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Alt 15.02.2015, 20:19      Direktlink zum Beitrag - 21 Zum Anfang der Seite springen
bomk1
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Beiträge: n/a

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Zitat von VW-Mech Beitrag anzeigen
Sollte man halt vorher mitm TÜV absprechen,... Vergleich zu Xenon als
Basis -> Einzelabnahme. Problem gelöst.
Tüv sagt eh nein. Bei den Xenons ist es trz. nur eine Fassung bzw. eine Lampe in 2 Räume. Ihr baut ja alle auf 2 Lampen um. Das rumgefusche würde ich nie im leben abnehmen.


 

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ALLeX1671 (17.02.2015)
Alt 20.02.2015, 07:34      Direktlink zum Beitrag - 22 Zum Anfang der Seite springen
Stätic is my Stätus
 
Benutzerbild von Pitty
 
Registriert seit: 04.01.2008
Golf 4 Rabbit 1.8T Vari ★ Octavia II VRS 2.0TSI Vari
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Jeder wollende und dürfende Prüfer kann und wird es anhand der TN und 21 abnehmen und es hat dann auch Bestand.. Du machst ja keine wirkliche lichttechnische Veränderung wie mans mit Xenon-Kits zb hat oder beeinträchtigst die Lichtausbeute durch lackieren ider folieren der Reflektor .. im Gegenteil, man verbessert das frontale gesehen werden wenn man mit Ablendlicht fährt und blinkt .. aber egal, was weiß ich schon ..
Pitty ist offline  

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Alt 20.02.2015, 16:10      Direktlink zum Beitrag - 23 Zum Anfang der Seite springen
bomk1
Gast
 
Beiträge: n/a

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Kommt drauf an, an wen du gerätst. Tüv sowie Polizei, manche sind der Auffassung das die Betriebserlaubnis erlischt, sobald du das Glas entfernst. Was im entferntesten auch sinn macht. Firmen entwerfen Scheinwerfer und holen sich für Teuer Geld die Genehmigung diese im Straßenverkehr zu betreiben. Die gleiche Scheiße auch im Bezug auf LED Kennzeichenleuchten. Manche sind einfach zu Faul ihr Produkt einmal vorstellen zu lassen damit sie die Genehmigung für den Straßenverkehr bekommen. Jedenfalls sehe ich das auch streng das Leute an ihren Scheinwerfern rumhantieren. Mag man auch genug skill haben. :-)


 

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