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Alt 22.08.2012, 19:10
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Standard "2-fach TFL" Blende (legal) ?

Gibt es "2-fach" TFL mit vorgefertigten Gitterblenden, so wie auf diesem Bild ?

Bitte kein Nebler, einfach nur eine Blende mit 2x TFL je Seite. Und ist das legal ?




coyote ist offline  

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Alt 22.08.2012, 19:14      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Kann mir nicht vorstellen warum es nicht legal sein sollte wenn man die Position einhält.
Wobei ich auch schon abenteuerliche Platzierungen gesehen habe.
OEM+ ist offline  

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Alt 22.08.2012, 22:22      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Glaub nicht das es die so zu kaufen gibt.

Laut Wiki ist`s glaub ich auch nicht erlaubt.
____________________________________________

Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal intensiver leuchten als die vorderen weißen Umrissleuchten (das ist oft auch das Standlicht). Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Auf dem deutschen Markt sind Audi, Mercedes, Fiat, Lancia, Daihatsu, Opel, VW, BMW, Citroën, Renault, Porsche, seit Juni 2008 auch Seat und Škoda und seit Ende 2009 auch Ford (Mondeo, S-Max, C-Max, Grand C-Max) derzeit die Autohersteller, die Tagfahrleuchten für einige ihrer Autotypen ab Werk anbieten. Für andere Märkte (z. B. Skandinavien) rüsten auch weitere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus. Das seit 2006 von BMW eingesetzte Tagfahrlicht lässt auch – im Gegensatz zum Tagfahrlicht anderer Hersteller – die Rückleuchten mit verminderter Stärke leuchten. Ab Modelljahr 2012 sind die Rückleuchten bei Tagfahrlicht jedoch deaktiviert.





Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset
Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen fünf Watt und 21 Watt) oder LEDs.

Die maximale Leistungsaufnahme liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung also zwischen 10 und 42 Watt für beide Tagfahrleuchten. Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden.
Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.
LEDs haben eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Stunden.





LED-Tagfahrleuchte im Betrieb
Tagfahrleuchten, die den Anforderungen der ECE-Richtlinie Nr. 87 entsprechen, sorgen für die im Straßenverkehr gewünschte Signalisationswirkung. Abblendlicht wäre zwar heller, ist aber nicht notwendig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung.





Montierte LED-Tagfahrleuchte
Die bekannten Probleme bei der Montage von zusätzlichen Fernlicht- und Nebelscheinwerfern sind nicht auf (LED-)Tagfahrleuchten übertragbar. Zwar finden sich an modernen Autos oft keine geeigneten Stellen zur Aufnahme von zusätzlichen Fern- oder Nebelscheinwerfern, moderne LED-Tagfahrleuchten sind allerdings viel kleiner, die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen.[1] Auch ist die Nachrüstung nicht so schwierig, weil insbesondere LED-Tagfahrleuchten durch den Einsatz leichter Kunststoffe keine mechanisch stark beanspruchbaren Halterungen benötigen und vielfach einfacher auf oder unter dem Kunststoffstoßfänger angeschraubt werden können.

Nachrüstung nach R87 / R48

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

Nachrüstung nach R7

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

Rechtsvorschriften

Europa [Bearbeiten]





Länder mit Tagfahrlicht-Pflicht für PKW und LKW (blau: ganzjährig, auf allen Straßen; hellblau: ganzjährig, aber nur außerorts; grün: auf allen Straßen im Winter; hellgrün: ganzjährig, aber nur streckenweise)




Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig.
Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Eine kleine Ausnahme davon bildet das u. a. von Audi und das beim VW Phaeton ab GP1 original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchten. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.

Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor oder haben eine solche Vorschrift inzwischen sogar wieder aufgehoben (Österreich, siehe unten). In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.

Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.

Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.[2]
~Golf~4~ ist offline  

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coyote (30.08.2012)
Alt 22.08.2012, 23:30      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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gibts zu kaufen für 220 euro in ebay, oder waren das doppel led? ka aufjedenfall gibts die
KeNaN ist offline  

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Alt 22.08.2012, 23:37      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Sicher?

Oder meinst du zufällig diese hier?

Tagfahrlicht + Nebelscheinwerfer VW Golf 4 mit Blende | eBay
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Alt 23.08.2012, 21:59      Direktlink zum Beitrag - 6 Zum Anfang der Seite springen
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Zitat:
Zitat von ~Golf~4~ Beitrag anzeigen
Glaub nicht das es die so zu kaufen gibt.

