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![]() für KBA´s brauch man natürlich eine ABE. | |
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The Ossinator | ![]() Zitat:
Kanns mir höchstens so erklären, das dass Veränderungen sind, bei denen die Sicht verändert wird. Das haste ja bei Rückleuchten nich... KBA-Nummern sowieso...wie z.Bsp. meine Brembo Max Aber zurück zum Thema! Du brauchst kein Schreiben für die Leuchten! | |
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liegt da dran das du nummern auf der folie hast, die sichtbar sein müssen! daher zu vergleichszwecken die abe mit der selbigen nummer... bei den hella rüllis brauch er sich keine sorgen machen, da müsste ne e4 oder e12 /e13 deauf stehen, da brauchste nix dazu in papierform. die sind europaweit so zugelassen. |
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Ich hab E - Zeichen gegoogelt und hab verschiedene Meinungen gehört ( auch verschiedene zum Thema Rückleuchten) , deshalb hatte ich mich entschieden euch zu fragen. Eure Meinung ist eindeutig , E-Zeichen genügt nicht immer, aber bei Rückleuchten schon. Also wen ich das jetzt richtig verstanden habe . Danke für eure Hilfe ![]() ![]() |
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Gast
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Bei beleuchtungstechnischen Bauteilen (Schweinwerfer, Blinker) werden in aller Regel neben dem E Zeichen auf dem Bauteil noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Herstellers mitgeliefert. Prinzipiell sinnvoll, denn es gibt genügend Chinanachbauten, aussehen wie beispielsweise Hella oder Inpro, die auch ein E-Zeichen drauf haben, weils ja schick ist, aber die trotzdem billige Fälschungen sind, die sie keine Bauartprüfung durchlaufen haben. Daher ist ne E-Nummer schön und gut, aber bei vielen Sachen sollte man den Wisch, den es mit dazu gibt, trotzdem dabei haben. Häufig stehen dort auch sicherheitsrelevante Einbauhinweise drinnen. Bei mir hab ich sowas für weiße MTS Blinker und für Corri Inpro Scheinis (Klarglas mit Linsen) dazu bekommen. Insbesondere auf universell verwendbaren Bauteilen ist eine E-Nr. zwar schön, aber nicht aussagekräftig, ob dieses Bauteil an eben genau dieses Fahrzeug gehört und dafür geprüft wurde. Das ist beim PKW zwar eher selten der Fall, aber ich möchte hier zumindest mal wieder die Geschichte mit den Mopped Auspuffanlagen erwähnen. Beispiel: Gepüfter Auspuff mit E-Nr. für ne 600er CBR an ner 1200er Kawasaki. Passt vlt mit Adapter dran und sieht vlt auch nett aus, ist aber vermutlich nicht von der E-Nr. umfasst. Daher sollte man dort schon die entsprechende Unterlage mitführen. Ach ja, noch eins, weil immer wieder gesagt wird: "Der Polizist, der mich anhält, der kann ja im Zweifel die E-Nr. nachprüfen lassen... " Ja, das wäre im Zweifel durchaus möglich. ABER. Wieso sollte er dieses tun? Einen direkten Zugriff auf die E-Nr. beim KBA gibts nicht. Daher wird es NIE so herum laufen und der Beamte eine Anforderung ans KBA schreiben, sondern es gibt im Zweifelsfall einfach einen Mängelschein mit 2 wöchiger Frist des Nachweises der Zulässigkeit seitens des Fahrzeugführers/-besitzer. Bringt er diese nicht bei, gibts ggf. anschließend ein OwiAnzeige mit 3 Punkten und 80 Euro. Außerdem die berühmte Meldung an die Zulassungsstelle (Erlöschen BE). Dies mag zwar für die Rückleuchten mit E-Nr. erstmal fernliegend sein, ich möchte euch nur auf die Problematik an sich aufmerksam machen. Nur ne E-Nr. reicht eben doch nicht immer. Wenn ihr also nen Wisch dazu bekommt, nehmt den einfach mit. Platz dafür ist im Auto immer irgendwo. Geändert von Stephan L. (27.05.2012 um 00:06 Uhr) |
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Wo wir wieder bei der im ersten Beitrag gesagten Problematik wären , dass ich zwar gerne auch so ein Wisch mitführen würde , jedoch keinen da habe und mir beim Autokauf kein Wisch für die Rückleuchten mitgegeben wurde.
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Gast
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Jo, da der Hersteller Dir per Email schrieb, dass ein Zettel bei lag, Du aber keinen solchen hast, solltest Du genau dieses dem Hersteller postwendend mitteilen, ggf. und Beilage eines Fotos der Leuchten und Dir eben diesen Wisch nochmal zusenden lassen. Dann bist Du wirklich auf der sicheren Seite in Bezug auf Chinanachbauten und dergleichen. Im speziellen Fall der Rückleuchten wird es aber höchstwahrscheinlich nie wirklich jemanden interessieren. Allenfalls im Falle eines Unfalls, der in irgendeiner Form damit in Zusammenhang gebracht wird, dass Du keine Serienrückleuchten hast, könnte es dort genauere Nachfragen geben. Aber dann hast Du sicherlich gutgläubig gehandelt und angenommen, das es rechtlich so in Ordnung sei. Nichtsdestotrotz wäre es durchaus sinnvoll, Dir den Wisch vom Hersteller nochmal zukommen zu lassen. Geändert von Stephan L. (27.05.2012 um 00:12 Uhr) |
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bei meinen rückleuchten gabts kein wisch dazu ![]() ![]() und sorry aber wenn mir ein bulle meine mopedtüte anzweifelt ist das sein problem. die meisten hersteller liefern keine ABE´s zu den töpfen aus, hab schon 2 Akrapovic anlagen gekauft und nie gab es irgendein papier dazu ![]() |
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jepp, das is eben so ein misch-masch aus beiden geschichten! aber ich hab noch zu keinen hella rüllis fürn golf 4 oder andere ne abe gesehen. hella produziert ja für vw und wenn de da beim freundlichen fragst werden die wahrscheinlich auch keine dazu haben. in dem falle bräuchten wir zu unseren highlines, oceans usw ja auch ne abe - gibts aber auch net. ![]() |
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Ich denke das die Sache dann schon so passen wird. Und der Polizist soll sich mal nicht so haben ,habe auch schließlich die beiden Reflektoren dran gepappt. ![]() ![]() ![]() |
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