Hier mal zur Erklärung:
Der Tiefste Punkt des Autos (zu starren Teilen wie Querlenker ect.) darf 11cm nicht unterschreiten. Bewegliche, verformbare Teile wie Kunststoff (Spoiler ect.) dürfen 9cm nicht unterschreiten.
Sobald du am Fahrwerk was veränderst (Sprich: Federn oder Fahrwerkstausch) musst du zu einem Zivilingenieur (Liste gibts auf deiner jeweiligen Landesregierungshomepage)... dort zahlst du gerne mal zwischen 400-600 Euro rein für ein Gutachten. Mit dem Gutachten fährst dann zum TÜV und dort wird dein Auto nochmals überprüft (Kosten ~45 Euro)... wenn die nichts mehr zum Aussetzen haben, wirds eingetragen. Aber glaube mir... die finden sicher etwas^^
Mich habens 2mal nicht durch lassen weil die Räder auf einer Länge von 1,5cm um 1mm aus dem Radkasten (trotz bördeln und ziehen) geschaut haben... so was sieht man nicht mal mit freiem Auge... aber die Idioten beim TÜV sehen (oder bilden sich das ein) das durchaus... Ich kann dir nur viel Glück wünschen damit du einen kulanten
Prüfer bekommst... ich bekam diesen erst beim 4. Besuch der Landesregierung und an dem Tag wurde mir dann alles eingetragen.