Laut Wiki ist`s glaub ich auch nicht erlaubt.
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Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal intensiver leuchten als die vorderen weißen Umrissleuchten (das ist oft auch das Standlicht). Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Auf dem deutschen Markt sind Audi, Mercedes, Fiat, Lancia, Daihatsu, Opel, VW, BMW, Citroën, Renault, Porsche, seit Juni 2008 auch Seat und Škoda und seit Ende 2009 auch Ford (Mondeo, S-Max, C-Max, Grand C-Max) derzeit die Autohersteller, die Tagfahrleuchten für einige ihrer Autotypen ab Werk anbieten. Für andere Märkte (z. B. Skandinavien) rüsten auch weitere Hersteller ihre Fahrzeuge schon heute ab Werk mit Tagfahrlicht aus. Das seit 2006 von BMW eingesetzte Tagfahrlicht lässt auch – im Gegensatz zum Tagfahrlicht anderer Hersteller – die Rückleuchten mit verminderter Stärke leuchten. Ab Modelljahr 2012 sind die Rückleuchten bei Tagfahrlicht jedoch deaktiviert.





Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset
Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen fünf Watt und 21 Watt) oder LEDs.

Die maximale Leistungsaufnahme liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung also zwischen 10 und 42 Watt für beide Tagfahrleuchten. Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden.
Halogenlampen für die Tagfahrleuchten gibt es in speziellen Ausführungen mit einer verlängerten Lebensdauer von 1000 oder mehr Stunden.
LEDs haben eine Lebensdauer von bis zu 100.000 Stunden.





LED-Tagfahrleuchte im Betrieb
Tagfahrleuchten, die den Anforderungen der ECE-Richtlinie Nr. 87 entsprechen, sorgen für die im Straßenverkehr gewünschte Signalisationswirkung. Abblendlicht wäre zwar heller, ist aber nicht notwendig. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht geht es nicht um maximale, sondern um optimale Signalwirkung.





Montierte LED-Tagfahrleuchte
Die bekannten Probleme bei der Montage von zusätzlichen Fernlicht- und Nebelscheinwerfern sind nicht auf (LED-)Tagfahrleuchten übertragbar. Zwar finden sich an modernen Autos oft keine geeigneten Stellen zur Aufnahme von zusätzlichen Fern- oder Nebelscheinwerfern, moderne LED-Tagfahrleuchten sind allerdings viel kleiner, die Größe der leuchtenden Fläche muss nach ECE-R87 nur mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² betragen.[1] Auch ist die Nachrüstung nicht so schwierig, weil insbesondere LED-Tagfahrleuchten durch den Einsatz leichter Kunststoffe keine mechanisch stark beanspruchbaren Halterungen benötigen und vielfach einfacher auf oder unter dem Kunststoffstoßfänger angeschraubt werden können.

Nachrüstung nach R87 / R48

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

Nachrüstung nach R7

Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung 48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.

Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung 87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.

Rechtsvorschriften

Europa [Bearbeiten]





Länder mit Tagfahrlicht-Pflicht für PKW und LKW (blau: ganzjährig, auf allen Straßen; hellblau: ganzjährig, aber nur außerorts; grün: auf allen Straßen im Winter; hellgrün: ganzjährig, aber nur streckenweise)




Zulassungsnummer gemäß ECE-R87 mit RL (running lights) auf dem Leuchtenglas. Leuchten ohne RL-Kennzeichnung sind nicht als Tagfahrleuchten zulässig.
Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen.

Eine kleine Ausnahme davon bildet das u. a. von Audi und das beim VW Phaeton ab GP1 original verbaute adaptive Tagfahrlicht. Hierbei leuchtet das Tagfahrlicht mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann als Standlicht bzw. Begrenzungsleuchten. Mittlerweile wird diese Lösung auch zum nachträglichen Einbau angeboten. Nachgerüstete Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter vom Boden und höchstens 40 Zentimeter vom Außenrand des Fahrzeugs entfernt sein. Der Abstand zwischen den Leuchten muss bei Fahrzeugen mit einer Breite von mehr als 1,30 Meter mindestens 60 Zentimeter betragen.

Die Tagfahrlicht-Regelungen sind in den europäischen Ländern höchst unterschiedlich. Einige Länder wie Weißrussland, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, die Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor oder haben eine solche Vorschrift inzwischen sogar wieder aufgehoben (Österreich, siehe unten). In manchen Ländern ist Tagfahrlicht vorgeschrieben, in anderen verboten, in wiederum anderen lediglich empfohlen. Teilweise gibt es unterschiedliche Vorschriften für Motorräder und für mehrspurige Fahrzeuge.

Selbst in den Ländern mit Lichtpflicht ist das Fahren mit Licht am Tag unterschiedlich geregelt. So schreiben beispielsweise Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, Spanien und Tschechien das Mitführen von Ersatzglühlampen vor.

Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.[2]
Interesant dein Beitrag, werde ich mir morgen mal komplett durchlesen.


Der Kulli ist offline  

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