sagt ich sei pingelig: Ihr seid die, die es legal haben wollt. Und auch wenn euch ein TÜVer was anderes sagt (zb. dass nur eine SML OK ist) gilt die STVO und ihr seid genauso "legal" wie mit den OEM SML.
Recht geht über jeden Schrieb einer Institution. Nur weil die Dekra was ausstellt muss es nicht rechtens sein
Geruun ist offline  

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Alt 11.12.2013, 13:43      Direktlink zum Beitrag - 133 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von G4Generation Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

kann mir mal jemand sagen ob die SML vom S80 ohne problem in die Originale US Leiste passen oder ob ich da doch recht viel nacharbeiten muss?
Passt nicht! Sieht man schon wenn man sich beide SML mal anguckt!
Eleanor ist offline  

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Alt 19.12.2013, 22:18      Direktlink zum Beitrag - 134 Zum Anfang der Seite springen
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Nurmal eine Frage... Ich habe mich jetzt zugegebenermaßen nicht durch alle Seiten gelesen... Will auch SMLs haben, die OEM. Gibt das aber Stress beim TÜV oder heult der dann rum? Habe mir sagen lassen, dass die Orangenen immer noch die tolerierbarsten sind, was den Stress dann mit der Polizei angeht.

mfg
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Alt 19.12.2013, 22:47      Direktlink zum Beitrag - 135 Zum Anfang der Seite springen
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steht doch im ersten post... kein E Zeichen... was bringts wenn jetzt jeder schreibt da passiert nix beim tüv und polizei und dir bei der nächsten kontrolle trotzdem jemand dumm kommt^^ Legal ist es einfach nicht, muss jeder selbst wissen ob er das "Risiko" eingeht
michl165 ist offline  

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Alt 19.12.2013, 22:59      Direktlink zum Beitrag - 136 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat von Tobi102 Beitrag anzeigen
Sieht gut aus. Hast noch nen Bild grade von der Seite drauf? Um zu sehen, ob die schräge Kante der SML parallel zur schrägen Kante der Leiste ist.
Das ist sie leider nicht. Ist um circa 5-10° anders verwinkelt.
Keromida ist offline  

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Alt 19.12.2013, 23:27      Direktlink zum Beitrag - 137 Zum Anfang der Seite springen
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Also meine Meinung ^^

hatte die vom S 80 selber verbaut in der Nacht top aber am tage wirkt das nicht stimmig sieht halt aus wie gewollt und nicht gekonnt auch wenn's gut verarbeitet ist.

Wenn jmd will geb die beiden S80 Sml's für 15 Euro ab (:
Mk4FaN ist offline  

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Alt 21.12.2013, 14:03      Direktlink zum Beitrag - 138 Zum Anfang der Seite springen
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Ich bin genau JubiGTIs meinung. Entweder Original oder sein lassen. Und damit meine ich die Original FORM, die eben genau für die Leiste gedacht ist und zum Auto passt. Alles andere ist Spielerei. Ausserdem wenn ihrs für europa legal haben wollt braucht ihr auch hinten ne gelbe sml, nur mal so.

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(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Wenn ihr jetzt sagt ich sei pingelig: Ihr seid die, die es legal haben wollt. Und auch wenn euch ein TÜVer was anderes sagt (zb. dass nur eine SML OK ist) gilt die STVO und ihr seid genauso "legal" wie mit den OEM SML.
Beim Golf 4 US-Model sind die Rückleuchten als "SML" nur mal so am rande und wegen "legalität"

Ich weiß nit was ihr alle für probleme habt?
Kauft euch ein US-Model, also ein richtiges und dann dürft ihr die Teile legal fahren weil ausnahmegenehmigung
Wenn nit klatscht euch die hässlichen Volvo teile rein damit ihr "legal" seit oder scheißt drauf und habt eier und macht die OEM VW SML rein


Typhus ist offline  

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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu Typhus für den nützlichen Beitrag:
cl4w (21.12.2013), Geruun (22.12.2013), GolfIVTDI (21.12.2013), mk4jan (21.12.2013), Sattler (25.12.2013)
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