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Alt 20.03.2014, 11:17
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Benutzerbild von SiC91
 
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Standard Scheibentönung auch auf der Fahrer und Beifahrerseite?

Hallo

Darf man auch die Scheiben der Fahrer und Beifahrerseite tönen lassen?
Wenn ja bis zu wieviel Prozent tönung ist das möglich/zulässig?

Lg


SiC91 ist offline  

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Alt 20.03.2014, 11:25      Direktlink zum Beitrag - 2 Zum Anfang der Seite springen
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Standard

Nicht zulässig in D
Uncle_baer ist offline  

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Alt 20.03.2014, 11:37      Direktlink zum Beitrag - 3 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Death_Monkey
 
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Standard

Frontscheibe waren nur 7%, Seitenscheiben vor B-Säule 30% hinten dunkel wie du willst Und in der Frontscheiben und Seitenscheiben vor B-Säule darf man auch nur Bedampfen, manche prüfer tragen wohl auch Folien ein, aber das sollte man vorher klären..
Was allerdings noch ein Problem sein wird ist, dass die Scheiben von VW schon vorgetönt sind und du daher nur noch minimalst nachtönen darfst, außer ein Prüfer sagt dazu eben auch ok und eine 30% Folie darf noch drüber.
Death_Monkey ist offline  

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Alt 20.03.2014, 16:45      Direktlink zum Beitrag - 4 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von Claw
 
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Standard

Würde generell meine Frontscheiben nicht tönen lassen
Sicherheit geht vor!
Claw ist offline  

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Alt 20.03.2014, 17:10      Direktlink zum Beitrag - 5 Zum Anfang der Seite springen
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Benutzerbild von AndyHH
 
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Ebayname von AndyHH: phoenixdesigns_de
Standard

kurz und knapp: Nein darfst Du nicht, da es derzeit keine Tönungsfolie auf dem Markt gibt die eine so geringe Eintönung hat das der Wert von 10% (inkl Eigentönung er Scheibe) unterschritten wird.
Bekommst Du in Deutschland auch nicht elegal eingetragen.


AndyHH ist offline  

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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu AndyHH für den nützlichen Beitrag:
Dort (22.03.2014), Uncle_baer (20.03.2014)
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