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Erfahrener Benutzer | ![]() Zitat:
Bei meinem Alten Auto, war der Tüv abgelaufen und Feelgen wie Reifen nicht eingetragen. Mir ist jemand drauf gefahren und es ging vor gericht (Zum glück Rechtsschutz) der typ hat auch gesagt, wie kann der da stehen, wenn er kein TÜV hat und so... Der Richter und mein Anwalt haben den förmlich ausgelacht. Mal im ernst, welcher Richter gibt einem Die schuld, wenn man hinten an einem 20 jahren alten Auto etwas dunklere Lichter hat die Schuld obwohl der Vordermann schuld hat! Zeig mir den mal! Wir reden hier nicht von Bremsen oder Reifen die womöglich einen Unfall hätten verhindern können! | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mein Wissensstand ist auch der dass die nicht zulässigen Bauteile für den Unfall verantwortlich sein müssen oder hätten können. Mal davon ab dass die US Leuchten ein E Zeichen bekommen würden wenn man Sie dafür abnehmen lässt. Denn Sie sind ja exakt Baugleich mit den Pacific außer der Farbe von dem Blinker- und Rückfahrlichtglas. Kost meines Wissens nach aber pro Leuchtkammer ca. 500 Euro. Also lieber die Strafe in Kauf nehmen wenn es, so unwahrscheinlich der Fall auch ist, mal auffällt. Kommt ja dann auch drauf an wie der Polizist drauf ist, ggf. nur eine Mängelkarte. MfG |
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Air Lift Germany Registriert seit: 07.11.2007 Golf 4, Polo 6N Ort: Geretsried Motor: 1.4 AHW 55KW/75PS ab 10/97 -
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Die Ordnungshüter sind dein kleinstes Problem. Schwierig wird es wenn bei einem Unfall mit Personenschaden. Da schicken Versicherungen gerne mal Gutachter. Wenn dieser feststellt das die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist kann die Versicherung u.U. die Zahlung verweigern. Das ist aber jetzt einer der härteren Fälle. |
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Kaltumformer | ![]() Zitat:
So siehts aus. Und wenn meiner Tochter auch nur der Hals weh tut und ich sehen, der Unfallgegner hat gelaserte Rückleuchten drin... ![]() | |
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Erfahrener Benutzer Registriert seit: 16.06.2012 Motor: 2.0 AQY 85KW/115PS 08/98 -
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Moinmoin, der übliche Nonsens mal wieder. Solange es (der Vorgang der Sach- oder Personenschädigung im Strassenverkehr mit einem zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug) ein UNFALL ist, zahlt die gesetzliche Haftpflicht, immer und bis zur Deckungsgrenze. Was drüber, zahlt dann wieder der Verursacher. Ausnahme: Verursacher und Geschädigter sind in einer Beziehung, die Haftung ausschliesst. S'gibt's nix von der Haftpflicht, wenn Frau Maier den Hobel von Herrn Maier zerparkt. Es ist, bis auf i.d.R. maximal 10T€ Regressforderung an den Versicherungsnehmer und Unfallverursacher, eine HaftungsPFLICHT der Versicherung gegenüber dem Geschädigten gegeben. Regressforderungen sind z.B. bei Rauschfahrt des Unfallverursachers üblich. Es wäre aber völlig gegen den Sinn einer Haftpflichtversicherung, wenn eine solche Unfallverursacherschäden ihrer Kunden wegen technischen Banalitäten verweigern dürfte. Alles andere ist - urban legend. Kann man mit ganz wenig Mühe nachlesen. Anders sieht es aus, wenns KEIN Unfall ist, z.B Suizidversuch durch frontales Rammen des Gegenverkehrs. Die Haftpflicht deckt Unfallschäden ab und sonst nichts. Auch das kann man mit ein bisschen Mühe nachlesen. Das heisst aber jetzt bitteschön nicht, dass ich Nasenbohrer, die hinten Signaleinrichtungen verdunkeln und vorn Christbäume pflanzen, verteidigen oder diesen Scheiss gut heissen möchte. Und wer hofft, dass man für rote Blinkleuchten ein e-Zeichen kriegt, wenn er 500€ lappt… weil rote Blinkleuchten halt so geil aussehen… der glaubt vermutlich auch, dass sich Nutten mit Murmeln zahlen lassen. Beides entspricht nicht meiner Lebenserfahrung. ;-) |
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Wilhelm für den nützlichen Beitrag: |
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EX-SI-CK! Registriert seit: 15.11.2008 Passerati 3C Gaypfeffert & Cumnräled SE- Verbrauch: unverschämt wenig
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Nutten lassen sich nicht mit Murmeln bezahlen, aber gegen Bezahlung spielen sie mit den Deinigen ![]() Edit: Können wir auf der Forums-Titelseite nicht das Zitat der Woche veröffentlichen? Die Mods stimmen darüber ab. Wär doch witzig. |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Tuc79 für den nützlichen Beitrag: | R3D_BulL (16.11.2015) |
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Neuer Benutzer Registriert seit: 16.06.2010 Motor: 1.9 AXR 74KW/100PS 05/01 -
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Hallo, vieleicht sind diese was für den Themenertsteller https://www.dectane.de/RUeCKLEUCHTEN...-RV02LLBS.html Fahre diese selber am silbernen G4 Die Rennleitung hatte erst gestern mich damit agehalten. Konnten aber nichts ausrichten da entsprechende E- Kennzeichnung am Gehäuse der Lichter vorhanden war. LG Achim |
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Erfahrener Benutzer | ![]()
Find die jetzt nicht so schön. :/
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Folgender Benutzer sagt Danke zu BigZanE für den nützlichen Beitrag: | Golf4-2.0 (11.11.2015) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie schon gesagt, sind die US Baugleich zu den hier zugelassenen Pacific Leuchten. Heißt auch da blinkt nix rot sondern ganz normal orange. Deswegen wäre es bei den Leuchten auch möglich ein E Zeichen zu bekommen. Wurde halt nur nicht gemacht weil die nie für den EU Markt gedacht waren. Von diesen Lasierten Zeug was wirklich nicht zulässig ist halte ich ja auch nix. Aber die US Leuchten sind ja originale RL mit keinerlei Beeinträchtigung. Bei den ist es einfach schade dass die nicht legal sind, es aber sein müssten. MfG Geändert von deepbluegolf (11.11.2015 um 15:46 Uhr) | |
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | Golf4-2.0 (11.11.2015) |
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et le V5, vieux et vite Registriert seit: 08.10.2009 CHHB-DSG Ort: Alaska 2021 fällt aus:( ♠♠-♠♠ ♠♠ Verbrauch: Im Ø~10l SP Motor: 2.4 AQN 124KW/170PS 09/00 -
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Habe die US seit 2008 verbaut und beim TÜV bisher keine Probleme damit gehabt. Sind OEM und den Highlines/Pacific sehr ähnlich.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Hempdiscs für den nützlichen Beitrag: | BigZanE (12.11.2015) |
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